Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Widerspruch dauert ewig, was tun?
Hallo zusammen,
Meine Wohnung ist zu groß.
Obwohl ich nachgewiesen habe, dass ich keine kleinere Wohnung gefunden habe, wurde mir ab Dezember 2005 mein ALG II gekürzt.
Nachdem ich Widerspruch eingelegt habe, kam ein Schreiben, ich solle mich dazu äußern, dass man mir eine kleinere Wohnung angeboten habe, ich diese aber abgelehnt habe.
Ich antwortete, dass diese Wohnung Dachschrägen habe und ich somit meine relativ neuen Möbel nicht stellen kann. Allerdings sei mir diese Wohnung mit Schreiben vom 16.11.05 angeboten worden (mit einer Besichtigungsfrist bis Mitte Dezember), der Bescheid mit dem gekürzten ALGII, gegen den ich Widerspruch eingelegt habe, wurde aber am 17.11.05 geschrieben, so dass dieses Wohnungsangebot irrelevant sei.
Kurz, ich glaube, dass ich im Recht bin, mir fehlen aber nun erst mal jeden Monat ca. 120€, und das seit Dezember.
Jetzt ist mir noch eine Stromnachzahlung ins Haus geflattert, ich habe auch endlich zum 01.06.06 eine neue Wohnung gefunden für die ich aber auch ein paar Sachen brauche (z.B. neue Arbeitsplatte für die Küche).
Wovon soll ich das alles bezahlen?
Dieser Widerspruch liegt jetzt schon seit 14.12.05 beim Amt. Auf meine telefonische Nachfrage beim zuständigen Bearbeiter erklärte mir dieser Ende Februar, dass er noch über 100 unbearbeitete Fälle habe und ich noch nicht an der Reihe wäre, ich müsse mich gedulden.
Mittlerweile existiert die Durchwahl zur Widerspruchstelle nicht mehr, es gibt nur noch eine zentrale Rufnummer und niemand kann mich weiter verbinden. Man sagt mir, ich müsse mich an die ARGE wenden, die Leute dort wollen aber auch nicht den Kollegen in der Widerspruchstelle "stören".
Wie lange darf die Bearbeitung eines Widerspruchs dauern? An wen kann man sich wenden? Ist doch klar, wenn ich frech werde, suchen die nach allen Mitteln, meinen Widerspruch abzulehnen, aber so geht's doch auch nicht!!!
Gruß,
Rainer
Die Ägypter
29.03.2006, 14:17
Hallo Rainer,
da geht jetzt einiges durcheinander...
also:
1) Wann ist dir die Aufforderung deine Miete zu reduzieren zugegangen und was steht in diesem Schreiben - ist das halbe Jahr schon ausgeschöpft?
2) Hast du das Wohnungsangebot (seit wann macht die ArGe Wohnungsangebote?) schriftlich abgesagt und begründet?
3) Inwieweit kannst du deine sonstigen Bemühungen deine Wohnkosten zu senken, nachweisen?
Mögliche Nachweise sind: Vermieter anschreiben und um Mietsenkung bitten, Zeitungsannoncen sammeln, sich auf Wartelisten der Wohnungsbaugesellschaften setzen lassen, einen Untermieter suchen, schriftliche Mietangebote der WhG-Ges. sammeln, Dokumentation von Wohnungsbesichtigungen etc.
Wie hoch ist die Kürzung gegen die du Widerspruch eingelegt hast? = Je höher und je mehr du zu Punkt 3. nachweisen kannst, desto höher deine Chance eine EA beim zuständigen Sozialgericht zu erwirken, dass die Kürzung zurückgenommen wird.
Ansonsten: die Widerspruchsstelle und auch die ArGe nochmals anschreiben (Einschreiben/Rückschein) auf deinen Widerspruch hinweisen und eine Frist setzen (14 Tage); hiernach zum Sozialgericht gehen.
Obwohl ich nachgewiesen habe, dass ich keine kleinere Wohnung gefunden habe, wurde mir ab Dezember 2005 mein ALG II gekürzt.
