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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Fortzahlungsantrag abgelehnt?


TAMEK
28.03.2006, 18:23
Hallo an alle,

Bin 24 Jahre Alt und bin seid 4 jahren Arbeitsuchend!
Ich lebe noch bei meinen Eltern.Habe vor zwei Jahren den Antrag auf ALG 2 gestellt ,der wurde auch bewilligt und Ich wurde Kranken und Rentenversichert.
Danach musste ich einen Fortzahlungsantrag stellen der wurde auch wieder bewiligt. Aber der letzte Antrag auf Fortzahlung von ALG 2 wurde abgelehnt!!Mit der begründung ich sei nicht Hilfebedürftigt und daher sollte ich mich nach einer anderen möglichkeit erkundigen mich Zu versichern!!

Also ich war geschockt!! :patsch: :patsch: Meine Daten und Angaben zum Einkommen meiner Eltern usw hatten sich nicht verändert trotzdem wurde der Antrag abgelehnt! Was das alles für ein Schwachsinn ist dachte ich mir nur.
Meine Frage an euch "Hilfebedürftige;)"
Wie soll es jetzt weitergehen also wo kann mir jetzt weitergeholfen werden in punkto Sozialversicherung???

Zudem sagte mir meine Kontaktperson im Arge Jobcenter Hannover das sie nicht mehr zuständig für die leistungen seien und verwies auf das Sozialamt.
Mir geht es hauptsächlich um die Krankenversicherung bitte um Hilfe!

Die Ägypter
28.03.2006, 20:42
Widerspruch einlegen!!!! Umgehend, schriftlich per Einschreiben/Rückschein!!!!!

Wann ist dir der Beschrid rechtswirksam zugegangen?

Wenn du Hilfe beim Formulieren brauchst, dann melde dich hier - allerdings brauche ich/wir dann auch ein paar Angaben mehr von dir.

Grundsätzlich sind deine Eltern unterhaltspflichtig - sie müssen aber auch leistungsfähig sein, wenn sich da nichts geändert hat am Einkommen deiner Eltern, sehe ich den Grund für die Änderung nicht...

Mehr Info please....

TAMEK
30.03.2006, 11:08
Hallo Nefertari,

Der Bescheid vom ARGE Job center Hannover(Ablehnung d. Fortzahlungsantrages) ist am 13.03.2006 bei mir eingegangen.Ich bin daraufhin zum Arbeitsamt gegangen.Dort hat man mir auch geraten sofort einen Schriftlichen Widerspruch einzulegen.

Jedoch benötige ich hilfe in punkto Formulierung zudem wollte ich sie fragen welche Dokumente ich wieder als Éinkommensnachweiss von meinen Eltern beifügen muss bzw. welche Akzeptiert werden.Meine Mutter ist Berufstätig und hat ein Einkommen unter 1800Euro mein Vater ist Rentner und kriegt Rentengeld.Aufgrund des geringen Gesammteinkommens können sie mich nicht Mitversichern :cry: .Bitte geben sie mir Tipps und Tricks die mir beim widerufen helfen könnten.

Vielen Dank für ihre Mithilfe!!!!

Cio

StephanK
30.03.2006, 11:45
Ich klinke mich da mal ein, weil ein Satz mich stutzig macht: Zudem sagte mir meine Kontaktperson im Arge Jobcenter Hannover das sie nicht mehr zuständig für die leistungen seien und verwies auf das Sozialamt.Das könnte nur dann richtig sein, wenn Du nicht erwerbsfähig wärest, es also einen Hintergrund mit dauerhafter Erkrankung, Behinderung oder ähnlichem gäbe. Gibt es da etwas in diese Richtung?
Wenn nicht, wäre das ein ziemlich dreister und auch rechtswidriger Versuch, Dich abzuwimmeln und der ARGE vom Halse zu halten. Jedenfalls sollte das geklärt werden und kann nicht so einfach auf sich beruhen.

