Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Untermietvertrag: welche Voraussetzungen ?
weiblich1983
27.03.2006, 15:04
Ein freundliches "Hallo" an alle hier in dem Forum,
ich bin heute bei meinen Recherchen auf dieses Forum hier gestoßen und hab mich auch gleich angemeldet, einfach nur genial...mir haben hier schon viele Antworten geholfen...
Kurz zu mir: ich bin 22 Jahre alt und habe Ende September 2005 mein Studium erfolgreich absolviert. Da es ein duales Studium war, also Theorie und Praxis - aus diesem Grund bekomm ich 116 € ALG I und den Rest ALG II.
Ich wohne im Haus meiner Eltern, habe mit denen auch einen Untermietvertrag gemacht. Ich wohne in der oeberen Etage, bewohne ein eigenes Wohn- und Schlafzimmer. Bad, Küche und Diele wird gemeinschaftlich von uns benutzt. Ich habe bis jetzt alles genehmigt bekommen. Auf das Schreiben von der ARGE bezüglich der Offenlegung des Einkommens meines Vaters (Mutter ist Hausfrau) haben meine Eltern eindeutig erklärt, dass diese für mich finanziell nicht aufkommen und ich eine eigene Bedarfsgemeinschaft bilde.
Das ist doch auch so in Ordnung?!
Beim heutigen Abgeben dieses Schreibens wurde mir durch eine Mitarbeiterin der ARGE erklärt, dass es sich bei diesem Untermietvertrag um eine Einliegerwohnung handeln muss - also um 2 getrennte Eingänge, getrennte Strom- und Wasserzähler etc. Wie kann denn so was sein :shock: ? Ich habe ein abgeschlossenes Studium und habe 2 eigene Zimmer und ziehe nicht gleich in die nächstbeste Wohnung auf Kosten des Staates...! Die Frau hatte noch betont, dass dies ein Sozialdetektiv dann auch bald prüfen wird. Muss man diese Leute überhaupt in die Wohnung lassen?
Es wäre schön, es würde sich jemand finden, der mir meine Fragen beantworten kann...ich finde es schade, dass man hier im Osten leider erst mal nach einem Studium arbeitslos ist und auf das Geld vom Staat angewiesen ist!
Liebe Gruß an alle... :D
Hallo,
ich kann dir was zu den Umgang mit den Leuten sagen.
Weder das SGB II noch das SGB XII sehen Hausbesuche als zu erduldene Pflicht vor.
In den Paragrafen die die Mitwirkungspflichten regeln (§60-64 SGB II) gibt es keine Pflicht die auferlegt,Hausbesuche bei sich zuzulassen.
Selbst der Landesdatenschutzbeauftragte von NRW sagt das dies unzulässig ist
www.tacheles-sozialhilfe.de/harry/default.asp#go25
Zeitgenössischere Leute empfehlen auch folgende Schritte
Stellt sich heraus - was sich meistens herausstellt - daß gar kein Verdacht vorliegt, weil eh keine Beweise dafür da sind und man also einfach mal so gucken (also schikanieren) wollte, ist das
- Hausfriedensbruch (§ 123 Strafgesetzbuch - StGB)
- Nötigung (§ 240 StGB)
- falsche Verdächtigung (§ 164 StGB
und wenn die Ämter dem/die Leistungsbezieherin gegenüber sogar damit gedroht haben, Leistungen einzustellen, wenn man sie nicht in die Wohnung / ins Haus ließe, dann kommt noch
- Bedrohung (§ 241 StGB)
hinzu, mal von
- Rechtsbeugung im Amt (§ 339 StGB) bzw. Beihilfe (§ 27 StGB)
dazu ganz abgesehen.
Es wird dann empfohlen sofort und unverzüglich die Polizei zu rufen,sie soll schnell kommen,hier wird grad Hausfriedensbruch vollzogen - wenn sie da ist,dann gleich das Amt persönlich Anzeige erstatten.
MfG
Codeman
StephanK
27.03.2006, 17:45
:welcome: weiblich1983,
Das ist doch auch so in Ordnung?! Nö, das ist leider ein bissel schräg.
Nach bisher noch geltendem Recht bis Du, weil Du über 18 bist, sowieso Deine eigene 1-Frau-Bedarfsgemeinschaft (BG). Das ist also korrekt. Fraglich ist aber, ob Du mit Deinen Eltern eine Haushaltsgemeinschaft bildest oder nicht. Dazu, was Haushaltsgemeinschaft an Folgen nach sich zieht, lies bitte hier im Forum den entsprechenden Beitrag in Info-Alg II: http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php#26
Keine Haushaltsgemeinschaft würde voraussetzen, dass Du wirklich komplett für Dich wirtschaftest, also einkaufst, kochst, Dich um Deine Wäsche kümmerst, Deine Etage selbst sauber hältst usw. - wie es eben bei einer familienfremden Mieterin wäre.
Die ARGE geht aber wohl von einer Haushaltsgemeinschaft aus, sonst hätte sie keinen Grund nach dem Einkommen Deines Vaters zu fragen. Wenn Ihr tatsächlich keine Haushaltsgemeinschaft bildet (was ich anhand Deiner Angaben nicht einschätzen kann), braucht der Vater auch keine Angaben über sein Einkommen machen, jedenfalls nicht aufgrund Eures Wohnens in einem Haus..
