Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Alg II-Kürzung bei Eigenkündigung trotz Schwangerschaft?
binelinchen
28.03.2006, 16:04
Hallo,
ich habe eine sehr dringende Frage an euch!!!+
Ich bin alleinerziehend, im 3. Monat schwanger und habe einen 400 Euro Job. Den möchte ich gern kündigen. Momentan bin ich noch in der Probezeit (bis Mitte Mai), bin im Nov. 2005 angefangen.
Mein AG darf mir ja nicht kündigen. Darf ich kündigen, ohne einen Abzug oder Aussetzung des ALG II zu bekommen? Momentan bekomme ich ALG II mit Abzügen (abzgl. meines Verdienstes), ich möchte aber nicht mehr weiterarbeiten, da dieser Job im Callcenter mich zu sehr stresst.
Was kann ich tun, um da rauszukommen, ohne, dass mir das ALG II gestrichen wird???
Danke für eure Hilfe, ich hab echt keine Ahnung, wie das mit 400 EuroJobs aussieht.
Bini :-)
Die Ägypter
28.03.2006, 20:37
Hallo Bini,
das siehst du richtig - dein Arbeitgeber darf dich bis 4 Monate nach der nachgeburtlichen Mutterschutzfrist definitiv nicht kündigen. Wäre es ein befristetes AV, dann würde es allerdings trotz der Schwangerschaft einfach regulär zum Termin auslaufen.
Als ALG II-Bezieherin hast du alles zu tun, um deine Hilfebedürftigkeit zu vermeiden oder zu verringern, im 3. Monat ist deine Schwangerschaft noch nicht "stabil" (ab dem 4. Monat gilt eine Schwangerschaft als gesichert) und du bist noch sehr weit von der vorgeburtlichen Mutterschutzfrist entfernt. Da du dich beim Telefonieren nicht wirklich anstrengen musst, sehe ich keine rechtliche Handhabe, da zum jetzigen Zeitpunkt schadlos hinsichtlich ALG II rauszukommen...
Angesichts des Erwerbstätigenfreibetrages halte ich es sogar für... naja kurzsichtig (160 Euro anrechnungsfrei wenn ich nicht irre).
PS. denk daran, den Mehrbedarf aufgrund Schwangerschaft bei deiner ArGe geltend zu machen....
Wäre hier nicht der Arzt eines Rates einzuholen, bevor über das Geld geredet wird?
Die Ägypter
29.03.2006, 00:35
lol.... Schwangerschaft ist keine Krankheit....
Es gibt enge Schutzbestimmungen für Schwangere... wäre sie an einer Tankstelle beschäftigt, wäre sie mit vollen Bezügen freigestellt... gleiches gilt für eine Zahnarztpraxis.
Dazu greift der Mutterschutz sobald sie dem Arbeitgeber die Schwangerschaft angezeigt hat, dass heißt, sie muss keine Spätschichten mehr machen, sofern das anfiele... nicht schwer heben nicht nur ständig sitzende oder stehende Tätigkeit verrichten uvm.
6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin ist eh Schicht im Schacht = vorgeburtliche Mutterschutzfrist (kann man drauf verzichten - würde ich aber nicht empfehlen)...
Nur bis dato ist sie eine ganz normale Arbeitnehmerin in einer Frühschwangerschaft (die Beschwerden kommen erst ab ca. dem 7 Monat) und da wird ein verständiger Arzt sicherlich einen gelben Schein ausstellen wenn er es für angeraten hält, oder die Schwangere einfach nicht mehr kann....
Ausnahmen bilden sog. Risikoschwangerschaften (über 35, schon Fehlgeburten gehabt etc.) hier wird enger bemessen. Schwangere werden aber generell ganz gut "überwacht" - es finden ja regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen - später mit Ultraschall etc. statt.
PS. Es hat auch Vorteile... wenn man beschäftigt ist, ist man auch abgelenkt... dann tut alles nicht mehr ganz so "weh".
@Kristin
Richtig! Trotzdem erlebt und fühlt es jede Frau etwas anders. Öh, soweit ich weiß. Streß ist aber grundsätzlich ein Faktor der sich negativ auswirken kann und das kann man durchaus mit einem Arzt besprechen. Gut ich weiß nicht was in einem Call-Center abgeht, die rufen mich immer nur an sind sehr freundlich, aber Streß kann ich mir dort durchaus vorstellen und da greift vielleicht auch das Mutterschaftsschutzgesetz, oder auch einfach ein Attest. Na gut ich such mal nach einer Gurke und ein Stück Schokolade.