Für den Widerspruch brauchst Du Unterlagen, die der ARGE bereits vorliegen, nicht erneut einreichen. Die ARGE entscheidet ja selbst über den Widerspruch und hat diese Unterlagen bereits.Vielleicht hat sie aber noch nicht die Unterlagen, aus denen hervorgeht, was Deine Eltern an Miete und Heizkosten aufwenden müssen. Dieser Betrag wird nämlich von ihrem Einkommen abgezogen und steht nicht zur Verfügung, um Dich "mit durchzufüttern". Falls das bisher nicht berücksichtigt wurde hätten wir zumindest mal eine Fehlerquelle ausgemacht.

In dem Widerspruch ist es nicht nötig, dass Du korrekt nachrechnest, was die ARGE vielleicht falsch vorgerechnet hat. Es muss nur klar werden, dass Du mit dem Bescheid nicht einverstanden bist und was Du für falsch hältst. Du kannst natürlich auch begründen, warum Du es für falsch hältst. Das ist nützlich, aber nicht vorgeschrieben. Du kannst das auch ohne weiteres in Deinen Worten tun. Es ist nicht nötig, "mit Paragraphen um sich zu werfen" :-)

Für den Widerspruch sind noch etwa 14 Tage Zeit, aber natürlich musst Du diese Frist nicht vollständig ausnutzen. Nefertari hat schon richtig geschrieben, dass das möglichst bald passieren sollte und Du darauf achten musst, dass die Einlegung des Widerspruchs und ihr Datum nachweisbar sind. Also entweder per Einschreiben mit Rückschein schicken oder selbst vor Ort abgeben und auf einer Kopie die Entgegennahme vom Jobcenter bescheinigen lassen.

Im übrigen habe ich mir mal erlaubt, diesen Diskussionsfaden in's richtige Forum zu verschieben - es geht ja nicht um Alg I, sondern um Alg II.

StephanK
30.03.2006, 12:09
und bitte: ein Thema - ein Diskussionsfaden,
aber nicht das gleiche Thema mehrmals aufwerfen. Das verstößt gegen die Forenregeln. Deinen inhaltsgleichen Beitrag von heute habe ich deswegen gelöscht.

TAMEK
30.03.2006, 13:24
Hallo Stephan,

Vorest danke für deinen Beitrag.Nun ich bin gesund und Arbeitsfähig.Was ich meiner Kontaktperson im Arbeitsamt auch mitgeteilt habe aber ich denke das sie auf einen total falschen Trip ist. Ich hätte da noch ne Frage was die Einkommensnachweise anbetrifft .Welche sind und wären den für das Job Center von Interesse???(Bitte Auflisten mit Namen).Nun
Ich denke das die Mitarbeiterin vom ARGE Job Center entweder gelogen und betrogen hat oder Desinformiert war oder sonst was.Was auch immer da muss ich jetzt durch. Danke für eure Mithilfe!!!!

Cio!!!!

TAMEK
30.03.2006, 13:54
Hallo noch mal ein Rückschein ist????????

StephanK
30.03.2006, 14:16
re total falscher Trip: das sehe ich auch so. Es geht bei Dir in jedem Fall um Alg II, und deswegen muss Dein Antrag auch vom Alg II-Träger entgegengenommen und entschieden werden. Da beisst keine Maus 'nen Faden ab.

Wenn nicht noch Geschwister im Haushalt leben, ist die Rechnung ungefähr folgendermaßen:

Betrag 1: Nettoeinkommen der Mutter (steuerliche Werbungskosten auch vom Brutto abziehen, nicht nur Sozialversicherungsbeiträge!) - 160 € + Rente des Vaters
Betrag 2: (1001 € + Miete) x 1,5

Nur wenn und soweit Betrag 1 höher als Betrag 2 ist, kann von den Eltern erwartet werden, dass sie Dich mit durchfüttern - sonst nicht. Um das ausrechnen zu können, braucht das Amt die Unterlagen. Es empfiehlt sich, gerade bei den Werbungskosten der Mutter genau hinzusehen, ob sie über die steuerlichen Pauschalbeträge kommt (Fahrtkosten, ggf. Gewerkschaftsbeiträge usw.), damit dieses anrechenbare Einkommen möglichst runtergerechnet wird.

re Rückschein: Du gibst den Brief bei Deiner Postfiliale auf und sagst, dass Du ihn per Einschreiben mit Rückschein verschicken willst. Kostet einiges, aber Du bekommst von der Post eine Bestätigung (den Rückschein) darüber, dass der Brief bei der ARGE eingeworfen worden ist und kannst damit beweisen, dass und wann die Unterlagen eingegangen sind. Alternative: selbst hinfahren, persönlich abgeben und auf einer von Dir vorbereiteten Liste der abgegebenen Unterlagen deren Eingang bestätigen lassen.

