susi-sanne
29.03.2006, 12:05
hallo, ich habe mich ein bisschen im forum umgesehen, aber jeder fall scheint so speziell zu sein, dass man von dem einen nicht immer auf den anderen schliessen kann. aus diesem grund frage ich mit dem post einmal selbst nach:
ich versuche zur zeit ein wenig meiner besten freundin zu helfen. sie lebt seit knapp 4 jahren mit ihren beiden töchtern (16 + 17), und seit kurzem auch mit ihrem enkelsohn (2 mon.) und ihrem lebenspartner in einer wohnung. er hat arbeit, aber durch ihre alg II zugehörigkeit bilden sie eine bedarfsgemeinschaft. wie das so mit beziehungen ist, hat nicht immer jede ein happy end. ihre ist seit geraumer zeit im grunde nur noch eine wohngemeinschaft. er trinkt nach der arbeit recht gern und viel bier, allerdings leidet die beziehung auch unter seinem recht kalten verhalten gegenüber meiner freundin. kurz um: sie liebt ihn also nicht mehr, und möchte nun mit ihren kindern und dem kleinen enkel ausziehen. ich habe mich ein wenig schlau gemacht und ihr für morgen einen besichtigungstermin für eine neue wohnung organisiert. diese wohnung stellt die gleiche wohnungsbaugesellschaft zur verfügung, in der sie jetzt bereits wohnen. kaution fällt hierbei also keine mehr an. die umzugskosten würden auch nicht vom amt getragen werden müssen, ich habe mich schlau gemacht und ihr ein paar leute und transportmittel organisiert.
meine frage lautet nun: wie verhält sich der weg dieser trennung jetzt weiter? ihr lebenspartner wird dieser trennung keinen segen geben. ich habe beim zuständigen jobcenter in berlin angerufen, und erfahren, dass er in diesem falle eine einverständniserklärung für die trennung bzw. für ihren auszug unterzeichnen müsse (was ich persönlich ziemlich eigenartig finde!!). dies wird also mitnichten stattfinden.
wie kann man ihr den auszug erleichtern? behördenwege lassen sich nicht umgehen, aber wie kann ich ihr helfen, die ganze angelegenheit richtig anzugehen, und vor allem die richtige begründung für diese trennung anzugeben? reicht ein einfacher 3-zeiler mit der begründung, dass die persönlichen emotionen nicht mehr vorhanden sind?
habt vielen, vielen dank für´s lesen und für jeden guten rat!
:laola:
ich versuche zur zeit ein wenig meiner besten freundin zu helfen. sie lebt seit knapp 4 jahren mit ihren beiden töchtern (16 + 17), und seit kurzem auch mit ihrem enkelsohn (2 mon.) und ihrem lebenspartner in einer wohnung. er hat arbeit, aber durch ihre alg II zugehörigkeit bilden sie eine bedarfsgemeinschaft. wie das so mit beziehungen ist, hat nicht immer jede ein happy end. ihre ist seit geraumer zeit im grunde nur noch eine wohngemeinschaft. er trinkt nach der arbeit recht gern und viel bier, allerdings leidet die beziehung auch unter seinem recht kalten verhalten gegenüber meiner freundin. kurz um: sie liebt ihn also nicht mehr, und möchte nun mit ihren kindern und dem kleinen enkel ausziehen. ich habe mich ein wenig schlau gemacht und ihr für morgen einen besichtigungstermin für eine neue wohnung organisiert. diese wohnung stellt die gleiche wohnungsbaugesellschaft zur verfügung, in der sie jetzt bereits wohnen. kaution fällt hierbei also keine mehr an. die umzugskosten würden auch nicht vom amt getragen werden müssen, ich habe mich schlau gemacht und ihr ein paar leute und transportmittel organisiert.
meine frage lautet nun: wie verhält sich der weg dieser trennung jetzt weiter? ihr lebenspartner wird dieser trennung keinen segen geben. ich habe beim zuständigen jobcenter in berlin angerufen, und erfahren, dass er in diesem falle eine einverständniserklärung für die trennung bzw. für ihren auszug unterzeichnen müsse (was ich persönlich ziemlich eigenartig finde!!). dies wird also mitnichten stattfinden.
wie kann man ihr den auszug erleichtern? behördenwege lassen sich nicht umgehen, aber wie kann ich ihr helfen, die ganze angelegenheit richtig anzugehen, und vor allem die richtige begründung für diese trennung anzugeben? reicht ein einfacher 3-zeiler mit der begründung, dass die persönlichen emotionen nicht mehr vorhanden sind?
habt vielen, vielen dank für´s lesen und für jeden guten rat!
:laola: