Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Zusammenziehen, bzw. Wohnungen zusammen legen
Hallo, ich bin NEU hier und hoffe durch Eure Erfahrung oder durch Euer Wissen Hilfe zu bekommen :D
Also ich beziehe ALG 2, bin alleinerziehende Mami, mit 2,5 Zimmer (48m2). Mein Freund von dem ich ein Baby in knapp 8 Wochen erwarte hat die Nachbarwohnung angemietet, weil er natürlich als Papa gerne in der Nähe sein möchte. Er war Selbständig und musste Insolvenz anmelden, ist jetzt Angestellt. Wir hatten die Idee, die Wohnungen zu vereinen, die Gesellschaft gibt die Genehmigung für einen Durchbruch, wir hätten dann 4,5 Zimmer ( 2 Erw., 1 Kleinkind und ein Baby) nun weiß ich leider nicht wie sich das mit dem Arbeitslosengeld verhält.... wird mir das Geld gestrichen (weil die das Eheähnliches zusammen leben nennen?) Ist er als Vater meines 2. Kindes verpflichtet für meinen Unterhalt aufzukommen und dadurch erhalte ich kein Geld mehr vom AAmt? Er ist selber verschuldet und arbeitet um seine Miete/ Lebensunterhalt und Schulden bezahlen zu können...
Ich habe eine gehässige Nachbarin, die dass dem AAmt melden möchte... aber ich möchte kein ärger ... daher gibt es ein legale nicht unbedingt nachteilige Lösung? Wer mehr weiß... ich wäre sooo dankbar.. Lieben Gruß schon mal vorab :anbet2:
Die Ägypter
28.03.2006, 23:53
Hallo,
da er der Vater deines ungeborenen Kindes ist, würdet ihr bei einem solchen Wohnungsdurchbruch mit ziemlicher Sicherheit als Bedarfsgemeinschaft gewertet.
Das bedeutet, du verlierst deinen Alleinerziehendenzuschlag (für beide Kinder) und - wenn er euch umfänglich unterstützen könnte, auch dein ALG II...
Wenn euer Einkommen zusammen nicht ausreicht, gibt es reduziertes, erg. ALG II...
Dann stellt sich die Frage, ob die Gesamt-Miete für die dann ja einzelne Wohnung noch angemessen ist - hier wäre im Vorfeld so oder so, die ArGe zwecks schriftlicher Zustimmung zu befragen...
Zur Unterhaltspflicht: Ja, er ist eurem gem. Kind und auch dir gegenüber unterhaltspflichtig - entweder dadurch, dass er mit bei euch lebt und euch unterstützt oder aber durch die Zahlung von Kindesunterhalt ggf. sogar Betreuungsunterhalt für dich (sofern er das kann).
Kann er für das Kind keinen Unterhalt zahlen (zu wenig Einkommen), bist du verpflichtet Unterhaltsvorschussgeld beim Jugendamt zu beantragen und auch entsprechend mitzuwirken, dass Unterhalt ggf. tituliert wird etc.
Unterhalt, Unterhaltsvorschussgeld (UVG) sowie Kindergeld sind vorrangige Leistungen vor ALG II und reduzieren dieses als sog. Einkommen. Aber das kennst du sicherlich von deinem jetzigen Kind schon....
So wird das Sozialgeld des Neugeborenen (West 207 Euro) bereinigt um Kindergeld und UVG (154 + 127 Euro) mit dem Überschuss trägt das Neugeborene quasi seinen fiktiven Mietanteil.
Hallo!
Also ich hätte vielleicht erwähnen sollen, dass er von meinem ersten Kind nicht der Vater ist und bezügl. der Wohnungen, es würden die Mietverträge nicht vereint werden, also jeder behält seinen Mietvertrag... nach aussen hin, wäre es so das eigentlich keiner mitbekommen würde ob wir einen durchbruch gemacht haben oder nicht.... noch ist er nicht eingezogen und finanzielle ist so schnell der Durchbruch ja nicht möglich...
Also wäre es besser, die Wohnungen seperat zu belassen und quasi über die Eingangstür ein und aus zu gehen? Aufkommen für mich und 2 kinder kann er nicht... er verdient gerade einen Satz der nicht Pfändbar ist und davon seine Miete, Strom, Telefon und Kostgeld bezahlt werden kann... Wie hoch darf den der Satz sein um das mein ALG2 nicht gestrichen wird?
oder wievil darf er nicht verdienen damit es angerechnet wird... oder so... bin da überhaupt nicht firm drin...sorry...
Ps. ich weiß nicht ob das wichtig ist, das Sorgerecht habe ich für beide kinder!
danke
Die Ägypter
29.03.2006, 00:16
ich habe verstanden, dass dein 1. Kind nicht von ihm ist - ich habe es in Bezug auf die Anrechnungsmodalitäten erwähnt, denn der Vater deines Kindes wird doch Unterhalt zahlen bzw. du erhältst UVG. Also weißt du, dass es deinen ALG II-Anspruch (Sozialgeld) reduziert.
Das Sorgerecht ist bei allem nicht entscheidend... er wäre zwar nur für dich und sein Kind finanziell zuständig - aber - eine umfangreiche Stiefkindberechnung - sorry, die bekomme ich hier nicht hin....
Von dem Durchbruch - mit weiterhin getrennten Mieten halte ich aus mietrechtlichen Erwägungen auch nicht soviel... da sollen sich bitte andere hier äußern.
Grundsätzlich ist euer Bedarf - Orientiert an einer West-Familie:
2 x 311 Euro, 2 x 207 Euro - tja + angemessene KdU (und die besteht nicht aus 2 Einzelmieten!)
Davon abzuziehen 2x Kindergeld und einmal Unterhalt oder UVG für dein erstgeborenes Kind sowie sein um die Freibeträge bereinigtes Einkommen.
Dazu bekommst du ja Erziehungsgeld (das wird nicht angerechnet) und... bei einer BG definitiv keinen Mehrbedarf wegen Alleinerziehung....
Wenn du allein bist:
Dein Bedarf: 345 Euro
2x SG für die Kids 414 Euro
Alleinerz. -Zuschlag: mindestens 124 Euro + ich glaube 41 Euro
angem. Miete
Davon abzuziehen: Unterhalt für Kind 1 vom ersten Vater und Unterhalt für Kind 2 von ihm und 2x Kindergeld...
Auch hier Erziehungsgeld für das Neugeborene extra ohne Anrechnung...
Rechne selbst...
Betroffener
30.03.2006, 17:08
Ich würde auch dafür plädieren, die natürlichen Durchbrüche weiter zu nutzen und keine neuen zu machen.
Ausserdem - wer weiss, was in wenigen Jahren sich wieder verändert hat.
Also bleibe besser "Alleinstehende alleinerziehende Mutter" mit allen Zulagen, als Anwärterin auf eine Bedarfsgemeinschaft unter "eheähnlichen" Bedingungen
Viele Menschen gehen mir einfach zu blauäugig durchs Leben.
Die Ägypter
31.03.2006, 13:32
Sehe ich ähnlich @Betroffener... Türen lassen sich leichter geschlossen halten, wenn es wegen der eäG das erste Mal kracht - und wegen Geld/Finanzen kracht es ja selbst in "normalen" Beziehungen ohne ALG II-Knute.....
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