1. Wie hast du die kleinere Wohnung nachgewiesen, bist du schon umgezogen, und falls ja = hast du im Vorfeld die ArGe um Genehmigung zum Umzug gebeten?
2. Auf welche Wohnung bezieht sich jetzt die Kürzung?
3. Wann ist das 1. Schreiben, dass du deine Miete senken musst, zugegangen? Zwischen Aufforderung zur Reduzierung der Miete und tatsächlicher Kürzung des ALG II muss ein halbes Jahr vergangen sein!
Sei bitte so nett und schreibe das alles sortiert mit Beantwortung der Fragen nochmals in diesen Thread. So ist darauf nämlich kaum zu antworten.
PS. Das Wohnungsangebot vom 16.11. ist tatsächlich nicht relevant, wenn die ArGe keine angemessene Frist setzt un am 17.11. tatsächlich Kürzung der KDU androht = Kürzung schon durch?
Hallo Kristin,
zunächst einmal Danke für Deine schnelle Antwort.
Jetzt mal der Reihe nach:
Meine Frau und ich sind eine Bedarfsgemeinschaft und beziehen seit 01.01.2005 ALG II.
Mit dem bewilligten Folgeantrag kam Ende Mai 2005 ein Schreiben, in dem mir mitgeteilt wurde, dass unsere Wohnung zu groß sei und man mir nach 6 Monaten die Wohnkosten kürze, wenn ich nicht nachweise, dass ich mich vergeblich um eine kleinere Wohnung bemüht habe.
Anfang November 2005 stellte ich einen Folgeantrag für ALG II und reichte gleichzeitig meine Nachweise über die erfolglose Wohnungssuche ein:
1.) Ich hatte mich beim Wohnungsamt der Stadt wohnungssuchend gemeldet, von dem ich zwei Wohnungsangebote erhielt, die Wohnungen waren jedoch bereits bei Erhalt vergeben, die Vermieter hatten das jedoch nicht gemeldet.
2.) Ich sammelte alle Immobilienanzeigen von Mai bis November 2005 und schrieb diese mit Größe und Kosten der Wohnungen auf Exel. In dem halben Jahr wurden hier im Ort 347 Wohnungen angeboten, von denen nur 12 den Kriterien der ARGE entsprachen. Von diesen 12 waren 9 Wohnungen schon vergeben, bevor sie in der Zeitung standen, die anderen 3 waren unzumutbar (nasse Wände, Schimmelbefall, Dachschrägen, so dass ich keine Möbel stellen konnte).
3.) Da ich selbständig war und pleite gegangen bin, habe ich eine negative SCHUFA-Auskunft. Die Wohngenossenschaften lehnen mich daher als Bewerber ab.
Mein Sachbearbeiter hat sich offenbar meine Nachweise angesehen, hat das Wohnungsamt angerufen ( "schickt ihm schnell ein Wohnungsangebot" ) und hat ab Dezember 2005 mein ALG II gekürzt.
Da ich für meine 90 qm - Wohnung 380 € Kaltmiete zahle, mir aber nur 60 qm mit einer Kaltmiete von 260 € zustehen, wurden die Wohnkosten um 120 € gekürzt.
So erhielt ich mit Schreiben vom 16.11.05 ein Wohnungsangebot mit Besichtigungsfrist bis Mitte Dezember, und mit Schreiben vom 17.11.05 den Bescheid über die Bewilligung des gekürzten ALG II nach dem Motto "Hier hast Du 'ne Wohnung, wir kürzen jetzt."
Gegen diesen Bescheid legte ich am 14.12.05 Widerspruch ein, mit der Begründung, ich hätte meine vergebliche Wohnungssuche nachgewiesen.
Anfang Januar erhielt ich ein Schreiben von der Widerspruchstelle, in dem stand, dass über meinen Widerspruch noch nicht entschieden werden könne, ich solle mich zunächst dazu äußern, warum ich die mir angebotene Wohnung ( Angebot vom 16.11.05 ) abgelehnt hätte. Frist für die Antwort: 08.02.06.