TAMEK
22.04.2006, 20:46
Hallo an das ARBEITSLOSEN netz team,
Ich habe einen schriftlichen widerspruch eingelegt und warte schon 1 monat auf die Antwort.(Bin Seit 1monat ohne Sozialversicherung :-x ).Und brauche Medizinische hilfe.Daraufhin
habe ich das ARGE Job center in Hannover telefonisch kontaktiert und dort wurde ich regelrecht am telefon fertiggemacht man sagte das es bei mir ja eh nur um die Krankenkasse leistungen gehe und das ich das amt für soziales in hannover kontaktieren soll und mich nach anderen möglichkeiten erkundigen soll Sozialversichert zu werden(GMG)?!Usw.
Bei der Nachfrage was nun mit der Antwort auf meinen Schriftlichen Einwand geschehen ist wurde die mitarbeiterin regelrecht bösartig und sagte das ich sowieso nicht mit einem positiven ergebnis rechnen solle und das es zudem monate dauern würde bis das Einwandschreiben überhaupt bearbeitet würde.Nun ich brauche dringend eure hilfe!!
wo und wie kann ich mich mit vom"Staat"versichern(Krankenkasse)lassen?? Meine Eltern sind nicht finanziell in der lage mich zu unterstützen(Vater ist zu 50% behindert)Ist euch bekannt das das Amt für Soziales auch "versichert??" Was haltet ihr von einem Neuantrag auf ALG2???
Danke für eure Mithilfe !!! CIO

StephanK
22.04.2006, 22:42
Anscheinend mag die ARGE Dich nicht besonders... Dass die Bearbeitung von Widersprüchen lange dauert ist aber nicht nur in Hannover so.

Du hast jetzt im Prinzip zwei Möglichkeiten:

1) Beim Sozialgericht einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung stellen. Ob das chancenreich ist, kann ich nur schwer beurteilen, es dauert aber mindestens zwei bis drei Wochen, eher länger. Wenn Du akut krank oder laufend auf Medikamente angewiesen bist dauert es also zu lange, so dass das kein Weg ist.

2) Hilfe bei Krankheit nach § 48 SGB XII (Zwölftes Buch des Sozialgesetzbuches). Wenn ich die website der Stadt Hannover (http://www.hannover.de/deutsch/arb_soz/soziales/lhh_soz.htm) richtig verstehe, betreut der Fachbereich Soziales ("Sozialamt") nur noch Leute, die nicht erwerbsfähig sind; alle anderen müssen auch für Sozialhilfe-Angelegenheiten zur ARGE/Jobcenter.
Also musst Du beim Jobcenter Hilfe bei Krankheit nach § 48 SGB XII beantragen. Diese Hilfe ist nicht deswegen ausgeschlossen, weil Du Arbeitslosengeld II bekommen könntest; lass Dir nix anderes erzählen! Dass Du kein Geld hast, musst Du genau so nachweisen wie beim Antrag auf Alg II. Das Einkommen Deiner Eltern spielt dabei aber keine Rolle.
Die Leistungen der Hilfe bei Krankheit sind fast die gleichen als ob Du normal gesetzlich krankenversichert wärest. Es ist aber mehr Papierkram, weil Du keine Krankenversicherungskarte bekommst.

TAMEK
22.04.2006, 23:05
Erst einmal danke für die Infos!!
Könnte ich denn einen zweiten Neuantrag ALG2 stellen eventuell (Mit veränderten Einkommensverhältnissen der BG)??Wie wären meine Chancen???

