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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Zusammenzug Mutter und Sohn nebst dessen Familie?


Andras
03.07.2007, 22:28
Hallo,

persönlich bin ich zwar von der nachstehenden Sache nicht betroffen, aber ich frage hier für einen lieben Verwandten nach, der das mit dem Internet leider nicht richtig hinbekommt:

Mein Verwandter Robert ist über 40 Jahre alt und verheiratet, die Ehefrau ist ebenfalls über 40, man hat 3 Kinder und die ganze Familie lebt, wen wundert das auch heutzutage noch, von Hartz IV.

Roberts Mutter ist 78 Jahre alt und amtlich anerkannt behindert (70% sowie Merkmale G und B im Behindertenausweis) und bezieht eine sehr gute monatliche "Rente" aus einem Sparvertrag, der aus einem Vermögen zwecks Altersversorgung gebildet wurde.

Da die Mutter gesundheitlich immer schwächlicher wird, und Robert nebst Familie aus der jetzigen Wohnung ausziehen müssen, überlegen alle, ob sie nicht gemeinsam in eine Wohnung ziehen, also Robert und Familie zusammen mit seiner Mutter.

Soweit ich Eure Veröffentlichungen hier verstanden habe, ist die Mutter, wenn sie mit Robert und dessen Familie zusammenzieht, kein Mitglied der Bedarfgemeinschaft, bestehend aus Robert und seiner Familie. Sie ist dann aber wohl Mitglied einer Haushaltsgemeinschaft, oder nicht?

Wie auch immer, ich hätte dazu noch folgende Fragen:

1.
Kann die ARGE die "Rente" der Mutter, die bei rund 1400.- Euro monatlich liegt, wovon noch Krankenkasse, Zusatzkrankenversicherung und diverse andere Versicherungen und natürlich der Mietanteil der neuen gemeinsamen Wohnung abgehen, aufs Hartz-IV von Robert und seiner Familie anrechnen, und wenn ja, in welcher Höhe?

2.
Kann die ARGE auf den, zwecks Altersversorgung angelegten Sparvertrag der Mutter, aus dem sie noch ca. 5-6 Jahre die monatliche "Rente" bezieht, Zugriff nehmen oder aber das in dem Sparvertrag noch vorhandene Vermögen aufs Hartz-IV von Robert und Familie anrechnen?

3.
Robert und seine Familie erhalten 205.- Euro Pflegegeld für die Pflege seiner Mutter. Wird das als Einkommen aufs Hartz-IV angerechnet?

4.
Wie groß darf die ggf. künftige gemeinsame Wohnung in qm sein?

Daß Robert beim Umzugsantrag seine Mutter wohl mit angeben muß, habe ich soweit schon begriffen. Nur die oben genannten Fragen stellen sich mir halt noch und ich bin vorab dankbar für Eure weiterhelfen Antworten.

Danke und schöne Grüße
Andras