Komischerweise lag gleichzeitig schon ein Schreiben der Widerspruchstelle bei meinem ARGE-Sachbearbeiter vor, dass mein Widerspruch abgelehnt werde, da ich dem Wohnungsangebot nicht nachgegangen wäre.
Ich antwortete der Widerspruchstelle fristgemäß, dass das Angebot eine Dachgeschoßwohnung mit Schrägen sei. Wenn ich schon von 90 auf 60 qm umziehen soll, dann sollten aber doch wenigstens meine Möbel einigermaßen passen. Was nutzt es, wenn ich meine gerade mal 3 Jahre alten Möbel gebraucht verkaufen muss und mir neue zulegen muss? Das ist unzumutbar.
Ich schrieb aber auch, dass das Wohnungsangebot vom 16.11.05 sei, sich mein Widerspruch aber gegen den Bescheid vom 17.11.05 bezöge, dieses Wohnungsangebot also aus terminlichen Gründen vollkommen irrelevant sei.
2 Wochen nach meinem Antwortschreiben rief ich bei der Widerspruchstelle an und fragte nach dem Ergebnis. Der zuständige Mitarbeiter meinte, er vermisse noch meine Antwort auf seine Nachfrage. Als ich ihm sagte, dass die schon 2 Wochen da liegen müsse, schaute er mal in seinen Posteingang und fand sie. Er teilte mir aber gleichzeitig mit, ich müsse mich gedulden, er hätte noch über 100 unbearbeitete Widersprüche und die gerichtlichen Sachen gingen vor. Auf meine Bitte, mich vorzuziehen, da ich sowohl auf eine Nebenkosten- als auch auf eine Stromnachzahlung warte, ging er gar nicht ein.
Nach weiteren 4 Wochen versuchte ich mich erneut nach dem Stand der Dinge zu erkundigen. Auf einmal gibt es die Durchwahl zur Widerspruchstelle nicht mehr und die Zentrale ist nicht in der Lage bzw. willens, mich weiter zu verbinden. Man verwies mich an die ARGE.
Mein Sachbearbeiter bei der ARGE sagte mir jedoch, er werde den Teufel tun und da anrufen, er kann den Kollegen nicht wegen jeder Nachfrage stören, dann würde die Bearbeitung noch länger dauern.
Nun liegt mein Widerspruch mittlerweile 3 1/2 Monate unbearbeitet da rum und keinen schert es.
Mittlerweile ( vorletzte Woche ) habe ich endlich eine neue Wohnung gefunden und kann am 01.06.06 umziehen ( siehe meinen anderen Thread ). Das sollte doch wohlwollend berücksichtigt werden, ich war doch wirklich bemüht, eine kleinere Wohnung zu finden. Aber noch nicht einmal das will mein Sachbearbeiter der Widerspruchstelle mitteilen.
Was kann ich machen???
So, liebe Kristin, ist zwar lang geworden, aber jetzt ist es hoffentlich etwas verständlicher.
lieben Gruß,
Rainer
Die Ägypter
30.03.2006, 12:17
Hi Rainer :Respekt:
Jap..... So wie du das schilderst, hast du alles getan um eine angemessene Wohnung zu finden und kannst das nachweisen - ebenso deine Bemühungen hinsichtlich Kommunikation mit den Ämtern...
Der nächste Schritt ist jetzt eine EA bei dem zuständigen Sozialgericht - im Vorfeld würde ich die Widerspruchsstelle nochmals anschreiben - und alles was du mir hier geschildert hast fein auflisten - die Kopien deiner Bemühungen anbei - die Kopien der Briefe von der ArGe mit der merkwürdigen Befristung ebenfalls anbei - eine kurze Frist setzen und mitteilen, dass du dann bei fruchtlosem Fristverlauf klagen wirst. - Das Ganze per Einschreiben/Rückschein weg.... und dann schon mal alles für´s Sozialgericht aufbereiten....
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