StephanK
23.04.2006, 08:28
Nein, das wäre aus zwei Gründen nicht sinnvoll:
(1) An den tatsächlichen Verhältnissen hat sich ja seit dem letzten Antrag nichts geändert, wenn ich es recht sehe.
(2) Wenn ein neuer Antrag bewilligt würde, gäbe es Geld erst ab dem Zeitpunkt des neuen Antrages, also das Geld der letzten Monate würde Dir durch die Lappen gehen.
Deswegen ist es schon besser, an dem bereits gestellten, aber abgelehnten Antrag festzuhalten. Das hast Du durch die Einlegung des Widerspruchs auch getan. Die Angelegenheit ist also auf dem richtigen Weg, nur dauert es zu lange.

Die derzeit gegebenen Möglichkeiten habe ich in meinem vorherigen Beitrag schon aufgelistet. Mehr is' nich'. 8)

TAMEK
12.09.2008, 20:12
Guten Abend an alle!
Nun nach ungefähr 2 Jahren wartezeit erhielt ich die ablehnunug des wiederspruchs.Das ist wirklich mehr als eine Katastrophe,unmöglich wie die mit Menschen hier umgehen nur weil diese Arbeitslos sind.
Ich weis jetzt nicht wie ich zur eigenen Mietwohnung komme bzw. wer mir diese finanziert.Ich bin langzeit Arbeitlos und habe keinerlei einkommen noch nicht einmal eine Sozialversicherung seit Jahren.
Zur aktuellen zeit bin ich 26 und zwecks der vorgenanten gründe noch wohnhaft bei meinen eltern in Hannover.Welche schritte wären eurer meinung nach jetzt angebracht um zur ersten eigenen Mietwohnung zu kommen.Nun habe ich auch ehrlich gesagt kein vertrauen mehr zum Arbeitsamt und ARGE Jobcenter Hannover
von daher denke ich das es die letzte alternative währe noch einen Neuantrag auf Wohngeld u. ALG2 zu stellen.Nun welche anderen möglichkeiten hätte ich denn noch,SozialAmt?

-Wenn das ARGE Jobcenter Hannover ALG2 u. Wohngeld genehmigen würde,unter welchen vorausetzungen und bedingungen würde das Amt dieses tuen?

-Stimmt es ,das nach dem genehmigen von ALG2 das ARGE Jobcenter "druck"auf die empfänger ausübt und diese zb. zu 1Euro Jobs oder anderen masnahmen und programmen schickt? Zudem soll man nach einigen Verwarnungen bei nichtanahme dieser Jobs und ähnlichem gleich eine strafe erhalten in form von zb. ALG2 Kürzung oder totaler streichung?! Mir ist klar das man nichts geschenkt bekommt jedoch nun mal im ernst,lassen die einen "nicht in Ruhe"?

Vielen Dank für eure Antworten!

efge
12.09.2008, 21:10
Moin Tamek,

StephanK hat Dir hier (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/showpost.php?p=18847&postcount=10) im April 2006 zwei Empfehlungen mit auf den Weg gegeben.

Offensichtlich hast Du diese nicht beherzigt. :?

Ich kann Dir jetzt nur dringend raten (zumal Du jetzt auch nicht mehr zu der U25-"Fraktion" zählst) rasch, und zwar sehr rasch, Kontakt zu einer Beratungsstelle in Hannover aufzunehmen, und da gibt es sehr engagierte.
Dort wird Dir auch sicherlich ein Kontakt zu einem sachkundigen Rechtsanwalt hergestellt werden können. Und den solltest Du nun mit Deinen berechtigten Interessen beauftragen.

