PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : neuer Antrag während Bearbeitung des Widerspruches


nikuma
05.07.2007, 15:52
Ich habe eine Frage bezüglich einer *neuer Antragsstellung * während mein Wiederspruch bearbeitet wird.
Mein Mann wurde nach 27 Jahren arbeitslos, fand in seinem Beruf keinen Job mehr und arbeitet jetzt bei einer Zeitarbeitsfirma, wo er sehr wenig verdient. ( Im Januar z.B 890 € brutto , wir haben zwei Kinder von 10 und 11 )Ich selbst habe einen Minijob, verdiene aber auch nicht jeden Monat das gleiche . Wir haben daher Ende März ergänzend Sozialgeld beantragt.Unser Bedarf mit Miete usw. wurde auf ca 1600 € berechnet. Beim Antrag müssen ja die Abrechnungen usw der letzten 3 Monate beigefügt werden. Mein Mann hat im Februar und März insgesamt 150 Überstunden ausgezahlt bekommen, ich habe in diesen beiden Moanten jeweils 400 € verdient. Unser Antrag wurde daher für den Zeitraum bis August 2007 abgelehnt. Wir haben Wiederspruch dagegen eingelegt, da die Auszahlung der Überstunden ja nur eine Ausnahme waren.Heute habe ich beim Amt nachgefragt und erhielt Auskunft das die Bearbeitung des Wiederspruches noch dauern würde- mindestens 8-12 Wochen. Diesen Monat hat mein Mann 1000 € verdient, ich 200 €, im April und Mai ähnlich.Ich habe dann den Beamten gefragt wo ich die fehlenden 400 € für unseren Bedarf herbekomme und er meinte ich solle einen neuen Antrag stellen . Muß ich jetzt alles nochmal komplett neu ausfüllen , oder greift das Amt da wenigstens auf meine bereits gemachten Angaben zurück ? Und- meine Tochter geht im September auf Klassenfahrt, kann ich da auch einen Antrag stellen obwohl mir noch gar nichts bewilligt wurde ? Vielen Dank

fragi
05.07.2007, 16:00
Hallo nikuma,

also zuersteinmal, von einer "neuen" Antragsstellung halte ich nicht viel, da der bisherige Antrag noch läuft und ein neuer die Damen und Herren eher verwirren würde.
Wenn ihr kein Geld mehr habt und auf die zahlung der ARGE angewiesen seit, stellt sich eher eine Einstweilige Anordnung vom Sozialgericht in den Vordergrund.

Ebenfalls bezweifele ich, dass der Ablehnungsbescheid bis August allein basierend auf dem Einkommen richtig ist, denn hier herrscht das "Zuflussprinzip", also Leistungen werden in dem Monat angerechnet in dem sie Gutgeschrieben werden. Daher kann allein dies keine Ablehnung bis August 2007 bewirken. Dafür müsste es wenn noch andere Gründe geben!? Steht da noch mehr auf dem Ablehnungsbescheid?

nikuma
05.07.2007, 16:26
Erst mal Danke für die schnelle Antwort.Auf dem Bescheid steht nur : *Ihrem Antrag zur Sicherung des Lebensunterhaltes kann nicht entsprochen werden...... *und auf dem Berechnungsbogen steht dann :
*Die Berechnung der Leistung gilt für den Zeitraum 01.04.2007 - 31.08.2007*
Dabei wurde uns dann ein Gesamtbedarf von 1647,28 € ausgerechnet und dem gegenüber ein Einkommen von 1647,68 €.

Ich weiß auch nicht wie die Arge dieses Einkommen zusammensetzt, denn ganz genau betrug es im Januar 1340,85
Februar 1624,46
März 1846,84
aber wie gesagt, im Februar und März wurden 150 Überstunden ausgezahlt .
lg Susi

fragi
05.07.2007, 17:00
Selbst wenn das so ist, sind vom Einkommen noch Freibeträge nach §11 SGB II (http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/__11.html) und §30 SGB II (http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/__30.html) abzuziehen.

Selbst mit dem Einkommen von März würde man damit nicht über den Bedarf rutschen, daher ist eine Ablehnung hier absolut falsch.

Aber mal eine andere Frage... ist das März Einkommen erst im April auf euerem Konto gelandet? Ansonsten darf das hier gar nicht angerechnet werden!!!


Andere Frage, hast du noch das genaue Datum des Widerspruches?

Ein Widerspruch hat hier eine max. Bearbeitungszeit von 3 Monaten, danach könnt ihr wegen Untätigkeit klagen!

Ab jetzt noch bis zu 12 wochen wäre da ein dramatischer Fehler des Amtes!

StephanK
05.07.2007, 17:43
Unser Antrag wurde daher für den Zeitraum bis August 2007 abgelehnt.Genau wegen dieser zeitlichen Geltungsdauer wäre derzeit ein neuer Antrag sinnlos, d.h. erst etwa Anfang August sollte ein neuer Antrag für den Zeitraum ab September gestellt werden. Der Streit über den gegenwärtigen Zeitraum muss innerhalb des Widerspruchsverfahrens ausgefochten werden. In diesem Punkt kann ich mich fragis Aussagen nur ebenso anschließen wie bei seinem Hinweis darauf, das evtl. an ein Gerichtsverfahren zu denken ist (das freilich auch seine Zeit braucht).

nikuma
05.07.2007, 18:31
Hallo, unsere Chefs zahlen immer so um den 27., das Märzgehalt waralso Ende März da.
Unser Widerspruch ist lt. der Bestätigung der ARGE am 10.05.2007 dort eingegangen.
Vielen Dank bisher schonmal für eure Hilfe:)

fragi
05.07.2007, 18:39
Wenn das Gehalt erst Ende März da war, dann kann dieses nicht angerechnet werden, sondern es muss nach dem Zuflussprinzip berehnet werden, d.h das Aprilgehalt ist ausschlaggebend.

Für die Bearbeitung des Widerspruchs haben sie ab 10.05 eine Bearbeitungszeit von 3 Monaten, d.h bis zum 10.08.
Sollte bis dahin nichts passieren könnt ihr wegen untätigkeit klagen.
Da aber die Höhe des ALG II euer Existenzminimum darstellt, habt ihr die Möglichkeit wenn ihr die Zeit nicht mit "vermögen" überbrücken könnt auch einen Antrag auf Einstweilige Anordnung beim Sozialgericht zu stellen.

Ansonsten würde ich Anfang August erneut einen ALG II Antrag stellen mit neuen Zahlen und am 10.08 falls der Widerspruch nicht bearbeitet ist, Klage einreichen! (dies könnt ihr auch schriftlich ankündigen, vielleicht beschleunigt das die Bearbeitung ja noch, dass im August nur ein Fortzahlungsantrag gestellt werden muss).