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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Trennung der Bedarfsgemeinschaft mit Kindern und Enkelkind


susi-sanne
29.03.2006, 12:05
hallo, ich habe mich ein bisschen im forum umgesehen, aber jeder fall scheint so speziell zu sein, dass man von dem einen nicht immer auf den anderen schliessen kann. aus diesem grund frage ich mit dem post einmal selbst nach:

ich versuche zur zeit ein wenig meiner besten freundin zu helfen. sie lebt seit knapp 4 jahren mit ihren beiden töchtern (16 + 17), und seit kurzem auch mit ihrem enkelsohn (2 mon.) und ihrem lebenspartner in einer wohnung. er hat arbeit, aber durch ihre alg II zugehörigkeit bilden sie eine bedarfsgemeinschaft. wie das so mit beziehungen ist, hat nicht immer jede ein happy end. ihre ist seit geraumer zeit im grunde nur noch eine wohngemeinschaft. er trinkt nach der arbeit recht gern und viel bier, allerdings leidet die beziehung auch unter seinem recht kalten verhalten gegenüber meiner freundin. kurz um: sie liebt ihn also nicht mehr, und möchte nun mit ihren kindern und dem kleinen enkel ausziehen. ich habe mich ein wenig schlau gemacht und ihr für morgen einen besichtigungstermin für eine neue wohnung organisiert. diese wohnung stellt die gleiche wohnungsbaugesellschaft zur verfügung, in der sie jetzt bereits wohnen. kaution fällt hierbei also keine mehr an. die umzugskosten würden auch nicht vom amt getragen werden müssen, ich habe mich schlau gemacht und ihr ein paar leute und transportmittel organisiert.

meine frage lautet nun: wie verhält sich der weg dieser trennung jetzt weiter? ihr lebenspartner wird dieser trennung keinen segen geben. ich habe beim zuständigen jobcenter in berlin angerufen, und erfahren, dass er in diesem falle eine einverständniserklärung für die trennung bzw. für ihren auszug unterzeichnen müsse (was ich persönlich ziemlich eigenartig finde!!). dies wird also mitnichten stattfinden.

wie kann man ihr den auszug erleichtern? behördenwege lassen sich nicht umgehen, aber wie kann ich ihr helfen, die ganze angelegenheit richtig anzugehen, und vor allem die richtige begründung für diese trennung anzugeben? reicht ein einfacher 3-zeiler mit der begründung, dass die persönlichen emotionen nicht mehr vorhanden sind?

habt vielen, vielen dank für´s lesen und für jeden guten rat!

:laola:

StephanK
29.03.2006, 12:41
:welcome: susi-sanne,
wohl der, die eine so engagierte Freundin wie Dich hat! :Respekt:
Um die Frage mal etwas anders zu formulieren: Es geht darum, wie sie nachweist, dass/ab wann eine eheähnliche Gemeinschaft nicht mehr besteht.
Die Auskunft des Jobcenters findest nicht nur Du eigenartig; ich halte sie für realitätsfernen Unsinn. Wenn eine Trennung einseitig ist gibt es eben keine Zustimmung des anderen Teils. Um - wegen der Eheähnlichkeit - eine Parallele zur Ehe zu ziehen: man kann ja auch gegen den Willen des Ehegatten geschieden werden.

Weil eine eheähnliche Gemeinschaft nun mal gerade nicht förmlich geregelt und amtlich registriert ist, kommt es zentral auf das Zusammenwohnen an. Es gab zwar auch schon mal einen Fall, bei dem die Trennung nicht so klar war (u.a. weil der Ex, der halt immer noch Vater ist, wegen der Kinder öfter zu Besuch war, aber wohl auch, weil der "Schnitt" zwischen den Erwachsenen nicht so eindeutig war) und das Sozialgericht der Auffassung war, es bestehe noch immer eine eheähnliche Gemeinschaft. Aber trotzdem sind separate Wohnungen das wichtigste.

Die ARGE sollte deswegen schriftlich darüber informiert werden, dass (1) sie samt Kindern und Kindeskind ausziehen will und (2) die eheähnliche Gemeinschaft beendet ist, was auch daran deutlich wird, dass der Ex in der bisherigen Wohnung verbleiben wird. Eine Einverständniserklärung von ihm kann nicht verlangt werden; für ein solches Verlangen gibt es keine Rechtsgrundlage. Es geht nämlich nicht um den Nachweis irgendwelcher Rechtsverhältnisse (bzw. deren Beendigung), sondern um den Nachweis einer Änderung im Tatsächlichen. Motto: Kein Trauschein, also auch kein Scheidungsurteil.

Allerdings muss/müssen sie im Hinblick auf den bisherigen Mietvertrag aufpassen: Wenn der Ex der Mieter ist, ist weiter nichts zu veranlassen. Gibt es aber einen gemeinsamen Mietvertrag, muss dieser gekündigt werden (kann in Form einer Änderungskündigung geschehen, mit der der Ex sagt, dass er künftig alleiniger Mieter sein will).

P.S. Ich hoffe, Dein Avatar-Bild ist copyright-frei? :engel:

susi-sanne
29.03.2006, 14:58
lieben dank für dein posting! das leben ist manchmal sehr unfair, da ist es ein gutes gefühl, wenn man sich auf seine beste freundin verlassen kann. wenn ich in so einer zwickmühle sitzen würde, dann wäre ich sehr froh jemanden zu haben, auf dessen hilfe ich mich hundertprozentig verlassen kann.

du zählst dinge auf, die im grunde ganz logisch sind, also sollte diese trennung, rein theoretisch, doch recht problemlos von statten gehen können.

ich würde zu dem mietvertrag gern noch eine frage stellen. es ist noch nicht ganz klar, ob er aus dieser wohnung ausziehen wird. es ist wohl so, dass sie sich als erste "davonmachen" wird. ob er die wohnung danach behält ist unklar. meine freundin geht stark davon aus, dass er sie nicht behalten und zu "mutti" ziehen wird :wink: . benötigt sie für diesen umzug innheralb der gleichen gesellschaft das einverständnis seinerseits für eine änderungskündigung?

jetzt fällt mir grad noch etwas ein: was muss sie eigentlich zuerst einreichen? das schreiben zur beendigung der bedarfsgemeinschaft, oder sollte sie das wohnungsangebot zusammen mit dem brief dorthin schicken? benötigt sie ein ausführliches schreiben der wohnungsbaugesellschaft mit angaben zum wohnraum, oder reicht der ausdruck des angebotes von deren website?

liebe grüsse und lieben dank!

p.s. das avartar ist frei downloadbar und für jedermann verfügbar :P