Adressverzeichnis der Beratungsstellen (http://www.tacheles-sozialhilfe.de/adressen/default.aspx)

TAMEK
14.09.2008, 11:40
Hallo und ersteinmal danke für die Antworten.
Nur zur info,bei mir hat alleine die bearbeitung meines Widerspruchs 2 Jahre gedauert daher will ich mich ehrlich gesagt nicht mehr mit so etwas beschäftigen.Ich denke das bei mir und meinen persönlichen verhältnissen sehr viel geändert(Umzug usw) hat aufgrundessen habe ich vor einen kompletten Neuantrag ALG2 und Wohngeld bei dem für mich zuständigen ARGE Jobcenter in Hannover zu stellen.Zudem hat Stefan K. mir freundlicherweise hier mitgeteilt das es möglich sei beim ARGE Jobcenter "Sozialhilfe" zu erhalten unabhängig von ALG2. Das wäre in meinem fall eine Krankenversicherung .Das habe ich jetzt nun auch vor,nur ist mir nicht ganz klar wie ich vorgehen muss.Besser kompletten ALG2 neuantrag stellen,weil ich ja jetzt umziehen will in eine eigene Wohnung diese Leistungen würden auch denke ich eine Sozialversicherung enthalten.Aber ich denke das ich ersteinmal den punkt 2 von Stefan Ks genannten Tips berücksichtigen sollte denn ich bin schon seit mehr als 3 Jahren ohne irgendwelche Krankenversicherung von daher wäre es schon wichtig diese ersteinmal zu erhalten um wenigstens im Krankheits/unfallfall versichert zu sein.Das mit dem Rechtsanwalt beauftragen habe ich mir auch schon überlegt aber ehrlich gesagt habe ich auch keine lust mehr mich mit dem Jobcenter zu streiten und diese ganze warterei wieder auf mich zu nehmen.Trotzdem danke für die Tipps!
PS:Könnte mir jemand vieleicht diese fragen beantworten?
-Wenn das ARGE Jobcenter Hannover ALG2 u. Wohngeld genehmigen würde,unter welchen vorausetzungen und bedingungen würde das Amt dieses tuen?

-Stimmt es ,das nach dem genehmigen von ALG2 das ARGE Jobcenter "druck"auf die empfänger ausübt und diese zb. zu 1Euro Jobs oder anderen masnahmen und programmen schickt? Zudem soll man nach einigen Verwarnungen bei nichtanahme dieser Jobs und ähnlichem gleich eine strafe erhalten in form von zb. ALG2 Kürzung oder totaler streichung?! Mir ist klar das man nichts geschenkt bekommt jedoch nun mal im ernst,lassen die einen "nicht in Ruhe"?

Vielen Dank für eure Antworten!

Dirk_.
14.09.2008, 14:37
Hallo TAMEK,

ich habe mir deinen Treahd mal genauer durchgelesen und musss sagen das ich, nun ja, richtig fassungslos bin.:shock::shock:

Du hast 2 Jahre auf eine Antwort zu deinem Widerspruch gewartet, wie hast du das denn nur ausgehalten??.

Nun zu deinem Problemen. Da du nun Ü25 bist, gibt es keinen Grund mehr bei deinen Eltern zu wohnen. Suche dir eine Wohnung die angemessen ist und melde dann der ARGE das du umziehst. Ich hab jetzt nicht genau verstanden ob du schon einen ALGII Antrag gestellt hast oder nicht( weil ich immer Neuantrag lese). Wenn nicht dann stelle einen Antrag, der muss auf jeden Fall angenommen werden, wie StephanK dir schon vor 2 Jahren schrieb.
Hast du schon einen gestellt dann bleib an diesem dran, weil ja das Geld erst ab Antragstellung gezahlt wird.

Die ARGE muß dir nach meiner Meinung den Antrag genehmigen, was dann auch die Kosten für Untekunft und Heizung beinhaltet.
Und auch krankenversichert bist du dann ebenfalls. Übrigens ist es meines wissens Pflicht Krankenversichert zu sein.
Hier ein Link dazu:
Verbraucherinformation: Krankenversicherungspflicht
http://www.versicherungsberatung-ingo-klessinger.homepage.t-online.de/media/VERSICHERUNGSPFLICHT$20KV.pdf

Und nun muss ich doch noch eines loswerden.
TAMEK, auch wenn ich deine Meinung hier nachvollziehen kann, so kann ich sie dennoch nicht hinnehmen. aber ehrlich gesagt habe ich auch keine lust mehr mich mit dem Jobcenter zu streiten und diese ganze warterei wieder auf mich zu nehmen

Es gibt so viele ALGII Empfänger denen es nicht "besser" geht wie dir. Aber aufgeben ist nicht drin. Frei nach dem Motto: Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat schon verloren. Den Kopf in den Sand stecken ist nicht drin!!

