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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Aufhebungsbescheid ALG


emmis
05.07.2007, 08:19
Guten Morgen. Hier mein Problem in Kurzfassung:
1. 12 Tage Krankenhausaufenthalt mit Krankenschein
2. 2Tage Krank zu Hause mit Krankenschein
3. 3 Wochen Reha mit Übergangsgeld durch den
Rentenversicherungsträger.
4. von der Reha als Arbeitsunfähig entlassen ab dem 05.06.

nun benötige ich für die Krankenkasse eine Aufhebungsbescheid durch die Agentur.
Zum gleichen Termin (05.06.) endete eine Qualimaßnahme durch die Agentur
Jetzt erhielt ich einen Leistungsnachweis/Entgeldbescheinigung vom 01.01. bis 05.06. Grund ende des Leistungsbezuges
Die Krankenkasse möchte einen "ordentlichen" Aufhebungsbescheid mit Gesamtleistungsbezug, Dauer, wöchentliche Leistungen....
Nun meine eigendliche Frage: gibt es so einen Aufhebungsbescheid (die Agentur sagt nein, die KK--ja)
Vielleicht kann ir jemand das erklären, so das auch ich es verstehen
O.Ton A-Agentur das können Sie nicht verstehen, wir verstehen es auch nicht, es ist nunmal so:wut:

Vielen Dank für Eure Bemühungen

Seebarsch
05.07.2007, 13:12
Hallo emmis,
als Nachweis bei Behörden, auch der Krankenkasse, dienen der Bewilligungsbescheid und der Aufhebungs/Leistungsbescheid.

Aus dem Bewilligungsbescheid gehen die Höhe der Leistungen und die Dauer des bewilligten Bezuges hervor.
Der Aufhebungsbescheid/Leistungsnachweis sagt, ab wann die Leistungen aus welchem Grund eingestellt wurden.
Beide Sachen bei der Krankenkasse vorgelegt, reichen aus.
Einen kombinierten Bewilligungs- und Aufhebungsbescheid gibt es nicht!

Wenn die Krankenkasse bocken sollte, soll sie sich mit der Agentur in Verbindung setzen!
Gruß

emmis
05.07.2007, 13:54
als Nachweis bei Behörden, auch der Krankenkasse, dienen der Bewilligungsbescheid und der Aufhebungs/Leistungsbescheid
erstmal Dank für die Antwort

mein Fazit: dieser Leistungsnachweis/Entgeldbescheinigung ist gleichzusetzen mit einem Aufhebungsbescheid
(wie ich ihn von früher kenne 2001), kein Rechtsbehelf nur die Gesamtsumme 01.01.2006 bis 05.06.2007 als Nachweis für's Finanzamt.

was ist die Zeit doch schnelllebig :idea:

Danke