Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Arbeitsaufnahme Umzug bezahlen lassen. Wie geht das ?
herrrossi3000
29.03.2006, 18:13
Hallo zusammen !
Ich kann stolz verkünden, dass ich ab mai06 einen neuen job habe. Nun ist es so, dass der Job nicht so gut bezahlt wird, aber besser als garnichts :)
Ich will nun versuchen, dass mir das AA den Umzug und die Kaution bezahlt, denn ich muss ans andere Ende der Republik umziehen, genauer nach München. Dann wären Herr Hartz und das Land Bremen mich erstmal los und das sollte doch auch in deren Interesse sein, oder ?
Die neue Firma ist ein sehr junges Unternehmen, dass mir für den Umzug usw. keine Unterstützung geben kann. Habe ich in diesem Fall überhaupt ansprüche ? Was ist die Rechtsgrundlage hierfür ? Wer hat Erfahrung ? Ich will auf jeden Fall gut "gebrieft" sein, bevor ich beim AA wieder auf taube ohren stoße.
mit besten Grüßen
Torsten
Die Ägypter
29.03.2006, 18:41
Hi Thorsten,
du gehst folgendermaßen vor:
1) zur BAgIS und Erlaubnis zum Umzug einholen (Schriftlich geben lassen!!!) wenn nötig als Antrag formulieren und den nachweisbar abgeben. Dann erhältst du eine Bestätigung von denen, dass sie den Umzug für nötig/notwendig erachten - eben wegen Arbeitsaufnahme!
Vermutlich wird man eine schriftliche Bestätigung des Münchener AG sehen wollen oder einen Arbeitsvertrag = anfordern und in Kopie nachweisbar reinreichen...
2) Du bleibst bis zur ersten Gehaltszahlung bedürftig, bist aber dann in München, ergo ist dort die Zuzugsarge über die Angemessenheitsgrenzen zur Miete zu befragen = lass dir das schriftlich geben - die Anfrage selbst kannst du per Einschreiben/Rückschein vollziehen.
3) dann gehst du in München auf Wohungssuche innerhalb dieser Angemessenheitsgrenzen - wenn du eine passende Wohnung hast musst du persönlich bei der Münchener ArGe vorsprechen und vor Unterzeichnung des Mietvertrages ein Blanko-Exemplar nachweisbar einreichen und da dann auch gleich Neuantrag stellen - bis zur ersten Gehaltszahlung bist du bedürftig. Gleichzeitig Antrag auf darlehensweise Übernahme der Kaution und ggf. Einzugsrenovierung/Erstausstattung (falls die Einbauküche fehlt).
Hierfür wirst du die Erlaubnis zum Umzug der BAgIS vorlegen müssen, ggf. ebenfalls deinen Arbeitsvertrag.
4) Erst wenn du die schriftliche Bestätigung hast, dass die Münchener ArGe deine Miete für den Übergangsmonat trägt, unterschreibst du den Mietvertrag!
5) Dann beantragst du mit Kopie des Mietvertrages und einer Kopie der Umzugserlaubnis die Umzugskosten bei der BAgIS. Mach das schriftlich und lege gleich 3 Kostenvoranschläge von Umzugsfirmen/Speditionen bei (möglichst welche, mit denen die BAgIS üblicherweise arbeitet) Kopien natürlich und alles schön nachweisbar!
6) Für die abschließende Antragsbearbeitung in München wirst du sowohl deine pol. Neuanmeldung in München sowie den Einstellungsbescheid des ALG II aus Bremen vorlegen müssen.
7) Veranlasse nichts ohne schriftlichen Beleg
8. Gib nichts ohne Nachweis aus der Hand
9) Alles Gute....
10) Wenn die Gehaltszahlung im Monat des letzten Hilfebezuges in München fließt, wirst du Anteile zurückzahlen müssen....
herrrossi3000
29.03.2006, 19:52
Hallo Kristin !
Vielen Dank für Deine schnelle und umfassende Antwort. Ein paar Sachen sind mir aber noch unklar:
in Absatz 2 schreibst Du "...über die Angemessenheitsgrenzen zur Miete...
Heisst das, dass ich trotz eines richtigen Einkommens, das ich ab Mai06 erzielen werde, nur eine Wohnung anmieten kann, die der Obergrenze eines ALG2 Empfängers entspricht ? Ich wollte mich eigentlich etwas verbessern.