Nun zu deiner Frage ob die ARGE "Druck" auf einen Hilfeempfänger ausübt.
Hhmm, was ist bei dir Druck??
Fakt ist, JA du wirst Arbeitsgelegenheiten evtl zugewiesen bekommen. Auch wird man(n) dir das ein oder andere Bewerbungstraining in Form eines Kurses mit der Dauer von bis zu 3 Monate unterbreiten.
Und dies alles ist von seitens der ARGE auch gerechtfertigt. Du bist verpflichtet alles zu tun um deiner Hilfebedürftigkeit ein Ende zu setzen. Von daher haben solche Maßnahmen den Sinn dich wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Ob die jeweilige Maßnahme dann auch wirklich Sinn ergibt ist eine andere Frage.

Und zu guter letzt rate auch ich dir wie ALLE meine Vorposter gehe endlich zu einer Beratungsstelle. Dort kann und wird dir sicherlich kompetent geholfen.
In so einem Forum kann man dir nur wegweisende Tipps geben, aber Rechtsberatung ist eben nicht möglich.

TAMEK, es ist bei dir nun schon nicht mehr 5min. vor 12, sondern eigentlich schon Punkt 12. Du mußt nun was nun tun. Den Link für die Beratungsstellen hat dir effge ja schon geschrieben.
Du bist doch ein schlauer Kerl, nimm die hier schon geschriebenen Tipps von meinen Vorpostern ernst und mach was. Wenn du dann immer noch fragen hast, so wird man sicherlich versuchen dir weiter zu helfen.
Aber jetzt bist du am Zug, also leg dich ins Zeug.

Gruß
Dirk

Dirk_.
14.09.2008, 14:56
Upps, da ist mir ein etwas größerer Fehler mit der Schriftgröße und dem "Fett" markieren unterlaufen.:oops::oops::oops:

Der Text sollte schon einheitlich aussehen. Wenn das einer der Mods für mich vieleicht übernehmen könnte.

Mir ist sowieso aufgefallen das man nicht jeden Beitrag selbst "ändern" kann.
Ist das normal oder liegt der Fehler bei mir??

TAMEK
14.09.2008, 16:15
Hallo Dirk,
Du schreibst:Hhmm, was ist bei dir Druck??
Nun ich denke das das Jobcenter mich mit irgendwelchen 1euro Jobs und anderen dingen bombardieren wird und wenn ich diese ablehnen sollte ,dann als konsequenz mir gleich das Wohngeld streicht.Eigentlich wird man ja fast regelrecht gezwungen diese meiner meinung nach unsinnigen programme anzutreten.Versteh mich nicht falsch Dirk,ich bin gerne bereit zu Arbeiten aber ich lasse mich nicht gerne zwingen für 1euro die stunde einer beschäftigung nachzugehen.Wie könnte ich den das ARGE Jobcenter einigermasen "zufriedenstellen" ohne an 1Euro Jobs oder ähnlichem teilzunehmen? Auf jeden fall werde ich schnellstmöglich zum ARGE Jobcenter gehen und mich dort erkundigen.Vieleicht hilft das ja etwas!
-Könnte ich zb. eine Teilzeitbeschäftigung(Nebenjob) aufnehmen und gleichzeitig ALG2 und Wohngeld erhalten oder lässt sich das nicht vereinbaren? Was würde denn im schlimmstenfall passieren wenn ich wieder Arbeitslos wäre,würde das Jobcenter mich sofort wieder unter androhung von sanktionen zu den 1Euro jobs oder ähnlichen dingen wie Bewerbungstraining einladen? Nun wie schon angedeutet,ich bin mehr als bereit eine nach meinen vorstellungen nach sinnvolen beschäftigung nachzugehen aber eher ungern die 1euro jobs oder bewerbungstrainings.
Was könnte ich denn Zb. alles alternativ tuen?

