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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Recht auf Hilfe?


helen_tarot
15.05.2005, 11:52
Hallo,

bin 47 Jahre *jung*, seit 8 Jahren alleinerziehend. Meine Tochter wird nächste Woche 12 und mein Sohn ist 8 Jahre.

Bis zum 6ten Geburtstag meines Sohnes bekam ich anfangs 600,-- DM und dann ca. 350 Euro vom Sozialamt. Das ist nicht viel, was daran liegt, dass ich eine eigene Wohnung habe in der wir wohnen.

Dann flog ich raus aus der Sozialhilfe. D.h. mein Vater -wird 81 !!- bekommt zu viel Rente und peng das war´s. Er soll zahlen und basta. :sad:

Aus der Krankenversicherung flog ich dann auch raus - und mit mir die Kinder. Ich zahlte dann von mehr oder weniger nix monatlich 125 E an die Krankenkasse. :oops:

Nebenbei habe ich immer irgendwie gejobbt -war so blöde das auch noch anzugeben- was aber gar nicht so einfach war, da mein Sohn meinte so alle 5-6 Wochen mit 40 Fieber krank zu sein. (verwächst sich langsam - Gott sei dank). Ich war dann immer eine Woche nur mit Kind beschäftigt - das waren üble Zeiten.

Seit letztem Jahr September bis Ende Mai hab ich nun eine Weiterbildung gemacht - nennt sich Wiedereinsteigerkurs für Frauen -Computerkram. Arbeit habe ich aber "noch" nicht. Von den 17 Frauen hat bis jetzt sowieso nur Eine einen Job bekommen.

Kann mir einer sagen, ob es sich für mich überhaupt lohnt mich durch die Papierberge der Ämter und dem ganzen BehörtenStress auszusetzen? Vielleicht sagen die ja auch, dass ich nix bekomme - soll doch mein Vater löhnen.

Beim Wort "Amt" bekomme ich sowieso gleich ne Krise - die sind dermaßen bekloppt - sorry, aber da blubbert bei mir das Adrenalin. Warum einfach wenn man es ja so schön kompliziert und unübersichtlich machen kann. *nerv* :-x

Bin für jede Reaktion dankbar. :P

StephanK
15.05.2005, 12:35
Hallo Helen und willkommen im Club!

Soweit ich Deine beruflich-familiäre Situation kapiert habe, kann ich sagen: JA, der Papierkrieg lohnt sich. Ich glaube, Du gehörtst zu der kleinen Gruppe von Menschen, für die Hartz IV eine Verbesserung bedeutet, und ich will versuchen, das zu erklären.

Wenn ich es richtig verstanden habe, hast Du zuvor (2004 oder früher) Sozialhilfe beantragt. Und dort wird wirklich auch auf das Sparbuch des alten Vaters zugegriffen und gesagt, der soll Dir erst mal Unterhalt zahlen. Falls Du nicht mit ihm zusammen wohnst (was ich aus Deinem Beitrag nicht entnommen habe), ist das jetzt anders, weil das Zweite Buch des Sozialgesetzbuches (SGB II, das Kernstück von "Hartz IV") die Eltern von Volljährigen (und volljährig bist DU ja durchaus) nicht als Teil der Bedarfsgemeinschaft definiert.
Also: es ist jetzt anders als zuvor mit der Sozialhilfe, und man kann Dich nicht mehr darauf verweisen, dass Dein Vater Dich bzw. Euch finanzieren solle.

Deswegen denke ich, dass Du Dir den Papierkrieg antun und Arbeitslosengeld II beantragen solltest. Guck Dich in diesem Forum um - Du wirst viele Tipps und Hilfestellungen dazu finden! Und lass Dich nicht abwimmeln - man braucht leider einen langen Atem und gute Nerven.

helen_tarot
15.05.2005, 13:13
Hallo Stephan,

danke für Deine Antwort.
Auf den ersten Blick hüpfte mein Herz vor Freude - bis ich anfing zu denken :patsch:

Habe ich denn eigentlich Anpruch auf ArbeitslosenGeld2 ? Gearbeitet in dem Sinne habe ich ja nicht. :sad:
Mal für einen Rechtsanwalt geschrieben, stundenweise oder halt Putzjobs - mehr nicht.

Die Weiterbildungsmaßnahme ging nur 9 Monate und während dieser Zeit bekam ich Geld vom Arbeitsamt. Zuerst hieß es Unterhaltsgeld, dann Arbeitslosengeld (nix versteh).

Rutsche ich da nicht automatisch wieder in die Sozialhilfe, weil ebend die Arbeitszeit nicht da war?

Irgendwie macht sich gerade ein ungutes Gefühl in meinem Bauch breit.

Liebe Grüße
Helen

StephanK
15.05.2005, 13:52
Hallo Helen,
sieht so aus, als ob Du Dir hinsichtlich "wieder in die Sozialhilfe reinrutschen" keine Sorgen zu machen brauchst.

Durch das Hartz IV-Gesetz ist nämlich die Trennungslinie zwischen "arbeitslos" und "sozialhilfeberechtigt" verschoben worden.

Eine "Kandidatin" für Arbeitslosengeld II bist Du (schon) dann, wenn Du
- hilfebedürftig (das ist nix neues) und
- erwerbsfähig
bist, und dagegen scheint mir nix zu sprechen, was Du berichtet hast. Es ist also anders als vorher: Da war die Arbeitslosenhilfe das, was nach dem Auslaufen des Arbeitslosengeldes kam, und das Arbeitslosengeld setzte voraus, dass Du zuvor für einen bestimmten Zeitraum versicherungspflichtig gearbeitet hattest. Das gilt jetzt nicht mehr!

Schau Dir am besten mal das Antragsformular genau an (Du kannst es von der Hauptseite www.arbeitslosennetz.de herunterladen), sammel Deine Unterlagen zusammen (pass vor allem auf, dass die Nachweise für die Wohnkosten vollständig sind), fülle es aus und geh zu dem Träger, der an Deinem Wohnort zuständig ist (Arbeitsgemeinschaft, Jobcenter oder kommunale Sozialbehörde).
Gutes Gelingen!