:sad:
Die Ägypter
29.03.2006, 00:57
@stupido.... nicht jeder mag Gurken und Schokolade... :D Klar, wenn der Stress wirklich die Schwangerschaft belastet, ist ein Einzelfallattest jeweils möglich - ich denke aber nicht, dass hier eine Eigenkündigung durchgeht oder ein generelles aus dem Verkehr ziehen - hierfür wäre dann das örtlich ansässige Gewerbeaufsichtsamt zuständig, welches die Betriebe auf Einhaltung der Schutzbestimmungen kontrolliert.
@Kristin
Nun, ich mag beides, aber es geht eben um die Eigenkündigung, die ich eigentlich nicht bevorzuge. Frau kann auch zum Arzt gehen und mal den Fall schildern. Gibt es bei Mini-Jobs nicht nur eine einmalige Zahlung?
Die Ägypter
29.03.2006, 01:15
Gibt es bei Mini-Jobs nicht nur eine einmalige Zahlung? = was meinst du?
binelinchen
29.03.2006, 09:23
Hallo ihr beiden,
danke für die Auskünfte. Ich wollte nur wissen, wie das rechtlich aussieht. Das hast Du mir ja geschrieben. Ich habe also keine Chance, da rauszukommen???
Mich interessiert eben vor allem die rechtliche Lage. Auf Verständnis meines AGs kann ich schlecht zählen, geschweige denn von Seiten des A-Amts.
Ich glaube kaum, dass es die interessiert, dass ich letztes Jahr ein Kind verloren habe, und nun vor Panik z.T. echt fertig bin, ich könne mein Kind wieder verlieren, und dass ich daher einfach sehr sehr vorsichtig darangehe, und ich einfach keinen Zwang will. Ich möchte mich ausruhen, wenn es mir SUBJEKTIV schlecht geht. Klar, dass hat alles keinen Einfluss... Ich müsste schon zum Arzt gehen und dies Attest ausstellen lassen, aber eben das möchte ich nicht.
Ich habe eben gehofft, es gäbe für mich eine andere Lösung, die mich meine Würde behalten lässt, so dass ich es rechtlich lösen kann und nicht, als blöd oder psychisch nicht belastbar eingestuft zu werden (Attest vom Gyn).
Danke Ihr Lieben. Dann muß ich da wohl durch. Bin übrigens ab nä. Woche Mo. in der 13. Woche.
LG
Bini
StephanK
29.03.2006, 10:07
Ich wollte nur wissen, wie das rechtlich aussieht.Selbst kündigen bedeutet Absenkung Deines Alg II um 30 % für drei Monate; der Anteil "Kosten der Unterkunft" bleibt davon unberührt. Ob es ein 400 €-Job oder mehr ist, spielt dabei keine Rolle.
Diese Folge ließe sich vermeiden, wenn Du einen "wichtigen Grund" für die Kündigung nachweisen kannst. Diesen wichtigen Grund kann Dir aber wirklich nur der Arzt bescheinigen, denn dem Alg II-Träger fehlt einfach der Sachverstand dafür. Klar, dort wird es auch Sachbearbeiterinnen geben, die Problemschwangerschaften hinter sich haben - aber Du kannst nicht darauf vertrauen, ob zufällig eine für Dich zuständig ist...
aber eben das möchte ich nicht. Ich habe eben gehofft, es gäbe für mich eine andere Lösung, die mich meine Würde behalten lässt, so dass ich es rechtlich lösen kann und nicht, als blöd oder psychisch nicht belastbar eingestuft zu werden (Attest vom Gyn).Nein, die gibt es nicht. Es geht mich nix an und zudem kann ich mich in die Lage einer Schwangeren naturgemäß nicht hineinversetzen, aber dennoch wundert mich Dein Widerwille gegen die "ärztliche Lösung" ein wenig. Es geht doch gar nicht darum, als "blöd" eingestuft zu werden. Laufenden Kontakt zu einem Gynäkologen hast Du vermutlich sowieso, und hoffentlich auch einen vertrauensvollen Kontakt. Es wäre keine "Niederlage" für Dich, wenn Du Dir bescheinigen ließest, dass die Schwangerschaft für Dich eine so große Belastung darstellt, dass Dein Job derzeit schlicht nicht möglich ist.
binelinchen
29.03.2006, 10:25
Danke für die Antwort.
