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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : U18 Eigene Wohnung, Job (<400€). Steht mir ALG II zu?


SirShutterfly
08.07.2007, 18:45
Hallo,
ich bin 16, habe einen Job, bei dem ich knapp 400€ verdiene.
Alleine kann ich jedoch nicht für meinen Lebensunterhalt aufkommen.

Ich kann nicht mehr zuhause wohnen, da Mutter bei ihrem neuen Mann lebt, der mich nicht mag, mich schlägt,
auch meine Mutter schlägt und regelmäßig trinkt.
Meine Mutter zahlt keinen Unterhalt, kann sie auch nicht.

Kann ich ALG II oder ähnliches beantragen?

lg SirShutterfly

StephanK
08.07.2007, 22:16
:welcome: SirShutterfly,
in Deiner augenblicklichen Situation gäbe es Alg II nicht für Dich allein, sondern nur für die ganze Familie.
Das wäre nur dann anders, wenn Du vom Alg II-Träger eine eigene Wohnung finanziert bekämest. Für Menschen unter 25 wird das vom Gesetz deutlich erschwert und ist nur möglich, wenn man Dich aus schwerwiegenden sozialen Gründen nicht auf die Wohnung der Eltern oder eines Elternteils verwiesen werden kann- so heisst es wörtlich im Gesetz. So, wie Du die häusliche Situation beschreibst, würde das zutreffen.

Bei Dir ist allerdings noch ein zusätzliches Problem, dass Du noch keine 18 bist. Deswegen könntest Du ohne Unterschrift der Mutter (hat sie alleine das Sorgerecht für Dich?) gar keine eigene Wohnung anmieten, denn Du bist mit 16 nur eingeschränkt geschäftsfähig. Das ist eine zusätzliche Hürde, und die ist jedenfalls dann schwierig zu nehmen, falls Du Deine Mutter nicht davon überzeugen kannst, dass es für alle besser wäre, wenn Du ausziehst.

So, wie ich Deine Frage verstehe, steht bei Dir das Problem der häuslichen Situation ganz klar im Vordergrund. Ich kenne mich natürlich im Kreis NVP nicht aus und weiss nicht, welche Anlaufstellen es dort sonst noch gibt und kann Dich nur auf das Kreisjugendamt in Grimmen verweisen (Tel. 038326/59-0). Vielleicht ist es auch sinnvoll, gleichzeitig den Alg II-Träger anzusprechen, die ARGE NVP in Grimmen (http://www.arbeitsagentur.de/nn_29892/Partner/RD-N/Stralsund/03408-ARGE-Nordvorpommern.html), aber ich denke, dass der erste Kontakt besser mit dem Kreisjugendamt wäre. Erwarte Dir allerdings nicht zu viel, sondern rechne eher damit, dass man erst mal versucht, Dich nach der Methode "ist doch alles halb so wild" abzuwimmeln. Es kann also schon sein, dass Du erst mit den unschönen Details der häuslichen Situation herausrücken musst, die Du hier nur vorsichtig angedeutet hast.

SirShutterfly
09.07.2007, 07:51
Meiner Mutter ist mit dem Auszug einverstanden. Was soll sie denn auch anders machen? Sich gegen ihren Mann wehren? Ich werde mal sehen was ich machen kann.


lg SirShutterfly

fragi
09.07.2007, 08:15
Meiner Mutter ist mit dem Auszug einverstanden. Was soll sie denn auch anders machen? Sich gegen ihren Mann wehren? Ich werde mal sehen was ich machen kann.

Zuerst mal hast du dafür zu sorgen dass du den "unterhalt" von ihr bekommst. Das solltest du im Gespräch mit dem Jugendamt erwähnen und anregen einen Abzweigungsantrag nach §74 ESTG (http://bundesrecht.juris.de/estg/__74.html) zu stellen, dass du wenigstens das Kindergeld erstmal bekommst.

ALG II kannst du zwar ab 15 beantragen, aber ob man dir das auf dem Amt "abkauft" ist ne andere geschichte, da wäre es schon besser Rückhalt vom Jugendamt zu bekommen!

StephanK
09.07.2007, 08:59
(...) da wäre es schon besser Rückhalt vom Jugendamt zu bekommen!Das sehe ich auch so! Ich habe mich nur nicht getraut, das so deutlich aufzuschreiben, weil ich nicht so recht weiss, was man als einzelner Jugendlicher von einem Jugendamt erwarten kann. Aber zusätzlichen Rückhalt brauchst Du schon, da bin ich fragis Meinung - und wenn der vom Jugendamt käme, wäre es sehr nützlich.