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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : volle Sperrzeit?


madmax75
09.07.2007, 17:40
Hallo zusammen,

bin neu hier und hoffe ich bin richtig.

Mein Problem ist folgendes:

In meiner letzten Firma war von 1998 bis Juni 2007 beschäftigt. Ich habe meinen Vertrag selbst gekündigt. Seit 2005 habe ich einen neuen Chef der von nichts eine Ahnung hat und mir das Leben zur Höhle machte. Dazu ist er wohl auch noch Alkoholiker und wirft ne Menge Tabletten in sich rein. Das hat zur Folge das er Fragen mehrmals stellt, sich nichts merken kann und generell keine Ahnung hat. Projekte liefen voll gegen die Wand, weil er auf meine und auch von anderen Leuten nicht hören will. Warum er noch in der Firma ist, wissen nur die Götter. Mir selbst wurden nach und nach alle wichtigen Arbeiten entzogen und nem jungen Schnösel frisch von der Uni übergeben. Meine Ideen und Vorschläge wurden als seien präsentiert.

Naja kurzer Rede; ich war selbst soweit mir jeden Abend etliche Bier reinzudrehen, meine Freundin war kurz davor mich aus der Wohnung zu werfen, großartige Lust auf ein Leben bzw. jeden Tag aufs neue in die Firma zu gehen hatte ich nicht.

So habe ich ende März gekündigt und mich am 02.07.07 erstmalig beim AA gemeldet. Ich soll nun nen Bogen ausfüllen warum ich gekündigt habe.

Meine Fragen:

- ich hätte mich wohl schon im März arbeitssuchend melden müßen?
- wie soll ich diese Art von Mobbing durch einen Alkoholiker und Tablettensüchtigen begrünen?
- habe ich überhaupt eine Chance auf Verkürzung der Sperrzeit; ich habe null Rücklagen und lebe momentan nur vom Dispo
- wenn meine Chancen null sind, muß ich diesen Bogen ausfüllen, ich finde dazu keinen rechtlichen Hinweis.

Ach ja, ein wichtiger Grund zur Kündigung für mich war auch meine sehr lange Kündigungsfrist: 3 Monate zum Qurtalsende. Ich hatte mich schon öfters beworben, hätte auch einige Chancen gehabt, allerdings wollte mich keiner haben bei der ewigen Kündigungsfrist.




Herzlichen Dank!

Seebarsch
09.07.2007, 17:49
Hallo madmax75,
:welcome:
da hast Du voll in die Sc..... gegriffen!
Zu 1:
ja, und zwar innerhalb von 3 Tagen nach deiner Kündigung. Hier droht dir eine zusätzliche Sperrzeit von 1 Woche!
Zu 2:
Wenn du das Verhalten des Chefs als wichtigen Grund zur Abwendung einer Sperrzeit anführen willst, musst du das nicht nur begründen sondern auch beweisen!:confused:
Zu 3:
Die Chancen auf Verkürzung der Sperrzeit stehen tatsächlich bei Null!
zu 4:
Ja, siehe auch § 60 SGB I (http://www.sozialgesetzbuch-bundessozialhilfegesetz.de/_buch/sgb_i.htm). Wenn du nichts ausfüllst wird die Sperrzeit nach Aktenlage eintreten!
:(

Brian78
09.07.2007, 19:09
Hallo zusammen.

Ich muss jetzt auch mal meinen Senf hierzu geben.

Zu 1.: Wie Seebarsch schon schreibt bist Du verpflichtet, Dich spätestens drei Monate vor Eintritt der Arbeitslosigkeit, bei kürzerer Kündigungsfrist innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis von der Kündigung, zumindest arbeitsuchend zu melden. Aber: Umwissenheit schützt vor Strafe!!!!

Zu 2.: Diese Geschichte mit dem Mobbing ist immer so eine Sache, das ist dann auch Auslegungssache. Generell kann ich sagen, dass eine Sperrzeit nicht eintreten wird, wenn Du die Situation in der Firma möglichst ausführlich beschreibst. Und dann kommt es auf den jeweiligen Bearbeiter an, ob er diese Gründe als wichtig anerkennt oder nicht. Im Idealfall kannst Du einen Nachweis eines Arztes beibringen, dass es Dir psychisch immer schlechter ging. Auch eine Bestätigung Deiner Angaben durch Deine Freundin ist bestimmt nicht verkehrt.

Zu 3.: Einen Grund für die Verkürzung einer Sperrzeit sehe ich hier nicht. Entweder gar keine Sperrzeit oder die vollen zwölf Wochen.

Zu 4.: Niemand wird Dich zwingen, die Sperrzeitanhörung auszufüllen bzw. wieder einzureichen. In diesem Fall wird aber definitiv eine zwölfwöchige Sperrzeit eintreten.

Ich hoffe, ich konnte helfen.

Gruss Brian78