Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : UMFRAGE: Schon 'ne Eingliederungsvereinbarung abgeschlossen?
StephanK
15.05.2005, 22:18
Eines der mit dem Hartz-IV-Gesetz neu eingeführten Instrumente ist die Eingliederungsvereinbarung. Es wäre interessant zu wissen, ob die Arbeitsgemeinschaften oder - in den sogenannten Optionsstädten - die kommunalen Behörden dieses Instrument auch nutzen oder ob es eher leer läuft. Natürlich kann das hier keine repräsentative Umfrage im statistischen Sinn sein, aber ein Eindruck lässt sich dadurch schon gewinnen.
Nada, niente. Zunächst hieß es unsere Stadt würde Option ziehen. Lange danach habe ich 'rausgefunden dass dem wohl doch nicht so ist. Jedenfalls scheint unser Amt zur Tür hinaus die Straße 'runter, bis hin zum Postamt mit der täglich anstehenden Menschenschlange zu tun zu haben. Das wiederum bedingt dass solche Sachen wie Jobvermittlung,Akquisition und Eingliederungsvereinbarung offenbar kein Thema sind.
BinSauer
17.05.2005, 01:28
Keine Eingliederungsvereinbarung, keinen 1€ - Job! Meine "Fallmanagerin" hatte gar nichts für mich!
Zitat: "Ich weis nicht was ich mit Ihnen anfangen soll, ich habe gar nichts für Sie!"
Nicht einmal mein Geld habe ich im Mai bisher bekommen!
Vor Hartz IV waren es 490,-€, im 1. Quartal dieses Jahr 4,78 € und im April dann stolze 24,20 € und im Mai bislang 0,- € (soll aber angeblich diese Tage was kommen)!
:danke: Schrödi & Co. (auch im Namen unserer Taschengeldlosen Kindern) :evil:
Betroffener
17.05.2005, 11:50
@Binsauer,
darf ich fragen, auf welcher Grundlage sich Deine Quartalszahlen zusammensetzen?
Die kann ich mir so erst mal kaum vorstellen - es sei denn es gibt noch weitere anrechenbare Einkommen in der Familie.
BinSauer
17.05.2005, 15:59
@ Betroffener:
Als anrechenbares Einkommen kommt der Verdienst meiner Frau und das Kindergeld dazu. Aber nach Abzug aller Kosten (Haus, Strom etc.) bleibt fast nichts mehr. Es reicht gerade, um irgend etwas essbares auf den Tisch und alle satt zu bekommen. Ich selbst habe mich erfolgreich soweit umgestellt, das ich mit einer Mahlzeit am Tag auskomme. Positiv daran ist, das ich mein Übergewicht endlich reduziere 8) .
Für Taschengeld, Rücklagen oder Teilnahme am kulturellen Leben bleibt nichts übrig!
Etliche Ausgaben konnte ich auf ein Mindestmass reduzieren, andere Kosten / Ausgaben streichen. Einige Versicherungen sind Beitragsfrei gestellt, andere gekündigt. Nach und nach wird auch verkauft, was wir nicht mehr unbedingt brauchen.
Was mich am meisten ärgert, ist aber folgendes:
Mehrere Bekannte von mir erhalten jetzt mehr Geld, als vor Hartz IV. Dabei leben sie mit berufstätigen, gut verdienenden Partnern und gemeinsamen Kindern in einem Haushalt (jeweils mit eigenen Mietverträgen pro Erwachsenem) und das Einkommen der Partner wird nicht angerechnet!!!! :shock:
Mein "Fehler" besteht darin, amtlich dokumentiert verheiratet zu sein und im gemeinsam gekauften Haus zu wohnen, statt einfach unverheiratet mit meiner Frau zusammen in Miete zu leben :-x
Verlierer sind wohl wieder EHEPAARE mit Kindern! :grrr:
@ E.Schneider: :goodpost: :mymind:
komakino
20.05.2005, 22:42
keine eingliederungsvereinbarung, aber 1-euro-job. dafür bekomme ich jetzt das alg 2 statt zum monatsanfang zum monatsende ausgezahlt (d.h. de facto einen monat kein alg2 durch 1-euro-job... :-(
Betroffener
21.05.2005, 00:40
komakino,
auf welcher Grundlage geht das - hat man mir die Gründe erklärt oder hast Du nachgefragt ?