Absatz 3: "...Blanko-Exemplar des Mietvertrages..." was meinst Du mit blanko ? Nur nicht unterschrieben, oder total blanko (was Unsinn wäre) ?
"...auch gleich Neuantrag stellen..." auf was genau ?
Absatz 4: "Erst wenn du die.....unterschreibst du den Mietvertrag" wie soll das gehen ? schliesslich muss ich auch anfangen zu arbeiten und wo kann man schon einziehen, ohne den Mietvertrag zu unterschreiben ?
Das hört sich zwar alles sehr gut an, weil machbar, aber gleichzeitig scheint es mir auch eine ziemlich zeitaufwendige Prozedur zu sein (abschließende Antragsbearbeitung) ...
100000000 bremischen Dank nochmals für Deine Hilfe !
beste Grüße
Torsten
P.S.: Wie kommt's, dass Du so fit bist in diesen Sachen ? Ist das Dein Job ?
Die Ägypter
29.03.2006, 20:45
Hallo Torsten,
nö - ich habe nur einen Bundeslandwechsel hinter mir (allerdings ohne Job, da Erziehungszeit)...
Zu deinen Fragen:
das Prozedere ist lästig... aber Fakt ist ja - du bleibst bis zur ersten Gehaltszahlung bedürftig, also ist die Erlaubnis der Zuzugsarge (Vorlage Mietvertrag ohne Unterschrift = das meinte ich mit blanco) erforderlich.
Angenommen du ziehst am 26.04.06 um und fängst am 01.05.06 an zu arbeiten, dann bist du bis zum 30.05 bedürftig - wenn das erste Gehalt am 02.06 gezahlt würde, hättest du nicht einmal eine Rückforderung zu fürchten...
Genauso die Kaution - wann wird die Kaution für deine jetzt genutzte Wohnung "frei".... eben, bis zu einem Viertel Jahr dürfen sich Vermieter Zeit lassen... also brauchst du die Kaution für die Wohnung auf Darlehensbasis und dafür wiederum die Erlaubnis überhaupt umziehen zu dürfen
"Notwendigkeitsbescheinigung" oder "Bescheinigung für die Notwendigkeit eines Umzuges" oder ähnlich "schimpfen sich diese amtlichen Bescheinigungen... es reicht halt nicht zu sagen, ich hab einen Job... Sie werden den Vertrag sehen wollen und die Bescheinigung bewirkt eben, dass du den Umzug leichter durchbekommst und die Zuzugsarge in München die Kaution auf Darlehensbasis bewilligt und deinen Zuzug überhaupt "anerkennt"....
Hältst du die Angemessenheitsgrenzen nicht ein, kann die Zuzugsarge in München die KDU (Miete) ablehnen... eben auch, weil du ja unter die Probezeit fällst, wäre denen das Risiko mit Sicherheit zu hoch nachher deine unangemessene Miete übernehmen zu müssen...
Antrag.... Tja - auf ALG II bis zur ersten Gehaltszahlung, auf Übernahme der Kaution und KDU ---> Zuzugsarge in München....
Bei der BAgIS = Antrag auf Bescheinigung der Notwendigkeit des Umzuges und Antrag auf Umzugskostenübernahme... ggf. Mobilitätshilfen etc. aber dazu kann dir Stephan mehr schreiben.
Servus herrrossi3000!
Jetzt kommen sie schon aus Bremen! Na, gut, will mal nicht so sein.
Hier ein nützliche Adresse: http://www.muenchen.de/Rathaus/soz/03a_arge/99990/index.html
Dort findest du auch viele andere Sachen, zb. Umeldung usw.!
Gruß aus München
:engel:
lislhilflos
24.01.2008, 01:46
1) zur BAgIS und Erlaubnis zum Umzug einholen (Schriftlich geben lassen!!!) wenn nötig als Antrag formulieren und den nachweisbar abgeben. Dann erhältst du eine Bestätigung von denen, dass sie den Umzug für nötig/notwendig erachten - eben wegen Arbeitsaufnahme!
ich habe einen antrag für umzugskosten bekommen (mobi) gilt dies schon als erlaubnis zum umzug?
warum muss ich mir eine erlaubnis einholen wenn ich wegen einen job umziehe?
