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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : ALG1 + ALG2 + 400 EUR Job möglich?


sebrem
04.07.2007, 12:28
Hi,

ich (30, alleinstehend) habe vor 2 Wochen meine Ausbildung beendet und mich arbeitslos gemeldet (ALG1 wurde jetzt bewilligt).
Aufgrund der Höhe des ALG1 (knapp 300 EUR) bin ich auch zur Arge gegangen, die Prüfung läuft noch, es werden wohl so knapp 220 EUR ALG2 werden.

Jetzt ist mein ehemaliger Ausbildungsbetrieb auf mich zu gekommen, daß ich, bis ich etwas neues gefunden habe,
einen 400 EUR Job (10 EUR/h, 10h/Woche) machen könnte (Toll, erst aus wirtschaftlichen Gründen nicht übernehmen, dann Minijob).

Wie ist denn da meine Situation?
Gehe ich zu beiden Ämtern und melde die Nebentätigkeit an (wann? vorher? mit unterzeichnetem Vertrag?)
und bekomme dann jeweils von beiden noch den anrechnungsfreien Betrag
(ALG1: 165 EUR, ALG 2: 160 EUR) und die EUR 400 und bin krankenversichert? :confused:

Ciao + Danke

Sebastian

quinkyjones
04.07.2007, 12:59
Hallo Sebrem,

Da Du bei einem 400€-Job nach wie vor ALGI und ALGII bekommst, bist Du automatisch über die ARGE krankenversichert.

Die Berechnung ist etwas komplizierter:
Du hast 300€ ALGI und 220€ ALGII.
400€ aus 400€ Job, wie wird das berechnet.

Als erstes wird Dein neues ALGI berechnet:
Von Deinem 400€ Job darf Du nach ALGI-Bestimmungen 165€ behalten, 235€ wird am ALGI abgezogen, neues ALGI = (300-235) 65€.
Das ALGI ist aber Einkommen und wird mit Deinem Bedarf aus ALGII verrechnet.
Jetzt erfolgt eine Zwischenrechnung:
Deine 220€ ALGII wird um die fehlenden 235€ ALGI aufgestockt auf 455€
Jetzt kommt Dein Verdienst:
Von 400€ sind 160€ anrechnungsfrei, 240€ werden auf das ALGII angerechnet.
Ermittelter Wert 455€-240€ aus Erwerbseinkommen = 215€ ALGII

Ergebnis:
Du bekommst
400€ Lohn
65€ ALGI
215€ ALGII
Summe 680€
bisher bekamst Du 300€ ALGI und 220€ ALGII = 520€

Durch die Arbeit hast Du jetzt 160€ mehr zur Verfügung als ohne Arbeit. Das ist der Betrag, der Dir durch den Erwerbstätigenfreibetrag bei ALGII zusteht.

Gruß
Quinkyjones

sebrem
04.07.2007, 13:17
Hi,

danke für die schnelle und ausführliche Antwort. Die Berechnung ist ja wirklich kompliziert, aber die Kernaussage ist wenigstens, daß ich einen Zuverdienst habe.

Ich gehe also recht in der Annahme, daß ich mit dem Arbeitsvertrag dann beide Leistungsabteilungen aufsuchen muß und weil das ALG1 das ALG2 beeinflußt dann nochmal mit der Änderung des ALG1 zur Arge?

Ciao + Danke

Sebastian

StephanK
04.07.2007, 17:22
Ja, leider ist das so umständlich, wobei zumindest die Meldung an die Arbeitsagentur (Alg I) wohl auch rein schriftlich erfolgen kann. Die Bescheinigung über Nebeneinkommen (http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Vordrucke/A07-Geldleistung/Publikation/V-Alg-Nebeneinkommen.pdf) kannst Du aus dem Internet herunterladen, ebenso die Veränderungsmitteilung (http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Vordrucke/A07-Geldleistung/Publikation/V-Alg-Veraenderung.pdf).
Das gleiche gilt für die entsprechenden Formulare zum Alg II (http://www.arbeitsagentur.de/nn_26642/Navigation/zentral/Formulare/Buerger/Arbeitslosengeld-II/Arbeitslosengeld-II-Nav.html).
Zur ARGE geht man erfahrungsgemäß besser selbst hin, aber wenn Dir die Zeit dafür fehlt muss es auch der Versand per Post tun.

sebrem
04.07.2007, 17:39
Danke für die Infos, dann bin ich mal gespannt, wie reibungslos das klappt!

Ciao

Sebastian