Beim heutigen Abgeben dieses Schreibens wurde mir durch eine Mitarbeiterin der ARGE erklärt, dass es sich bei diesem Untermietvertrag um eine Einliegerwohnung handeln muss - also um 2 getrennte Eingänge, getrennte Strom- und Wasserzähler etc. Wie kann denn so was sein?Das ist nicht richtig, übrigens wohl auch nicht die Bezeichnung Untermietvertrag, denn das Haus scheint Deinen Eltern zu gehören; dann ist es schlicht ein Mietvertrag. Die getrennte Erfassung von Strom und Wasser ist nur vorgeschrieben, wenn von den Mietparteien nichts anderes vereinbart ist (§ 556a BGB (http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__556a.html)) - und Ihr habt eben etwas anderes vereinbart, weil vermutlich eine getrennte Erfassung nur mit hohem technischen Aufwand realisierbar wäre.
Falls Du im Juli noch arbeitslos sein solltest, was ich natürlich nicht hoffe, wird es ab dem nächsten Bewilligungszeitraum (der im oder nach dem Juli beginnt) einige Änderungen geben, denn dann tritt die gesetzliche Änderung in Kraft, derzufolge Du bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres eine Bedarfsgemeinschaft mit den Eltern bildest. Je nach dem väterlichen Einkommen könnte es dann passieren, dass Dir kein Alg II mehr zusteht - dies nur mal schon als Vorwarnung... :sad:
Zum Thema Hausbesuch hat Codeman schon was geschrieben.
weiblich1983
28.03.2006, 10:25
Vielen Dank...
...für Eure schnellen Antworten. Leider merke ich immer mehr, dass ich weniger Chancen habe als ich dachte. Mir wurde in der ARGE ein Untermietvertrag sogar empfohlen...obwohl es das Haus meiner Eltern ist (Kredit läuft auch noch!). Ich dachte, dass es möglich ist auf diese Weise eine eigene Bedarfsgemeinschaft zu bilden - auch mit gemeinschaftlicher Nutzung von Küche und Bad!
Ist es denn wirklich so, dass die Sozialdetektive wirklich "in alle Ecken" schauen dürfen, ums ich ein Bild davon zu machen, wie meine Eltern und ich leben? :?
MfG
StephanK
28.03.2006, 10:57
Ich dachte, dass es möglich ist auf diese Weise eine eigene Bedarfsgemeinschaft zu bilden - auch mit gemeinschaftlicher Nutzung von Küche und Bad!Deine eigene Bedarfsgemeinschaft bist Du - nach bisher noch geltendem Recht - sowieso. Die Frage ist wirklich die, ob eine Haushaltsgemeinschaft besteht oder nicht. Dazu habe ich schon einige Kriterien genannt, die Du abklopfen solltest.
Der Anhaltspunkt ist: Lebst Du wie eine familienfremde Mieterin (mit gutem Verhältnis zu ihren Vermietern) es auch täte - oder ist es doch ein Stück weit "Hotel Mama"? Die gemeiname Nutzung einer Küche ist kein Problem, so lange klar ist: Dieser Kaffee ist meiner und jener Eurer, diese Schüssel meine und jene gehört den Eltern. Man kann Räume gemeinsam nutzen aber trotzdem jede/r für sich wirtschaften - und darauf kommt es bei Euch maßgeblich an.
Ist es denn wirklich so, dass die Sozialdetektive wirklich "in alle Ecken" schauen dürfen, ums ich ein Bild davon zu machen, wie meine Eltern und ich leben? :? Weitgehend ja.
Mir wurde in der ARGE ein Untermietvertrag sogar empfohlen...obwohl es das Haus meiner Eltern ist... was nicht gerade für den bei der ARGE versammelten Sachverstand spricht :roll:
weiblich1983
28.03.2006, 11:14
Wahnsinn, das geht ja schnell mit den Antworten :Respekt:
ich glaube, dass wir das mit der Trennung hinbekommen, denn ich habe sowohl im Bad als auch in der Küche in vielen Bereichen meine eigenen Sachen.
Vielleicht gehts ja durch...
Danke Euch.
Hallo weiblich,
dazu muss ich sagen,du bist NICHT VERPFLICHTET DIESE LEUTE IN DEINE WOHNUNG ZU LASSEN.Da wiederhole ich mich gerne.Von daher verstehe ich nicht wieso du die sowieso in deine Wohnung lassen willst.
MfG
Codeman
weiblich1983
28.03.2006, 14:38
:lol: schade, dass man selbst nie genau weis, was man überhaupt darf und was nicht. Die Leute von der ARGE etc. versuchen es immer wieder...egal auf welche Art und Weise.
Danke für den Tipp - ich werde niemanden reinlassen. 8)
weiblich1983
08.05.2006, 12:49
:D servus...
...folgendes hat sich bisher ereignet:
Genau 1 Woche !!!! nach dem Einreichen der Formulare stand plötzlich ein Sozialdetektiv vor unserer Tür. Aufgrund eurer Hinweise, Tipps etc. stand ich nicht vor einem Debakel. Der MA von der Arge sollte überprüfen wie ich wohne. Ich schilderte ihm, dass ich ihn nicht ins Haus lassen werde und wir füllten damit das Formular gemeinsam an der Tür aus 8)
Ich bewohne zwar meine eigene Etage im Haus meiner Eltern, finde es aber nicht richtig, dass in meiner Wohnung "herumgestöbert" wird...
Die ganze Sache ist nun schon wieder knapp 4 Wochen her...mal sehen, wann das nächste Schreiben ins Haus flattert :D
Vielen Dank für Eure Unterstützung... :Respekt:
LG,
das Sachsenmädel
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