Ich entnehme Deinem Namen, dass Du ein Mann bist? Dein Verständnis ist nett, aber sowohl von meiner Chefin als auch von 98 & der anderen Frauen in meinem Umkeis bekomme ich wenig Verständnis dafür, wenn ich sage, was mein Problem ist. Also wäre für mich zum Arzt zu gehen eine Niederlage, denn der würde ja doch nur bescheinigen, was die schon wissen. Mit Würde meine ich, das man mir die Einschätzung nicht selbst überlässt, sondern das Problem erst dann relevant wird für meine ChefIN und die anderen Damen, wenn jemand anderes das bescheinigt. Nichts für ungut ;) Schwangere sind eben ein wenig launisch ;)
Nichtsdetotrotz habe ich eben mit meiner zuständigen Arbeitsvermitlerin gesprochen; sie meinte sofort, ich hätte nichts zu befürchten, sie würde das nochmal abklären und mich dann zurückrufen in zwei Minuten. Das ist jetzt 25 Minuten her. Ich finde es immer wieder schön, wie viel doch die Leute wissen, von denen man abhängig ist...
halte euch auf dem laufenden-
LG Bini
Die Ägypter
29.03.2006, 13:51
Hallo Bini,
wenn du bereits ein Kind in der Schwangerschaft verloren hast, dann lass dich von deiner Gyn für die restliche Zeit aus dem Verkehr ziehen (dann wird der Arbeitgeber versuchen zu kündigen und ob er damit durchkommt hängt wiederum am Gewerbeaufsichtsamt).
Servus Binelinchen!
Lag ich mit dem Arzt wohl doch nicht ganz daneben. Ich würde in jedem Fall dort hingehen und mich von „netten“ Kollegen“ und Chefs nicht irritieren lassen. Letztlich ist es ja deine Entscheidung auf die du dich verläßt. Nur als Nachweis bei den Ämtern brauchst du halt auch den Arzt.
@Nefertari
mit der Einmalzahlung schau ich nochmal
Die Ägypter
29.03.2006, 21:00
Hallo Stupido,
nun weiß ich immer noch nicht auf was du dich mit deiner "Einmalzahlung" speziell beziehst, bzw. auf was ganau du hinaus willst =???
Also möchte ich folgendes noch nachreichen:
Arbeitsplatzgestaltung:
Der Arbeitsplatz einer Schwangeren muß so gestaltet sein, daß keine Gefahr für die Gesundheit und das Leben der Mutter sowie des Kindes besteht.
Sollte eine Gefährdung der Mutter und / oder des Kindes nicht zu vermeiden sein, muß der Arbeitgeber die werdende Mutter von der Arbeit freistellen. Dies gilt auch für einen schweren Schwangerschaftsverlauf, der bei weiter Beschäftigung den Verlust des Kindes bedeuten würde. (Hier ist jedoch ein ärztliches Attest notwendig) Die freigestellte Schwangere erhält weiterhin Gehalt.
www.ufo-online.com/cms/service/faq/schwangerschaft.php
Und die Einmalzahlung bezieht sich auf das Mutterschaftsgeld.
„Geringfügig Beschäftigte (400-Euro-Job) Arbeitnehmerinnen erhalten eine Einmalzahlung von 210 Euro vom Bundesversicherungsamt.“
http://kind.qualimedic.de/Q-7194153.html
Die Ägypter
29.03.2006, 23:31
Hallo Stupido,
das trifft nur auf 400-Euro-Jobberinnen ohne ALG II-Bezug zu - die Fragestellerin wird ALG II weiterbeziehen bzw. Krankengeld in Höhe des ALG II. Die 210 Euro Mutterschaftsgeld werden ohnehin voll angerechnet, übrigens auch auf das anschließende Erziehungsgeld!
Weitere Problematik: wenn sie sich freistellen lässt, liegt keine originäre Erwerbstätigkeit mehr vor, sie würde also den kompletten Freibetrag (160 Euro) verlieren.
Servus Kristin!
