PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Umzug gerechtfertigt oder nicht


wuschel
03.07.2007, 13:27
Hallo, ich habe da mal eine Frage, vielleicht kennt sich damit jemand aus. mein mann und ich haben uns vor 4 monaten getrennt. ich stand von heut auf morgen mit meinen beiden kindern auf der straße. habe sofort eine wohnung gefunden die erst mal ging.und ich innerhalb von 3 tagen einziehen konnte. 60 qm und 2,5 zimmer, allerdings ist das wohnzimmer zu klein um darin zu schlafen. 1 Ort weiter als vorher.

meine große kommt im Sommer in die schule wo wir vorher gewohnt haben, da sie da nach der schule zu Oma oder papa oder tante gehen kann, sowie zu freunden, wenn ich mal nicht da bin. Hier im ort gibt es nur einen kleinen edeka wo die milch z.b. 30 cent mehr kostet als in dem andren bei penny oder aldi.

nun habe ich eine wohnung in dem vorherigen ort gefunden und möchte umziehen.

Beide kinder teilen sich jetzt 1 zimmer, die kleine 2,5 ist jede nacht wach und weint und schreit ziemlich laut, so das die große immer wach wird. ich möchte nicht wissen wie es in der schule wird.

nun sagt das amt, das sie mir keine neue kaution stellen, da ich ja wusste wohin ich ziehe. (hatte mit den kids auf dem sofa von ner freundin nicht wirklich entscheidungsfreiheit).

und auch nicht mehr zahlen als jetzt. (die wohnung ist etwas größer und hat 3 zimmer, wo ich im wohnzimmer schlafen könnte da es grösser ist) so das jede 1 zimmer hat. und ich kann zufuss einkaufen gehen und muss nicht 4 km mit dem rad fahren und die kleine hintendrauf haben.

Kann ich da garnichts machen? die Wohnund ist so groß wie die tabelle angemessene Unterkunft erlaubt und die kosten sind angemessen dafür, lt. tabelle.

Danke für antworten!

StephanK
03.07.2007, 14:35
:welcome: wuschel,
die Aussage des Amtes, Du "habest ja gewusst, wohin Du ziehst" ist schlichter Unsinn, weil Du vor allem aus- und nicht geplant umgezogen bist. Dass solche Trennungs-Situationen meistens nicht kühl überlegt angegangen werden sollte eigentlich auch dem Amt bekannt sein.

Das Schwierige ist, dass auf das Vorstrecken einer Mietkaution kein Rechtsanspruch besteht; es ist eine "Kann-Leistung" (Leistung nach Ermessen in der Fachsprache).

Offenbar ist das Amt der Auffassung, der zweite Umzug sei nicht erforderlich (der Schlüsselbegriff). Dagegen solltest Du argumentieren. Er ist deswegen erforderlich, weil Eure derzeitige Bleibe nur ein Notbehelf ist, auf den Du Dich umständehalber eingelassen hast; Du hättest z.B. auch ein Frauenhaus aufsuchen können. Dass mittlerweile vier Monate vergangen spricht nicht dafür, dass Ihr jetzt am derzeitigen Ort "richtig" wohnt, denn neue Wohnungen lassen sich erstens nicht aus dem Ärmel schütteln und zweitens braucht es etwas Zeit, sich auf die veränderte familiäre Situation einzustellen.
Außerdem sind (=müssen) die Leistungen der Grundsicherung sind insbesondere darauf auszurichten, dass (...)
4. die familienspezifischen Lebensverhältnisse von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, die Kinder erziehen (...), berücksichtigt werden (§ 1 Abs. 1 Satz 4 Nr. 4 SGB II)Auch daran solltest Du die ARGE erinnern.

Die gleiche Argumentation (Erforderlichkeit des Umzuges) gilt auch für den Punkt, dass Dir nur die bisherige Miete gezahlt werden soll.

Ich denke, Du solltest noch mal mit der ARGE reden und dementsprechend argumentieren; vielleicht ist auch ein Gespräch mit dem/der Vorgesetzten des/der Sachbearbeiters/-in nützlich.
Wenn das nicht hilft, bleibt leider nur der langwierige Weg, nach dem Umzug Widerspruch zu erheben und nötigenfalls beim Sozialgericht zu klagen.

wuschel
03.07.2007, 21:49
Hallo und danke für die schnelle antwort,

gibt es da vielleicht auch einen gesetzes text oder irgendwas was es rechtfertigt das zwei kinder die 4 jahre auseinander sind vom alter "anspruch" auf ein eigenes zimmer, bzw. eine bestimmte qm zahl haben?

LG wuschel

StephanK
03.07.2007, 22:48
Diese Fragen werden lokal (pro Landkreis bzw. Großstadt) geregelt. Da Du nur Dein Land angegeben hast, weiss ich nicht, ob die örtlichen Richtlinien zu den Kosten der Unterkunft öffentlich zugänglich sind oder nicht.
Du kannst selbst auf der website von tacheles (www.tacheles-sozialhilfe.de) nachsehen, ob Du sie dort findest. Ansonsten bitte bei Deinem Alg II-Träger nachfragen.