PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Restanspruch verfallen?


Thelka
09.07.2007, 12:35
Hi!

Ich hatte 2003 einen ALG1-Anspruch von 360 Tagen.
Davon habe ich nur 3Monate (01.07.-30.09.03) verbraucht.

2004 ALG1-Anspruch von 360 Tagen.
Davon habe ich nur 4Tage (09.10.-13.10.04) verbraucht, weil ich gleich im Anschluss in den Mutterschaftsurlaub gegangen bin.

Könnte ich den Restanspruch noch geltend machen?

Nun bekomme ich seit 04.12.2006 ALG1 wieder für 360 Tage.

LG Thelka

StephanK
09.07.2007, 15:16
Ich kann die zeitliche Abfolge zwar nicht ganz nachvollziehen, aber ein Restanspruch geht dann unter (verfällt), wenn ein neuer Anspruch erworben wird. Das scheint mir bei Dir der Fall zu sein.

ratsuchende
09.07.2007, 16:48
Hi!

Ich hatte 2003 einen ALG1-Anspruch von 360 Tagen.
Davon habe ich nur 3Monate (01.07.-30.09.03) verbraucht.

2004 ALG1-Anspruch von 360 Tagen.
Davon habe ich nur 4Tage (09.10.-13.10.04) verbraucht, weil ich gleich im Anschluss in den Mutterschaftsurlaub gegangen bin.

Könnte ich den Restanspruch noch geltend machen?

Nun bekomme ich seit 04.12.2006 ALG1 wieder für 360 Tage.

LG Thelka

Grundsätzlich verfällt erworbener Anspruch nach 4 Jahren. Deshalb ist der Anspruch aus 2003 verfallen. Dies war er aber in 2004 noch nicht. In der Zwischenzeit hattest Du wieder neuen Anspruch erworben, so daß der Rest aus 2003 in 2004 wieder auf 360 Tage aufgestockt wurde. In 2004 hast Du nur 4 Tage verbraucht, so daß noch 356 Tage übrig sein müssten. Weil Du aber unmittelbar VOR dem Mutterschutz nicht SV-pflichtig beschäftigt warst, sondern arbeitslos, gilt der Zeitraum des Mutterschutzes nicht. Der Anspruch aus 2004 ist noch nicht verfallen, jedoch wurde irgendwann in dem Zeitraum der maximale Anspruch auf 360 Tage begrenzt, so daß Du nach heutiger Rechtslage keinesfalls länger als 360 Tage Anspruch hast. Jedenfalls bis zu einer bestimmten Altersgrenze. Die erfüllst Du vermutlich nicht, weil Du ja erst Mutter geworden bist und noch keine 58??? Jahre alt bist.

Die einzige Möglichkeit, länger als 360 Tage Anspruch zu erhalten wäre, wenn die Begrenzung auf 360 Tage bei Dir wegen der damals (2004????) geltenden Rechtslage mittels Bestandschutz oder auch zusätzlich wegen Deinem Mutterschutz weiter gelten würde. Sprich, es eine Übergangsregelung gäbe, die auf Deinen Fall zutrifft. Das wiederum weiß ich leider nicht, laß Dir mal von "Seebarsch" helfen....

ratsuchende
09.07.2007, 16:53
Ich kann die zeitliche Abfolge zwar nicht ganz nachvollziehen, aber ein Restanspruch geht dann unter (verfällt), wenn ein neuer Anspruch erworben wird. Das scheint mir bei Dir der Fall zu sein.

Dem ist m.E. nicht so. Beispiel:

Restanspruch 3 Monate, 12 Monate Beschäftigung (Anspruch 180 Tage). Diese 6 Monate werden zu den restlichen 3 Monaten hinzugezählt, also 9 Monate, jedoch Aufstockung nur bis zur maximal möglichen Anspruchsdauer (360 Tage) und es gilt Bestandsschutz, d.h. im Zweifel der höhere Betrag wird ausbezahlt. Das alles geht aber nur innerhalb von 4 Jahren....

StephanK
09.07.2007, 16:55
Ich wollte nur auf § 147 Abs. 1 Nr. 1 SGB III (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__147.html) aufmerksam machen. In Deinem Beispiel bringt also der durch die 12monatige Beschäftigung erworbene neue Alg-Anspruch den alten zum erlöschen :sad:

Thelka
09.07.2007, 17:43
Ich kann also nicht länger als 360Tage ALG1 beziehen, selbst wenn es einen Restanspruch gäbe? :confused:

2004 waren es knapp 500€ ALG1, jetzt sind es 860€.

Seebarsch
09.07.2007, 17:53
Die Höchstanspruchsdauer richtet sich nach dem Lebensalter, das man beim Entstehen des neuen Anspruch vollendet hat.
Aufgrund des Erziehungsurlaubes gehe ich mal nicht davon aus, dass du das 55 Lebensjahr vollendet hast.
Da ist leider, Restanspruch hin oder her, bei 360 Kalendertagen Ende.
siehe auch § 127 SGB III (http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__127.html)
:(

Thelka
09.07.2007, 18:03
Die Höchstanspruchsdauer richtet sich nach dem Lebensalter, das man beim Entstehen des neuen Anspruch vollendet hat.
Aufgrund des Erziehungsurlaubes gehe ich mal nicht davon aus, dass du das 55 Lebensjahr vollendet hast.
Da ist leider, Restanspruch hin oder her, bei 360 Kalendertagen Ende.
siehe auch § 127 SGB III (http://bundesrecht.juris.de/sgb_3/__127.html)
:(

Okay, da kann man nichts machen. :(
Danke Euch trotzdem.

Seebarsch
09.07.2007, 18:11
Hallo Thelka,
nehm es locker und sei froh, dass du noch nicht 55 bist!
:-P

Thelka
09.07.2007, 18:16
Hallo Thelka,
nehm es locker und sei froh, dass du noch nicht 55 bist!
:-P

Das ist so leicht gesagt... :?