Stimmt! Ist aber glaube ich sekundär das Problem. In erster Linie geht es doch um Bienelinchens „Brummer“ im Bauch. Der sollte möglichst wenig Streß haben. Daher vorrangig ein Termin beim Arzt und Attest.
:-)
StephanK
30.03.2006, 08:50
Ich entnehme Deinem Namen, dass Du ein Mann bist? Dein Verständnis ist nett, aber sowohl von meiner Chefin als auch von 98 & der anderen Frauen in meinem Umkeis bekomme ich wenig Verständnis dafür, wenn ich sage, was mein Problem ist. Also wäre für mich zum Arzt zu gehen eine Niederlage, denn der würde ja doch nur bescheinigen, was die schon wissen. Mit Würde meine ich, das man mir die Einschätzung nicht selbst überlässt, sondern das Problem erst dann relevant wird für meine ChefIN und die anderen Damen, wenn jemand anderes das bescheinigt.Du entnimmst richtig; zudem bin ich noch ein Mann, der garantiert nicht für Schwangerschaften sorgt :cool: Gerade deswegen weiss ich aber ganz gut, wie sehr (auch unausgesprochene) Erwartungen des eigenen Umfeldes einen bedrücken können. Es ist ein Kraftakt, aufzustehen und zu sagen: ich bin ich und meine Bedürfnisse sind diese und jene. Aber es ist sehr viel kräftezehrender, sich weiterzuschleppen obwohl es einem mies geht.
Deswegen halte ich es für besser, auf das "Verständnis" anderer zu pfeifen, denn es ist kein echtes und währt nur so lange, wie Du 100 % "funktionierst".
Die Arbeitswelt ist nun mal so organisiert, dass die Grenzlinie zwischen "gesund" und "krank" verläuft und dass für die Feststellung, ob man diese Grenzlinie überschreitet, Ärzte zuständig sind. Deswegen denke ich, dass Dir wirklich nur ein ärztliches Attest weiter helfen kann. Dabei ist mir völlig klar, dass Schwangerschaft keine Krankheit und diese Zuständigkeitsabgrenzung problematisch ist. Aber ist es nicht dennoch besser, sich einmal ärztlich begutachten zu lassen und dann Ruhe und Zeit für sich zu haben als sich in einem verständnislosen Arbeitsumfeld zu quälen?
Das ist nur meine Meinung. Ich will Dir Deine wahrlich nicht nehmen, sondern biete Dir nur eine Sichtweise zum ausprobieren an :engel:
binelinchen
30.03.2006, 13:50
Hallo Ihr Lieben,
danke, es hilft mir alein schon, dass ihr euch so viele Gedanken zu diesem Thema macht!!!
Die Dame vom Amt hat zurückgerufen und meinte tatsächlich, ich müsse mit keinen Blessuren rechnen, wenn ich einen GRUND angäbe. Den wolle sie wissen. Da meinte ich, wir hätten uns drauf geeinigt, dass das mit der Schwangerschaft dann wohl keine Zukunft habe. Da meinte sie dann, das könne sie nachvollziehen, das reiche ihr. Na ja, also ein halbes ok, aber ich sollte schon bis zum Ende der Probezeit arbeiten. Ich hab mir das alles noch mal durch den Kopf gehen lassen und denke, ich werde es erstmal versuchen, weitrzuarbeiten. Und sollte ich während der Probezeit merken (bis Ende Mai), dass es vom Stress her nicht besser wird, dann geh ich zum Arzt. Nach der Probezeit aber werde ich kündigen. das ist ja schon mit der Frau besprochen. Ich hoffe nur, sie hält ihr Wort auch...
Ich möchte mich bei euch allen sehr bedanken; ihr habt mir wirklich bei meinen Überlegungen geholfen, danke!!!!! :Respekt:
LG
BIni
Die Ägypter
30.03.2006, 14:42
Hallo binelinchen,
ich hoffe, das alles reibungslos klappt und drücke dir die Daumen :-) Aber vielleicht kannst du dich doch irgendwie "absichern" bez. der Aussage der SB....
Die Dame vom Amt hat zurückgerufen und meinte tatsächlich, ich müsse mit keinen Blessuren rechnen, wenn ich einen GRUND angäbe..... Ich hoffe nur, sie hält ihr Wort auch...
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