komakino
21.05.2005, 13:28
es gibt kein rechtsgrundlage - zumindest konnte der sachbearbeiter mir auf meine nachfrage (meine daueraufträge für strom etc. waren auf einmal nicht mehr gedeckt) nur die sicht der ARGE Köln darlegen - irgendwelche gesetzesstellen auf die er sich ezog nannte er nicht...
auch kam er leider nicht meiner aufforderung nach, etwaige anweisungen bezüglich dieser regelung mir als kopie zuzusenden :-(
ich zitiere aus dem schreiben der ARGE Köln:
"bei ordentlicher einteilung der mehraufwandsentschädigung und der evtl. abschlagszahlungen ist es grundsätzlich für die teilnehmer kein problem in einen zahlungsrhythmus zu gelangen. während der maßnahme erfolgt seitens der arbeitsgemeinschaft köln keine auszahlung."
die ARGE ist also der meinung, ich könne vom mehraufwand des vormonats sowie durch abschlagszahlungen (die ich mehr jedesmal wieder "erbetteln" muss) durch den monat kommen - effektiv fehlen mir jeden monatsanfang erstmal die 345,- € und warum man mehraufwandsentschädigung bekommt sollte der begriff "mehraufwand" eigentlich selbst erklären...
übrigen handelkt es sich hierbei um das "kölner modell", dieses war eines der pilotprojekte für hartz IV und die schaffung der jobcenter...
passend hierzu: http://www.taz.de/pt/2005/05/21/a0093.nf/text
Betroffener
21.05.2005, 14:42
Im SGB II Gesetz steht zum Zahlungstermin nichts drin, da aber die Leistungen ab Antragstermin gewährt werden, handelt es sich sozusagen um vorschüssige Zahlung (Darum ging es schon einmal in einem Streit beim Übergang von ALG I (nachschüssige Zahlung) nach ALG II (vorschüssige Zahlung), wo die BA versucht hat, die Erstzahlung von ALG II hier auszusetzen, um Geld zu sparen.
Ein Frechheit ist jedoch (noch dazu ohne offensichtliche Rechtsgrundlage) innerhalb einer vorschüssigen Zahlungsperiode ohne jeden Hinweis plötzlich auf nachschüssig umzustellen und somit schlicht einen Monat Zahlung auszusparen. Das dürfte wohl auch kein Einzelfall sein, sondern methodisch betrieben zu werden, um einen Leistungsmonat zu sparen.
Die Mehraufwandsentschädigung hat mit den eigentlichen ALG II Leistungen erst Mal nichts zu tun und soll eben nur die Mehraufwendungen pauschal abdecken.
Hier hilft wohl wirklich nur der Gang zum Sozialgericht, um eine Sofortverfügung dagegen (sofortige Nachzahlung und Fortführung der vorschüssigen Zahlung) zu erwirken. Ggf. ist dazu anwaltlicher Rat erforderlich.
Viel Erfolg
komakino
21.05.2005, 14:52
SGB 2 § 41 Berechnung der Leistungen
(1) Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts besteht für jeden Kalendertag. Der Monat wird mit 30 Tagen berechnet. Stehen die Leistungen nicht für einen vollen Monat zu, wird die Leistung anteilig erbracht. Die Leistungen sollen jeweils für sechs Monate bewilligt und monatlich im Voraus erbracht werden.
monatlich im voraus ist meiner meinung nach nicht zum monatsende...
StephanK
21.05.2005, 15:12
Hallo,
Du hast es selbst zitiert: im Gesetz heisst es leider "sollen" und nicht "müssen" oder - was so viel wie müssen bedeuten würde - "werden monatlich im voraus erbracht".
