geradeaus
28.03.2006, 00:14
Hallo,
arbeite zur Zeit im Rahmen eines 1,50 Euro Jobs(Arbeitsgelegenheit)
20 Stunden die Woche im Altenheim und der Vermittler sagte mir,
ich hätte Anspruch auf 2 Tage Urlaub den Monat.
Die wollte ich während des Einsatzes jetzt einreichen(klappte auch),
allerdingst mit diversen Nebenbemerkungen der Sachbearbeiterin "Service" Zitat:
"Es wird nicht gerne gesehen ,wenn der Urlaub während dieser 3 Monaten langen Einsatzarbeit genommen wird.
Eine andere Dame meinte,das ich erst frühestens nach 6 Monaten den Urlaub normal nimmt.
Ich sagte ihr,das der Einsatz ansich ja vorerst nur 3 Monate dauert,das es ja seltsam wäre,wenn ich da erst nach 6 Monate den Urlaub nehme?!
Beim Ombudsrat(Hotline),die sagte,den Urlaub kann ich im Einsatz nehmen,würde aber NICHT BEZAHLT WERDEN.
Ich sagte ihr,das ich ein Urteil gelesen hätte,das dies nicht rechtens ist.
Meinte sie nur,iss ein Einzelurteil.
Ps. Was Urlaub betrifft,steht im Bescheid nichts schriftlixches.
Mit den 2 Tagen,wirde mir nur vom Vermittler gesagt.
Es steht nirgends,wann (ob in der Einsatzzeit,oder ausserhalb ) oder
was die Fortzahlung der mickrigen Mehraufwandsentschädigung
während der 2 Tage Urlaub und auch während Krankheit besteht.
Es gebe da keine einheitliche gesetzliche Regelung.
Vielleicht bekomme ich von Euch mehr Infos und event. gefällte Gerichtsurteile in dem Punkt.
also Urlaubsregelung und Weiterzahlung während Urlaub und Krankheit
der MAE(Ich sage auch Hungerlohn ) dazu.
Zuständig ist für mich und erlebt in der Optionskommune Fulda
Danke
arbeite zur Zeit im Rahmen eines 1,50 Euro Jobs(Arbeitsgelegenheit)
20 Stunden die Woche im Altenheim und der Vermittler sagte mir,
ich hätte Anspruch auf 2 Tage Urlaub den Monat.
Die wollte ich während des Einsatzes jetzt einreichen(klappte auch),
allerdingst mit diversen Nebenbemerkungen der Sachbearbeiterin "Service" Zitat:
"Es wird nicht gerne gesehen ,wenn der Urlaub während dieser 3 Monaten langen Einsatzarbeit genommen wird.
Eine andere Dame meinte,das ich erst frühestens nach 6 Monaten den Urlaub normal nimmt.
Ich sagte ihr,das der Einsatz ansich ja vorerst nur 3 Monate dauert,das es ja seltsam wäre,wenn ich da erst nach 6 Monate den Urlaub nehme?!
Beim Ombudsrat(Hotline),die sagte,den Urlaub kann ich im Einsatz nehmen,würde aber NICHT BEZAHLT WERDEN.
Ich sagte ihr,das ich ein Urteil gelesen hätte,das dies nicht rechtens ist.
Meinte sie nur,iss ein Einzelurteil.
Ps. Was Urlaub betrifft,steht im Bescheid nichts schriftlixches.
Mit den 2 Tagen,wirde mir nur vom Vermittler gesagt.
Es steht nirgends,wann (ob in der Einsatzzeit,oder ausserhalb ) oder
was die Fortzahlung der mickrigen Mehraufwandsentschädigung
während der 2 Tage Urlaub und auch während Krankheit besteht.
Es gebe da keine einheitliche gesetzliche Regelung.
Vielleicht bekomme ich von Euch mehr Infos und event. gefällte Gerichtsurteile in dem Punkt.
also Urlaubsregelung und Weiterzahlung während Urlaub und Krankheit
der MAE(Ich sage auch Hungerlohn ) dazu.
Zuständig ist für mich und erlebt in der Optionskommune Fulda
Danke