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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Arbeitsverhältnis befristet - trotzdem Urlaub buchen?


Jessie2904
03.07.2007, 11:48
Hallo Ihr Lieben!

Ich bin neu hier im Forum. Ich habe folgendes "Problem":

Ich befinde mich zur Zeit in einem befristeten Arbeitsverhältnis, das am 31.07. endet. Nun stellt sich für mich die Frage, in Urlaub zu fliegen.

Ich weiß, das hört sich jetzt komisch an, nach dem Motto: "arbeitslos und will aber Urlaub machen".

Es ist mit sicherheit nicht so, daß ich mich vor irgendetwas drücken möchte, jedoch habe ich ein ziemlich hartes Jahr hinter mir mit Kündigung, Diagnose einer chronischen Krankheit etc.

Deshalb würde mir der Urlaub halt so unheimlich guttun, bevor ich mich mit voller Anstrengung in die Bewerbungsverfahren schmeißen möchte.

Ich überlege gerade, ob ich den Urlaub nun einfach buchen soll, und das meinem SB mitteile, wenn ich meinen Antrag auf ALG1 abhole. Was für Folgen kann das für mich haben? Bekomme ich sicher eine Sperre? Bin ich während der Sperre krankenversichert??

Eine Reiserücktrittversicherung würde den Schaden nicht decken, da ich ja von der drohenden Arbeitslosigkeit gewußt habe.

Ich würde mich über möglichst viele Antworten/Meinungen sehr freuen!

Liebe Grüße,

Jessie

StephanK
03.07.2007, 14:03
:welcome: Jessie,
wenn Du auf der Basis der bisherigen und/oder früheren Arbeit Anspruch auf Arbeitslosengeld (nicht Arbeitslosengeld II, sondern "das richtige") hast, ist das kein Problem: Du kannst bestimmen, wann der Anspruch auf Arbeitslosengeld beginnen soll. Das kann also auch erst einige Wochen nach Beginn der Arbeitslosigkeit sein.
Sinnvollerweise solltest Du das gleich bei Antragstellung deutlich machen.

Während dieser Zeit musst Du Dich allerdings selbst und auf eigene Kosten krankenversichern (was aber bei Fernreisen sowieso angesagt ist).

Ich hoffe, Du hast Dich schon vor einer Weile zum 1.8. arbeitsuchend gemeldet? Sonst würde Dir sowieso erst einmal eine einwöchige Sperrzeit wegen verspäteter Arbeitsuchendmeldung blühen. :?

Jessie2904
03.07.2007, 15:16
Hallo Stephan,

danke für Deine Antwort. Klar, die Meldung beim AA ist schon passiert.

Die Frage ist für mich, wenn ich nun den Urlaub buchen würde und würde das so dem AA mitteilen, wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, daß man mich für den Zeitraum des Urlaubs sperrt. Wie gesagt, die Reiserücktrittversicherung würde ja nicht für den Schaden aus der Stornierung aufkommen.

Denkst Du, daß ich dennoch eine Sperre bekomme trotz der Stornogebühren? Problem ist ja ehrlich, daß ich über die Arbeitslosigkeit schon bescheid wußte.

Liebe Grüße,

Jessie

StephanK
03.07.2007, 21:48
Wie bereits geschrieben: eine Sperrzeit wird nicht eintreten, wenn Du bei der Antragstellung gleich bestimmst, dass der Anspruch auf Arbeitslosengeld erst beginnen soll, wenn Du wieder aus dem Urlaub zurück bist. Es kann also problemlos ein Zeitraum zwischen Ende des Arbeitsverhältnisses und Beginn der Zahlung des Arbeitslosengeldes liegen - der Zeitraum Deines Urlaubs. Du musst es nur bei Antragstellung ausdrücklich sagen und darauf achten, dass das auch wirklich "ankommt".