Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : ALG I und aufstockend ALGII?
Guten Morgen :)
Ich fange am besten gleich mal an. Im Vorfeld habe ich mich natürlich im Forum schon umgesehen, jedoch wollte ich noch mal auf meinem Fall bezogen genau nachfragen.
Am 22.03.06 habe ich mich Arbeitslos gemeldet, da ich in der Ausbildung war, fällt dementsprechend wenig Arbeitslosengeld ab. Ich wohne noch zuhause, daher ist meine Frage, was besser für mich wäre:
Zusätzlich zu dem niedrigen ALG I, aufstockend ALG II zu beantragen, oder lieber doch nur Wohngeld?
Ich habe gelesen, wenn ich aufstockend ALG II beantrage, das ich zugleich auch dieselben Pflichten eines ALG II Empfängers habe (1 Euro Jobs usw.)!?
Ist das so richtig, oder wie ist das geregelt?
MfG
Bernd
Edit: Würde ich überhaupt Wohngeld bekommen, weil ich ja wie gesagt noch zuhause wohne? Ich bin 22.
StephanK
27.03.2006, 06:52
:welcome: BerndB,
zunächst mal Glückwunsch zum Abschluss Deiner Ausbildung!
Wohngeld dürfte keine Lösung sein, weil Wohngeld eine auf die gesamte Familie bezogene Leistung ist. Du kannst kein Wohngeld bekommen, wenn Deine Eltern Deine Vermieter sind - es sei denn, sie leben selbst zur Miete und beziehen bisher schon Wohngeld, weil ihr Einkommen gering ist.
Du könntest einen Anspruch auf aufstockendes Alg II haben. Es ist richtig, dass Du dann die gleichen Pflichten hast wie alle anderen Alg II-Bezieher auch.
Da Du noch zuhause wohnst, würde auch dann in einem bestimmten Umfang das Einkommen Deiner Eltern angerechnet. Wie sich das genau errechnet findest Du hier im Forum bei http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php#26
unter "Mechanismus 1: Die Haushaltsgemeinschaft"
Rechne also mal nach, ob der Aufwand für einen Alg II-Antrag überhaupt lohnen würde.
Ausziehen und eine eigene Wohnung bewohnen ist aber auch keine Lösung, weil Du noch keine 25 bist. :sad:
Erstmal vielen Dank Stephan für die schnelle Antwort (es hilft mir sehr weiter, da ich heute ein Termin bei AA habe).
Verstehe, also kommt Wohngeld sowieso nicht in Frage für mich.
Die Situation sieht so aus, das meine Eltern geschieden sind, mein Vater (habe kein Kontakt) ist soweit ich weiss schon seit längeren Krankgeschrieben und wurde auch Operiert, eventuell ist er inzwischen auch Arbeitslos, ist mir zumindest unbekannt wie es da genau aussieht.
Meine Mutter hat Arbeit, bekommt allerdings Wohngeld.
Arbeitslosengeld würde ich ca. 210€ bekommen. Ich nehme mal, da meine Mutter Wohngeld bezieht, das es doch ganz ratsam wäre ALGII aufstockend zu beantragen oder?
StephanK
27.03.2006, 07:39
Wenn Deine Mutter ohnehin Wohngeld bezieht, bezieht sie es für die ganze ("Rest"-)Familie, weil es wie gesagt eine familienbezogene Leistung ist. Du wirst deswegen kein Wohngeld "nur für Dich" bekommen können.
Das aufstockende Alg II ist deswegen notwendig, um wenigstens auf den Mindeststandard zu kommen. Das Einkommen Deiner Mutter wird angerechnet; einen Hinweis auf die Berechnung habe ich schon gegeben.
Das ganze Gedöns mit 1-€-Job kann Dir halt schon blühen, da Du zur "bevorzugten Zielgruppe" der unter 25jährigen gehörst. Daran führt leider kein Weg vorbei.
Alles klar. Es hat mir sehr geholfen und nun stehe ich nicht mehr so ganz im dunkeln da. Ich möchte mich nochmal für die Hilfe bedanken :)
MfG
Bernd
Leistungsangelegenheit
22.04.2006, 23:13
Ich weiß nicht, ob ich besser einen eigenen thread aufmachen sollte, als mich hier dranzuhängen - aber es ist ja dasselbe Thema.
Ich bekomme ALG I, da ich aber nur Teilzeit gearbeitet habe, bin ich auch Aufstocker. Mein ALG I beträgt rund 530 Euro.
