ALN - Robot
02.07.2007, 14:40
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Gericht: Sozialgericht Koblenz
Entscheidungsart: Urteil
Datum: 03.05.07
Aktenzeichen: S 11 AS 187/06
Kernaussage: Die Frage, ob eine selbst genutzte Immobilie angemessen ist und sie daher als geschütztes Vermögen nicht verwertet werden muss, beurteilt sich nicht nach der Größe des Grundstücks oder der Wohnfläche, sondern allein nach dem Verkehrswert. Daraus folgt zwar, dass im ländlichen Raum mit seinen niedrigeren Immobilienpreisen größere Häuser/Grundstücke als angemessen anzusehen sind als in Ballungsräumen, aber diese Ungleichheit ist deswegen hinzunehmen, weil es nur um die Immobilie als Vermögensgegenstand geht und nicht in ihrer Funktion als Lebensmittelpunkt.
Anmerkung: Das Gericht stellt sich damit gegen die in Rheinland-Pfalz und auch anderswo geltenden Richtlinien, die überwiegend auf die Größe des Grundstückes und/oder des Wohnraums Bezug nehmen. Seine Argumente haben jedoch viel für sich.
Es ist nicht bekannt, ob das Urteil rechtskräftig geworden ist oder Berufung dagegen eingelegt wurde.
Wortlaut (http://www3.justiz.rlp.de/rechtspr/DisplayUrteil.asp?rowguid={B842DF31-DC1B-4ED0-8614-7046FDF4234D}) des Urteils
Gericht: Sozialgericht Koblenz
Entscheidungsart: Urteil
Datum: 03.05.07
Aktenzeichen: S 11 AS 187/06
Kernaussage: Die Frage, ob eine selbst genutzte Immobilie angemessen ist und sie daher als geschütztes Vermögen nicht verwertet werden muss, beurteilt sich nicht nach der Größe des Grundstücks oder der Wohnfläche, sondern allein nach dem Verkehrswert. Daraus folgt zwar, dass im ländlichen Raum mit seinen niedrigeren Immobilienpreisen größere Häuser/Grundstücke als angemessen anzusehen sind als in Ballungsräumen, aber diese Ungleichheit ist deswegen hinzunehmen, weil es nur um die Immobilie als Vermögensgegenstand geht und nicht in ihrer Funktion als Lebensmittelpunkt.
Anmerkung: Das Gericht stellt sich damit gegen die in Rheinland-Pfalz und auch anderswo geltenden Richtlinien, die überwiegend auf die Größe des Grundstückes und/oder des Wohnraums Bezug nehmen. Seine Argumente haben jedoch viel für sich.
Es ist nicht bekannt, ob das Urteil rechtskräftig geworden ist oder Berufung dagegen eingelegt wurde.
Wortlaut (http://www3.justiz.rlp.de/rechtspr/DisplayUrteil.asp?rowguid={B842DF31-DC1B-4ED0-8614-7046FDF4234D}) des Urteils