Aber "sollen" bedeutet schon, dass das der Normalfall ist und Abweichungen davon begründet werden müssen. Du hast also durchaus das richtige getan, Dich dagegen zu wehren. Knappe Kasse ist für öffentliche Kassen trotz realer Klemme keine legitime Begründung.
Vermutlich ist diese Formulierung eines der vielen schlechten Erbstücke aus der alten Sozialhilfe; dort dienen solche "Hintertürchen" der Verwaltung dazu, Leuten irgendwelche Hilfen nur in kleinsten Häppchen zu verabreichen, wenn die Behörde den Verdacht hegt, zu viel Bares auf der Hand würde sowieso nur versoffen. Aber in Deinem Fall ist das wirklich völlig absurd und ich sehe keine Begründung dafür, von diesem Regelfall der Vorauszahlung abzuweichen.
komakino
21.05.2005, 15:18
ich werde am mittwoch eine rechtsberatung in anspruch nehmen. werde euch danach mehr berichten können.
ansonsten erstmal ein schönes sonniges wochenende :-)
StephanK
21.05.2005, 18:30
Ich hab' mich inzwischen zu diesem Thema mal ein wenig umgehört und erfahren, dass diese Praxis schon recht lange besteht und aus dem "Kölner Modell" herrührt, das schon vor Hartz IV die Zusammenarbeit von Arbeits- und Sozialamt ausgetestet hat. Das erklärt vielleicht manches, macht es aber nicht besser.
Zu der ganzen 1-Euro-Job-Misere gab's gestern auch eine ganz interessante Aktion, über die in der heutigen TAZ berichtet wird, nachzulesen unter http://www.taz.de/pt/2005/05/21/a0093.nf/text
Das rechtliche Argument, auf das Du Dich stützen kannst, ist wirklich die Sache mit dem Regel-Ausnahme-Verhältnis: "Soll" bedeutet im gesetzlichen Sprachgebrauch, dass ein Abweichen von der Soll-Regelung individuell begründet sein muss. Es geht nicht an, aus anderen Gründen und/oder pauschal für ganze Fall- oder Personengruppen davon abzuweichen.
Ich wünsche Dir die nötige Zähigkeit - und vor allem viel Erfolg!
Stephan
Ich habe zwar eine Eingliedrungsvereinbarung bekommen, bekomme aber keinen 1€ Job oder sonstiges. Maßnahmen kann ich ohne Ende kriegen und einen an der Waffel mehr aber nicht.
Das war bei uns das erste was man machte, man sollte innerhalb von 2 min das Teil durchlesen, keine Gegenfragen stellen und unterschreiben
TumadieMoerchen
11.12.2005, 19:07
Wie ist das denn genau mit der Eingliederungsvereinbarung? Mir wurde diese ausgedruckt und mein Fallmanager hat sie unterschrieben. Er hat sie mir hingelegt. Ich hab nach dem Gespräch alles eingepackt und mitgenommen auch diese Vereinbarung im Original.
Betroffener
11.12.2005, 22:40
@Tumadie,
http://www.g-lengemann.de/board/images/smilies/niwi.gif
Schau doch mal hier und mach Dich schlau:
§ 15 SGB II Eingliederungsvereinbarung (http://www.my-sozialberatung.de/cgi-bin/baseportal.pl?htx=/my-sozialberatung.de/sgb2&localparams=1&db=sgb2&cmd=list&range=0,100&cmd=all&Id=8)
§ 15 SGB II Handlungsempfehlung zur Eingliederungsvereinbarung (http://www.my-sozialberatung.de/cgi-bin/baseportal.pl?htx=/my-sozialberatung.de/sgb2&localparams=1&db=sgb2&cmd=list&range=0,100&cmd=all&Id=59)
Eingliederungsvereinbarung - was will das Amt - was wollen wir? (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php#25)
Vor allem ist die Reihenfolge wichtig. Erst kommt das Profiling, dann kommt die Eingliederungsvereinbarung, dann eine Massnahme (welche auch immer).