Außerdem habe ich Nebeneinkommen in (sehr) unregelmäßiger Höhe.
Die Freibetragsregelungen, soweit ich sie verstanden haben:
1. Arbeitsagentur: Freibetrag 160 Euro.
2. ARGE: Freibetrag 100 Euro + 20% von dem, was darüber liegt
Im Februar habe ich beispielsweise 120 Euro verdient. Die Arbeitsagentur sagt: Interessiert uns nicht. Die ARGE sagt: Aha, 16 Euro ziehen wir Dir von unseren Zahlungen ab.
Soweit, so klar.
Wenn ich nun, beispielsweise, genau 400 Euro verdienen würde, würde mir die Arbeitsagentur 160 durchgehen lassen, die ARGE nach der obigen Rechnung ebenfalls, oder? 100 + (300*20%).
Und nicht etwa diese Rechnung nur auf die mir tatsächlich von der Arbeitsagentur überlassenen 160 Euro bezogen, also 100 + (60*20%).
Aber was passiert, wenn ich über 400 Euro liege? Die ARGE ließe mir weiterhin 20% (bzw. 10%, wenn es über 800 sind), aber was täte die Arbeitsagentur? Wieder nur 160 übriglassen? Dann würde ich ja immer den jeweils für mich ungünstigeren Freibetragsregeln unterliegen.
Oder erhalte ich einfach gar kein ALG I mehr, weil ich dann nicht mehr arbeitslos bin? Aber wenn der Betrag über 400 Euro läge, aber unterhalb meines ALG I (530 Euro), dann müßte ja die ARGE den Fehlbetrag zahlen oder wie?
Herrje.
Hallo,
würdest du denn bei 530 + 160 = 690€ Einkommen überhaupt noch hilfedürftig für die ARGE sein?
Du kannst Dir ja deinen (evtl. euren) Bedarf (zumindest was die ARGE für angemessen hält) in etwa errechnen.
Wenn Du allein davon leben musst glaube ich kaum, das Alg 2 noch anfällt. Mir hätten rechnerisch 565 € (ALg1 und Alg2) reichen sollen.
Wünsch dir viele Antworten, und alles Gute.
PS: Wenn etwas wegfällt, dann Alg 2, denn Alg 1 ist die vorrangige Leistung.
Alg 1 fällt nur weg, wenn Du mehr wie 15 Stunden/Woche arbeitest.
Leistungsangelegenheit
22.04.2006, 23:43
Im Moment stehen mir tatsächlich etwa 730 Euro zu - allerdings hat man mir deswegen auch "nahegelegt", die Wohnung zu wechseln. Aber da läuft nun die Frist von sechs Monaten, und ALG I reicht auch nur bis Ende August, es könnte da durchaus zu einer Überschneidung kommen.
Ich arbeite frei nebenher, wie lange tatsächlich, weiß nur ich, und mir ist gerade die Uhr heruntergefallen...
Danke für Deine guten Wünsche.
Betroffener
23.04.2006, 00:31
Wieso beantragst Du nicht zum ALG I noch Wohngeld und lässt die ArGe ArGe sein?
Nach momentanem Recht könnte dadurch auch Dein späteres ALG II einen Tick höher ausfallen, wenn das ALG I zu Ende ist.
Leistungsangelegenheit
23.04.2006, 00:35
Als ich zum ersten Mal bei der ARGE war, hat der Sachbearbeiter ausgerechnet, was ich an Wohngeld bekommen würde und gesagt, daß das weniger ist.
Und er hat auch gesagt, daß es den Weg zurück nicht mehr gibt, wer Leistungen von der ARGE bezieht, kann kein Wohngeld mehr bekommen.
Und wieso könnte das ALG II höher ausfallen? Ich dachte, das sind immer die 345 + Unterkunft und Heizung???
Die Ägypter
23.04.2006, 00:40
Und wieso könnte das ALG II höher ausfallen? Ich dachte, das sind immer die 345 + Unterkunft und Heizung???
Das ist auch korrekt - und wenn dein ALG zusammen mit Wohngeld (oder auch ohne Wohngeld) höher ausfällt als dein ALg II-Anspruch, dann hättest du bei ausschließlichem ALG II-Bezug (nach Auslauf ALG I) einen Anspruch auf eine Art Armutsgewöhnungszuschlag.
Da du Aufstocker bist, wird dein ALG II aber höher ausfallen, als jetzt dein ALG I-Anspruch = kein Unterschiedsbetrag... also bekommst du keinen Zuschlag und bist somit mit erg. ALG II besser gestellt.
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