Vielen Dank für die Antworten!

Codeman
14.09.2008, 16:39
Hallo Tamek,

ALG II und Wohngeld geht nicht zusammen.Was du aber sicherlich meinst ist der Regelsatz von 351 € + deine Miete.Das beides ist als ALG II zusammengefasst.

Wohngeld ist widerum eine kommunale Leistung und soll als Zuschuss zur Miete gezahlt werden.Allerdings schliessen sich ALG II und Wohngeld aus,denn die Miete wird ja von der ARGE bereits gezahlt,sprich du brauchst keinen Zuschuss.

Zu deinen Fragen: Eine Teilzeitbeschäftigung und ALG II schliessen sich nicht aus.Beides zusammen geht also.

Zum Thema Jobcenter: Ob und in wie fern sich das Jobcenter einen 1euro Job oder ein Bewerbungstraining für dich ausdenkt,kann dir hier niemand sagen.Aber ganz ehrlich,was is an einen Bewerbungstraining so schlimm ? Ich hatte das selbst schon mal.Die meiste Zeit surft man eh nebenbei im Internet und das wars.Im Grunde nur Zeit absitzen.

1 Euro Job kann man dir auch nicht so leicht andrehen.Dieser wird in der Regel in einer Eingliederungsvereinbarung festgeschrieben.Diese Vereinbarung,die Ihren Namen nicht verdient,kann und sollte verhandelt werden.Es sollten also auch deine Sichtweisen und Argumente einfliessen.

MfG
Codeman

Dirk_.
14.09.2008, 16:49
Hallo TAMEK,

also erstmal ALGII und Wohngeld schließt sich gegenseitig aus.
Du bekommst deinen Regelsatz und dann eben die Kosten für Unterkunft.
Sanktioniert wird der Regelsatz und nicht die KdU. Im schlimmsten Fall gibt es Einkaufsgutscheine, aber die Miete kommt trotzdem.
Nun ja und zu der Sache mit den Maßnahmen. Das die ARGE dir kein so ein EEJ Angebot unterbreiten wird, die gewissheit kann dir niemand geben.

Aber solche Arbeitsgelegenheiten mit einer MAE werden nicht einfach so über deinen Kopf hinweg entschieden.
Da kommt zuerst ein Termin beim SB und dann muß diese Tätigkeit auch deinen Qualifikationen entgegenkommen. Hierbei kannst du ja dann deine Vorstellungen mit einbringen
Ich hatte das Glück und konnte mir meine EEJs bisher aussuchen. Und da ich momentan selbst einen EEJ mache, kann ich nur sagen das er mir Spass macht. Ich arbeite an einer Waldorfschule als Hausmeister, wobei ich da viele Schreinerarbeiten verrichte, da diese Schulen ja sich selbst verwalten.

Außerdem ist es mit diesen EEJ sowieso nicht mehr so einfach wie "früher".
Die Zusätzlichkeit ist hierbei immer mehr in den Vordergrund gedrungen. Eben weil schon viel Schiendluder mit diesen EEJ getrieben wurde.
Hierzu gleich ein Tipp vorweg: Wie definiert man zusätzlichkeit. Jede Arbeit die keinen zeitlichen aufschub duldet ist nicht zusätzlich und muss folglich auch nicht gemacht werden.

Auch ein Teilzeitjob ist nicht die Lösung. Solange der Job nicht versicherungspflichtig ist, rettet er dich nicht davor doch einen EEJ machen zu müssen.
Wobei sich hier die Geister scheiden, denn eigentlich geht der 1. Arbeitsmarkt vor, von daher müßte jeder SB dich von einem EEJ abziehen wenn du einen Minijob hast. Dazu müßte ich aber die Gesetzesgrundlage erstmal suchen.
Solange du den EEJ und den Minijob zeilich vereinbaren kannst, kannst du beides machen.