Noch einen schönen Restadventssonntag nach Limburg
balu77md
13.01.2006, 17:05
Hallo,
gerade erst gestern durfte ich nach 1 einem jahr meinen fallmanager kennen lernen.
auf anfrage nach einem termin wurde mir immer gesagt "wenn er etwas möchte meldet er sich, sie brauchen nicht nach einem termin fragen. oder haben sie wichtige anfragen?"
naja wie auch immer.. das ist ja wohl dann unter praxisarbeit der arge zu setzen..
nach 15 min gespräch ging ich dann mit einer unterschriebenen eingliederungsvereinbarung aus dem gespräch.
bis auf das ich mindestens 15 bewerbungen im 1/4 jahr vorlegen muss habe ich wohl nichts davon.
direkte anfrage auf qualifizierung, auffrischung (soll in meinen alten beruf zurück kehren, den ich seit 8 jahren nicht mehr ausführe) oder gar einer chance auf umschulung (übte 6 jahre lang den beruf als kameraman erfolgreich aus, bekomme aber regelmäßig absagen begründet mit fehlenden abschluss in richtung medien)
habe ich nun durch dieses schreiben überhaupt vorteile oder ist es einfach nur ein freibrief für die arge pflichten auszusprechen ohne überhaupt den leitsatz "fordern und fördern" nachzugehen?
Benjamin
26.06.2006, 21:27
Keine Eingliederungsvereinbarung - obwohl ich schon von Anfang an (also seit es ALGII gibt) mit von der Partie bin...
Mausezahn
21.09.2006, 21:20
Ich durfte heute - nach über einem Jahr - ebenfalls zum ersten Mal zu unserer Fallmanagerin. Dort durfte ich dann die Eingliederungsvereinbarung unterschreiben und als Belohnung darf ich ab Ende Oktober an einer Maßnahme für Word/Exel teilnehmen für 4 Wochen. Außerdem darf ich pro Monat 10 Bewerbungen schreiben und nachweisen, das ich sie auch wirklich abgeschickt habe. Darüber hinaus habe ich gelernt, das ich als Bürohilfe qualifiziert bin. Das war mir bisher nicht wirklich bewußt, da ich im Pflegebereicht tätig war.
Mein Mann durfte seine Eingliederungsvereinbarung letzte Woche unterschreiben. Er durfte Anfang der Woche an einer Maßnahme zur Eignungsfeststellung teilnehmen und ab nächste Woche darf er für 6 Wochen an der nächsten Maßnahme teilnehmen.
Dune_Lord
26.08.2007, 13:06
Eingliedrungsvereinbarung habe ich nun die zweite abgeschlossen. Bei der ersten gab es nichts, keinen 1€-Job oder Angebote, dafür die Auflage, 2 Bewerbungen im Monat zu tätigen. Nicht das die zwei Bewerbungen das Problem wären, es ist nur so, daß man mit grade mal 34 Jahren in Deutschland als "zu alt" gilt. Kein Scherz, habe ich wirklich schon zu hören bekommen. Tja, den 18 Jahre alten, über 30 Jahre Erfahrung verfügenden, kein Gehalt haben wollenden gesunden Angestellten gibt es eben nicht.
Hallo,
ich habe heute auch meine zweite Eingliederungsvereinbarung unterschrieben und mein neuer Fallmanager, wie ich das Wort so liebe, hat mir gleich zur Auflage gemacht, micht bis zu sechsmal im Monat zu bewerben, obwohl ich in einer zunächst geringfügigen Beschäftigung bei einem privaten Postdienstleister bin (bin gelernter Postler) wegen dem noch vorherrschenden Briefmonopol, welches aber zum Jahresende ausläuft.
Darunter sind unsinnige Bewerbungsangebote, die ich zeitlich nicht schaffe oder, daß ich nichts von Fachlageristik verstehe, obwohl der Abschluß Voraussetzung ist.
Naja, 2001 haben wir in der Zustellbasis Neumünster auch einen neuen Chef bekommen, mit dem ich mich unwissentlich angelegt habe (wollte haben, daß wir im Weihnachtverkehr 80 anstatt 20 Kataloge mitzunehmen haben).
