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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Regelleistung durch Ausbildung gedeckt. Austritt aus BG?


tomahawk3101
04.07.2007, 14:01
hallo leute..
bin neu und habe mal ne frage..
ich erläuter euch mal meine situation.
ich bin 19 jahre alt, wohne mit meinen eltern in einer 92m² wohnung, und wir erhalten algII..
mein regelsatz liegt bei 446€, der meiner eltern ist dann ein wenig höher..
ich fange am 01.09 eine ausbildung an und verdiene 639€ (brutto) bzw. 520€ netto..
somit kann ich meine regelleistung selber decken..
(verbessert mich wenn ich mich irgendwo irre!.. wie gesagt.. kenne mich da nicht soooo gut mit aus)

natürlich will ich nun das beste für mich herausholen.
ich denke mal dann bekomme ich kein alg 2 mehr, oder?
muss dann natürlich meinen eltern geld geben, da sie ja nichts mehr für mich erhalten...

also ich habs mir nun so vorgestellt, dass ich denen ein schreiben gebe, wo drinsteht, dass ich kein alg 2 mehr benötige da ich den regelsatz selber aufbringen kann.. stimmt doch soweit oder??

wollte dann fragen was ich da genau schreiben soll.. kann ja sein , dass die bürokratie bei denen durchkommt und die mich anschwärzen weil ich einen bestimmten begriff nicht benutzt habe.. gibts da so eine art musterschreiben??

zudem: meint ihr das ist gut so wenn ich daheim wohnen bleibe, aus der BG austrete und meinen eltern geld abgebe, weil denen ja das geld von der arge für mich fehlt??!??!

bitte um antwort.. fragen beantworte ich auch zügig!


nochmal: wie schauts mit der krankenversicherung aus?? kann ich die wechseln oder bin ich bei meinen eltern angemeldet??

quinkyjones
04.07.2007, 14:31
Hallo Thomahawk,

Als erstes: Krankenversicherung. Durch Deinen Azubi-Vertrag zahlst Du ja selber KV, PV, RV und AV. Du fällst automatisch aus der Familienversicherung Deiner Eltern heraus. Welche Krankenversicherung Du wählst ist völlig Dir überlassen, da Du durch den Verdienst autark bist.

Ab 1.9. fällst Du aus der BG Deiner Eltern heraus, hier ist eine Änderungsmitteilung an die ARGE durchzuführen.
Weiterhin stelle bitte einen Abzweigungs-Antrag durch Deine Eltern an die Familienkasse, damit das Kindergeld an Dich selbst überwiesen wird.
Da Du nach wie vor zu Hause bei Deinen Eltern lebst, bildest Du mit Ihnen eine Haushaltsgemeinschaft.
Das Bedeutet:
Deine Eltern bekommen ihre Regelsätze nach wie vor, aber für Miete und Heizkosten lediglich nur noch 2/3. Das restliche Drittel mußt Du an Deine Eltern zahlen. Selbstverständlich bist Du auch für Lebensmittel usw. Deines Bedarfes verantwortlich.
Du hast Deinen Azubilohn und Kindergeld.
Außer für Deinen eigenen Bedarf und den Mietanteil bist Du gegenüber Deinen Eltern nicht unterstützungspflichtig.
Es gibt zwar eine Unterhaltsvermutung nach §9 Abs. 5 SGBII, jedoch herrschen hier Freigrenzen, die Du nicht erreicht = keine Unterstützung.

Ganz wichtig:
Viele ARGEN versuchen trotzdem die BG bestehen zu lassen, damit sie den Lohn nach §11 und § 30 anrechnen können. Dieses ist aber nicht gesetzeskonform, Du gehörst nicht mehr zur BG.

Gruß
Quinkyjones

tomahawk3101
04.07.2007, 14:36
dankeschön schonmal für den post..

ich habe gehört ich könnte aus der haushaltsgemeinschaft austreten, indem ich eine eidesstattliche versicherung ablege, in der ich besage, dass ich bis auf das bad und die küche nichts mehr mit meinen eltern zu tun habe.. hört sich gut an..

aber : was habe ich von einem austritt aus der haushaltsgemeinschaft??

meint ihr das lohnt sich für mich?

fragi
04.07.2007, 16:23
aber : was habe ich von einem austritt aus der haushaltsgemeinschaft??

Das gibts nicht soweit ich das weiss... es ist klar dass vor und während der Ausbildung andere Unterhaltsverhältnisse herrschen als danach, aber, eine "unterhaltsverpflichtung" gibts es in gerade Blutlinie meiner Meinung nach ein Leben lang. Das heißt von einem Austritt aus der HG hab ich noch nie was gehört.

Was sich lohnen könnte wäre einen Antrag auf WOhngeld zu stellen :engel:

Und wie quinkyjones schon sagt, du fällst aus der BG heraus, lass dir da von der ARGE nichts anderes erzählen, das ist so und bleibt auch so, und steht im §7 Abs.3 Nr.4 SGB II (http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/__7.html).

StephanK
04.07.2007, 17:54
Um das mal zu klären: Aus einer Haushaltsgemeinschaft kann man nicht "austreten" wie man aus einem Sportverein austritt. Ob man zu einer Haushaltsgemeinschaft gehört richtet sich einfach nach den Tatsachen, nämlich ob man einen eigenen Haushalt führt oder nicht.

Bei jungen Leuten, die noch im Elternhaus leben gibt's manchmal Zwischenstufen des teilweisen Selbst-Wirtschaftens, die dann schwierig einzuschätzen sind. Als grobe Richtschnur lässt sich aber sagen: so lange Du nicht lebst wie ein familienfremder Untermieter es tun würde so lange besteht auch eine Haushaltsgemeinschaft.
Im übrigen bitte dazu den entsprechenden Beitrag bei Hilfe/FAQ (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php?faq=platzhalter#faq_haushaltsgemeinschaft) lesen.

tomahawk3101
04.07.2007, 23:23
danke für die hilfreichen posts!!!
danke!!! (werde euch weiterempfehlen, wenn sich die möglichkeit ergibt)