Aber machen wir uns mal nichts vor, EEJ sind Jobkiller das steht fest.
So nun gibt es sie aber und da denke ich das es
1. jeden Monat je nach Anzahl der zu leistenden Stunden bis zu 180 Euronen in deinen Geldbeutel bringt.
2. es sich im Lebenslauf immer besser ließt das man 6 Monate vorher einen geregelten Arbeitsablauf hatte, als wenn man gar nichts getan hat.

Aber TAMEK das ist alles noch Zukunftsmusik. Solange du keinen Antrag gestellt und keine Wohnung gemietet hast bekommst du auch keinen EEJ angeboten/aufgebrummt.


Gruß
Dirk

TAMEK
14.09.2008, 21:06
Nun daran ist nichts auszusetzen.Aber wie sieht es eigentlich jetzt aus wenn ich einen 400 Euro Job oder Minijob genannt (geringfügige Beschäftigung )finde und diesen ausübe,wieviel kann ich als ALG2 empfänger davon behalten?

Betroffener
14.09.2008, 21:51
400 Eurojob = knapp 160 € (100 € Grundfreibetrag + 20% von 101 bis 400 €), die Dir erhalten bleiben. Der Rest wird vom ALG2 abgezogen. Lohnt sich eigentlich nicht wirklich m.E. - aber man kommt wieder unter Menschen ;-)

TAMEK
03.01.2009, 00:25
Hallo,ich will jetzt einen kompletten Neuantrag ALG 2 stellen.

Wie gesagt hat sich einiges geändert,ich bin 26 Jahre jung und Langzeitarbeitslos habe kein einkommen und wohne jetzt mit meiner Freundin zusammen.

Wie sieht das dann aus also wird das einkommen meiner Freundin auch berücksichtigt oder nicht?
Wie muss ich vorgehen bzw. welche Dokumente muss ich als Nachweis Über die situation beschaffen ?
ich kriege weder irgendwelche finazielle hilfen noch besitze ich eine Sozialversicherung.

Wie sieht nach eurer meinung nach meine chance auf Alg 2 aus ?
Was wären eure tipps ?

Vielen Dank für die Antworten!

Dirk_.
03.01.2009, 08:02
Hallo TAMEK;

willst du sagen, du hast bis JETZT noch NICHTS unternommen??:shock:

ela1953
03.01.2009, 10:48
Ich habe auch gerade sehr verwundert die Beiträge gelesen. Man wartet nicht zwei Jahre bis ein Widerspruch abgelehnt wird. Nach drei Monaten muss so ein Widerspruch bearbeitet sein.
Die Arge wird sich sicher jetzt fragen, wovon du bisher überlebt hast. Da sehe ich bereits wieder Schwierigkeiten auf dich zu kommen.

Denn wenn du es bisher ohne Hilfen geschafft hast, werden die voraussetzen, dass du es auch weiterhin schaffst.

Wenn deine Freundin Arbeit hat, wird ihr Einkommen mit angerechnet und du erhälst vielleicht, je nach dem wieviel deine Freundin verdient, gar nichts von der ARge.
Und deine Freundin muss dich auch noch krankenversichern.

Ich versteh auch nicht, wieso du seit fast drei Jahren immer nur schreibst, dass du was machen willst. Du hast so viele Tipps bekommen und anscheinend nichts gemacht.

efge
03.01.2009, 21:00
Was wären eure tipps ?

U.a. dieser Tipp (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/showpost.php?p=170894&postcount=14) und auch die Tipps von StephanK von April 2006 (!!!). Und alle anderen Tipps.

:confused:

Dirk_.
03.01.2009, 21:25
Hallo TAMEK,

also jetzt mal Klartext:
Was ist los mit dir?
Ich mein, der Treahd ist schon 2 Jahre alt, aber deine Frage ist immer noch die selbe.

Ich sehe für dein problem hier im Forum keine große Hife mehr.
Echt, tut mir leid, aber solange du dir nicht selbst hilfst, kann es auch kein anderer.
Ich weiß auch überhaupt nicht was ich noch darauf schreiben soll?:confused:


Deshalb mache ich hier Schluß, ich wünsche dir totzdem alles gute.

Gruß
Dirk