Als ich mich dann im Mai 2001 aufgrund eines stressigen Tages (1600 km an einem Tag gefahren!) krank melden wollte, kam es zum Eklat und ich bin gegangen, war es leid des ständigen "Mobbings" und ich verstehe bis heute nicht, warum Betriebsrat und Abteilungsleitung geholt worden sind.
Marsleuchte
10.09.2007, 21:36
Guten Abend und was meine Einglierderungsvereinbarung angeht habe ich diese nicht abgeschlossen bzw unterschrieben und habe schriftlich dagegen Widerspruch eingelegt. Dachte allerdings das Sie mich bei meinem 1 € Job abziehen was bis heute nicht der Fall ist weil die Leute in dem Altenheim sehr zufrieden mit mir sind.
MfG Marslicht
spacelady
12.06.2008, 17:57
Hallo,
ich habe vor 1 Woche meine 3. oder 4. Eingliederungsvereinbarung unterschreiben dürfen, diesesmal aber mit der Auflage 4 Bewerbungen/ Monat nachzuweisen, mich für eine Teilnahme zur Eignungsfeststellung für eine Umschulung zu melden und mich nachweislich im BIZ über die Berufsbilder Bürokauffrau, Kauffrau für Bürokommunikation, Einzelhandelskauffrau, und Kauffrau im Groß- und Außenhandel zu erkundigen ... bis auf die 4 Bewerbungen habe ich schon alles erledigt und darf ab Montag an einer 6-wöchigen Eignungsfeststellung teilnehmen...ist meine erste Maßnahme, einen 1,- Euro-Job oder dergleichen wurde ich zwar immer vorgemerkt, aber bekommen habe ich nie was, obwohl ich ja den Wunsch geäussert hatte V-) ....naja - ich bin gespannt, die nächste Eingliederungsvereinbarung wäre dann im Dezember wieder fällig :D
Bisher keine EGV und ich hoffe, dass dieser Elch an mir vorüberzieht. ;-)
Von mir wollte mein SB (nennen sich ja ganz modern Fallmanager, ouh) jetzt auch eine unterschrieben haben, obwohl ich schon vorher "dem Arbeitsmarkt in Vollzeit zur Verfügung stand".
Jetzt muss ich 10 Bewerbungen pro Monat nachweisen (für die bekomme ich aber wenigstens Geld: 5 Euro pro Stk., allerdings aber auchnur maximal 260 Euro im Jahr :? )
Toll, und was bringts?
@Tumadie,
http://www.g-lengemann.de/board/images/smilies/niwi.gif
Schau doch mal hier und mach Dich schlau:
§ 15 SGB II Eingliederungsvereinbarung (http://www.my-sozialberatung.de/cgi-bin/baseportal.pl?htx=/my-sozialberatung.de/sgb2&localparams=1&db=sgb2&cmd=list&range=0,100&cmd=all&Id=8)
§ 15 SGB II Handlungsempfehlung zur Eingliederungsvereinbarung (http://www.my-sozialberatung.de/cgi-bin/baseportal.pl?htx=/my-sozialberatung.de/sgb2&localparams=1&db=sgb2&cmd=list&range=0,100&cmd=all&Id=59)
Eingliederungsvereinbarung - was will das Amt - was wollen wir? (http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php#25)
Vor allem ist die Reihenfolge wichtig. Erst kommt das Profiling, dann kommt die Eingliederungsvereinbarung, dann eine Massnahme (welche auch immer).
Noch einen schönen Restadventssonntag nach Limburg
Frage 1: welches profiling ?
Frage 2: unterschrieb ich bei dem ersten zusammentreffen und bekam zwei Stellenzuweisungen ( ich bin Diplomierter Hochbautechniker ) als Servicefahrer..?
Frage 3: Was sollte ich nun beim Medizinischem Dienst ?????