2) Du bleibst bis zur ersten Gehaltszahlung bedürftig, bist aber dann in München, ergo ist dort die Zuzugsarge über die Angemessenheitsgrenzen zur Miete zu befragen = lass dir das schriftlich geben - die Anfrage selbst kannst du per Einschreiben/Rückschein vollziehen.
wie sieht es aus wenn im ausland einen job hat? welche arge ist dann zuständig?
was ist zubeachten, wenn die zeit bis zur arbeitsaufnahme sehr sehr kurz ist um alles VOR dem "ereignis" zubeantragen?
StephanK
24.01.2008, 10:09
:welcome: lislhilflos,
ich ziehe mal die zweite Frage vor. wie sieht es aus wenn im ausland einen job hat? welche arge ist dann zuständig?Im Ausland gibt's keine ARGEn und auch kein Alg II. Wenn Du also in's Ausland ziehst endet mit dem Tag des Umzuges Dein Alg II-Anspruch. Deswegen brauchst Du Dir auch keine Gedanken über die inländischen Vorschriften beim Umzug von Alg II-Beziehern machen. Du musst Dich nur bei der ARGE abmelden, am besten mit einem Formular Veränderungsmitteilung (http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Vordrucke/A07-Geldleistung/Publikation/V-Alg2-0k20-Veraenderungsmitteilung.pdf).
ich habe einen antrag für umzugskosten bekommen (mobi) gilt dies schon als erlaubnis zum umzug?
warum muss ich mir eine erlaubnis einholen wenn ich wegen einen job umziehe?Nein, eine Umzugs"erlaubnis" brauchst Du nicht, weil der Geltungsbereich des deutschen Rechts (in Deinem Fall des SGB II) an der deutschen Grenze endet.
Die Mobilitätshilfe ist eine ganz andere Leistung, die nur davon abhängt, dass Du (1) einen neuen Job hast und (2) deswegen umziehen musst. Nach mehr wird dabei nicht gefragt.
was ist zubeachten, wenn die zeit bis zur arbeitsaufnahme sehr sehr kurz ist um alles VOR dem "ereignis" zubeantragen?Eigentlich nur, dass Du den Antrag stellst. Wenn Du einzelne Angaben oder Nachweise momentan noch nicht liefern kannst dann musst Du sie eben nachliefern sobald Du sie hast. Das wird zwar die Bearbeitung und folglich auch die Zahlung verzögern, aber die Hauptsache ist, den Antrag vorher gestellt zu haben.
Viel Glück für den Neustart!
lislhilflos
24.01.2008, 13:07
:welcome: lislhilflos,
ich ziehe mal die zweite Frage vor. Im Ausland gibt's keine ARGEn und auch kein Alg II. Wenn Du also in's Ausland ziehst endet mit dem Tag des Umzuges Dein Alg II-Anspruch. Deswegen brauchst Du Dir auch keine Gedanken über die inländischen Vorschriften beim Umzug von Alg II-Beziehern machen. Du musst Dich nur bei der ARGE abmelden, am besten mit einem Formular Veränderungsmitteilung (http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Vordrucke/A07-Geldleistung/Publikation/V-Alg2-0k20-Veraenderungsmitteilung.pdf).
aber im ersten monat der arbeitsaufnahme bleibt ja noch gewisse bedürftigkeit, bis das erste geld kommt, oder? in D bekommt man ja im ersten monat meist noch alg2 und es gilt ja das zuflussprinzip. wie ist es im eu-ausland?
StephanK
24.01.2008, 13:46
wie ist es im eu-ausland?Darauf habe ich leider nur eine ziemlich platte Antwort, nämlich: überall verschieden.
Hinsichtlich der Arbeitslosenversicherung gibt es eine teilweise Harmonisierung innerhalb der EU einschließlich der Möglichkeit, Ansprüche begrenzt von Land A in Land B mitzunehmen.
Alg II dagegen heisst nur "Arbeitslosengeld", ist aber im Grunde nix als bunt angestrichene Sozialhilfe und gerade keine Arbeitslosenversicherung. Im Bereich Sozialhilfe gibt es aber keine Harmonisierung innerhalb der EU, sondern das regelt jeder Mitgliedstaat für sich. Deswegen musst Du bitte herausfinden, wie das in Deinem Zielland geregelt ist und welche Hilfen dort zur Verfügung stehen. Einstiegsfinformationen und links findest Du beim Europäischen Portal zur beruflichen Mobilität (http://ec.europa.eu/eures/home.jsp?lang=de).
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