Frage 4: Mit welchem Recht nimmt sich die " Agentur für Arbeit " heraus...arbeit suchende zu bestrafen...und selbst bestehendes recht zu mißachten....?
simone196
10.02.2009, 10:05
hallo,
ja ich hab auch schon mehrere abgeschlossen und immer ist eine maßnahme dabei, versteh ich auch nicht das es nicht mal ohne diese kurse geht.
gruß simone
Hinkelman
14.07.2009, 16:29
Hallo,
ja, auch ich habe einmal in 12 Monaten eine Eingliederungsvereinbarung unterschrieben.
Da ich sowieso schon immer Bewerbungsunterlagen vorgelegt habe und auch die Anzahl der Bewerbungen nachgewiesen habe, hatte ich keinen größeren Aufwand.
Meine Kontakte bei den Zeitarbeitsfirmen gingen natürlich voll in die Hose, weil ich zu genau die Tarifverträge angeschaut habe.
Private Arbeitsagenturen stellten aufgrund meiner Aktivitäten in einer Arbeitnehmervereinigung und meiner Kandidatur als Arbeitrnehmervertreter für einen Aufsichtsrat sehr schnell fest, dass sie mit mir nicht zuammenarbeiten konnten.
Aus dem Gespräch mit meinem Arbeitsvermittler ergab sich später, dass bei der Agentur die Meinung vorherrsche, jeder muß Zugeständnisse machen.
In der Arbeitsbescheinigung meines letzten Arbeitgebers stand, dass ich als Manager beschäftigt wurde. Darüber schäme ich mich noch heute, weil ich noch nie mit solchen Leuten verglichen werden wollte; Manager stopfen sich die Taschen voll, bis sie dann mit einer hohen Abfindung verschwinden. Eine Abfindung wurde mir nie bezahlt.
Meinem Vermittler legte ich Absagen vor, die ich aufgrund von Bewerbungen auf Geschäftsführerposten erhalten hatte.
Zuviel Moral für ...
Verhartzte Seelen
http://www.stern.de/politik/deutschland/zwischenruf/:Aus-Nr.-43-2004-Verhartzte-Seelen/531018.html?id=531018
Amy-Talyn
10.09.2009, 00:02
Habe Ende August erst eine EGV unterschrieben, gekoppelt an eine BvB, die an sich nicht schlecht wäre, wenn man dort nicht zu 99,9% rumgammeln würde :wut: und 3 Wochen verplempert werden, in jeweils 3 Bereichen (meine: Metall, Installationstechnik und Lager/Handel) jeweils 3 Schnuppertage zu absolvieren (ich will in die S o z i a l p f l e g e - merkste wat?! :wut:) und man dazu auch noch gezwungen wird... wenn man diese Pflichtpraktikas nicht absolviert, fliegt man aus der BvB und bekommt Sanktion...hallo??
HartzIVMaus
12.10.2010, 04:15
Auch wenn ich weiß, das ich nach Rechtsprechung keinen Zwang unterworfen bin, diese EGV's zu unterschreiben, so tue ich es doch jedesmal aufs Neue, nachdem ich sie mir vorher gründlich durchgelesen habe.
Es ist doch jedesmal der gleich Mist, der dort niedergeschrieben ist. ARGE macht Arbeitsangebote wenn passene Stellen verfügbar (man betone WENN VEFÜGBAR, was bei mir als Bürokauffrau seit fast 1,5 Jahren wohl nicht mehr der Fall ist, denn da hatte ich das letzte Angebot erhalten :confused:) sind oder ARGE bietet Schulung/Bildunglehrgang/MAE/AGH-E... weiter an.
Der Arbeitslose hat sich mit X Bewerbungen im Monat aktiv an der Beseitigung seiner Siituation zu beteiligen und verpflichtet sich gegebenenfalls an irgendwelchen Schwachsinnigkeiten teilzunehmen.
Wenn man sich weigert diesen Wisch zu unterschreiben, setzt man dann dien sogenannten Verwaltungsakt in Gange, was letztlich aber doch das Gleiche wie eine EGV ist, nur ebend auf deutlich komplizierterer Ebenen.
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