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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : ALG II - Antrag nicht auffindbar


Hasso
29.03.2006, 21:26
Hallo zusammen,
ich bin froh, daß ich dieses Forum gefunden habe.
Kurz zum Sachverhalt.

- Ich wurde am 31.12.2004 betriebsbedingt entlassen.
- Habe dann bis zum 31.12.2005 Arbeitslosengeld erhalten.
- 28 Jahre wohne noch zu Hause bei den Eltern die Renter sind (EFH)
- Zahle keine Miete, aber monatlich EUR 50,-- für Strom/Wasser
- Lebensmittel/Getränke kauf ich selbst für mich ein

Habe daraufhin noch Ende 2005 schriftlich beim Arbeitsamt einen Antrag auf ALGII gestellt (fristgerecht)
Vom 01. 01.2006 bis heute habe von meinem Dispolimit gelebt - also Schulden gemacht. Ich werde finanziell nicht von meinen Eltern unterstützt.


Der ALGII Antrag ist nun angeblich auf meine Anfrage NICHT AUFFINDBAR !

1. Was machen in so einem Fall
2. Bekomme ich überhaupt ALGII

Bitte, es eilt ich habe am Freitag einen kurzfristigen Termin bekommen.
Krankenversichert habe ich mich gestern, quasi in dem ich Schulden gemacht habe auf Kosten der Bank. (Kostenpunkt EUR 260,--)

StephanK
29.03.2006, 22:00
:welcome: Hasso,
schaust Du bitte mal hier bei Info-Alg II:
http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php#21

Hasso
29.03.2006, 22:16
:welcome: Hasso,
schaust Du bitte mal hier bei Info-Alg II:
http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php#21

Vielen Dank, das meine ich wirklich so.

Allerdings zu meiner Frage 2 finde ich da nix darüber - ich bin ehrlich gesagt psychisch fertig, was in den vergangenen 1 1/4 Jahren gelaufen ist.

StephanK
29.03.2006, 22:48
Tut mir leid, die zweite Frage hatte ich übersehen.
Um ehrlich zu sein: Ich hatte die Antwort ganz schnell in der Werbepause während eines Films geschrieben... :D
Es ist in einer Situation wie Deiner immer schwierig, weil per Gesetz vermutet wird, dass die Eltern Dich unterstützen.
(Näheres dazu wiederum hier bei Info-Alg II in
http://www.arbeitslosennetz.de/forum/faq.php#26 bei "Mechanismus 1")
Das Einkommen Deiner Eltern spielt also eine Rolle und muss bei Antragstellung nachgewiesen werden.

Man kann auch versuchen, das Amt davon zu überzeugen, dass man zwar noch im Haus/in der Wohnung der Eltern wohnt, aber trotzdem keine Haushaltsgemeinschaft besteht, sondern dass man ganz für sich wirtschaftet - wenn es denn auch wirklich so ist. Meistens gibt es aber halt keine komplette Trennung in Sachen Haushalt, und wenn doch, ist sie schwierig darzustellen.

Ob Du Dir Hoffnung auf Alg II machen kannst, hängt also vom Verdienst Deiner Eltern ab.

Hasso
29.03.2006, 23:26
Hallo StephanK, Respekt für Deine Ausführungen.
Solche Leute wie Du sollten auf dem Arbeitsamt arbeiten, die HELFEN UND NICHT BELEHREN.

Meine Eltern beziehen Rente und nicht mehr, sind also keine reichen Leute. Die haben sich für Ihr Haus im wahrsten Sinne des Wortes krumgebuckelt.

Wenn ich zu meinen Eltern gehe, und sage verhaltet mich, ich bin euer Sohn ... die schmeißen mich hochkannt raus > DAS IST JETZT KEIN WITZ !!!!

Ich sehe mich schon in den nächsten Tagen im Auto übernachten, die Rechnung für die Krankenversicherung kann ich auch nicht mehr bezahlen, geschweige denn meine Haftpflicht, Telekom, LV ...die für eigentlich meine Vorsorge gedacht war.

Bis vor 1 1/4 Jahren hatte ich recht gut / einigermasen verdient, behaupte ich mal .... nun bricht alles wie ein Kartenhaus zusammen - langsam aber sicher !

Im Klartext gesagt, arbeitslos geworden und innerhalb einem starken Jahr
unter der Brücke und nichts zu essen.

Soll ich nun am besten den Arbeitslosenberater am Freitag krankenhausreif schlagen, dann sitze ich zumindest im Knast und habe was zu knabbern. Klingt blöd, ist auch blöd ... aber was für eine Wahl habe ich. Mit ca. noch EUR 30,-- in der Tasche komme ich nicht all zu weit.

Was für Alternativen habe ich denn ?

- Knast und überleben - essen
- Freiheit und betteln gehen.

StephanK
30.03.2006, 08:17
Danke für die freundlichen Worte; Hilfe und Belehrung sehe ich aber nicht als Widerspruch, wenn jemand über seine Ansprüche und Rechte belehrt wird. :-)

Dass Deine Eltern nicht begeistert sein werden, kann ich verstehen. Andererseits bestehen die Unterhaltsverpflichtungen zwischen Eltern und Kindern nun mal lebenslang und in beide Richtungen. Wenn sie mal in ein Altenheim müssen und die Kosten selbst nicht komplett tragen können, werden sie auch bei Dir anklopfen (wenn nicht sie selbst, dann das Sozialamt). Merkwürdigerweise scheint das Bewusstsein über diese finanzielle Seite der familiären Bande auch bei Leuten zu schwinden, die ansonsten die Familie hochhalten. Aber das nur nebenbei.

Gerade wenn Deine Eltern keine reichen Leute sind hast Du ja durchaus Chancen, Alg II zu bekommen obwohl Du noch bei den Eltern wohnst. (Du bist übrigens mit über 25 im Alter, in dem Du diesem Problem dadurch entgehen kannst, indem Du Dir eine eigene Wohnung suchst.)

Das Gefühl mit dem Kartenhaus haben viele; Du bist damit wahrlich nicht der Einzige! Aber sich selbst hinter schwedische Gardinen zu bringen ist natürlich keine Lösung :wink:

Ich kann Dir nur empfehlen, es mal auszurechnen (auf den Rechenweg habe ich schon in meinem ersten Beitrag hingewiesen. An's Häusle Deiner Eltern will niemand ran.

Falls Du am 1. Juli noch arbeitslos sein solltest, wird es allerdings danach enger für Dich. Für neue Alg II-Bescheide (für neue Bewilligungszeiträume) gilt dann eine andere Rechenmethode und als Bedarf für Dich werden nicht mehr € 345.-, sondern nur noch € 276.- anerkannt und das Elterneinkommen weitergehend angerechnet, weil Ihr dann als Bedarfsgemeinschaft geltet.

Du solltest deswegen wirklich überlegen, ob Du nicht besser eine (kleine) eigene Wohnung suchst. Du würdest (auch nach dem 1.7.) monatlich € 345.- bekommen sowie die Miete, wenn sie im Rahmen dessen liegt, was in Stuttgart als angemessen gilt. Wieviel das ist kannst Du hier
http://www.my-sozialberatung.de/files/Richtlinien%20zu%20Unterkunftskosten%20BaWue.pdf
nachlesen.

Komplette Alternativen dazu gibt es leider nicht. :sad:

neotantrum
30.03.2006, 09:09
hallo,

wenn du eine vom elternhaus getrennt zugängliche wohnung bewohnst und dir deine eltern mit dir einen mietvertrag, evtl. sogar einen untermietvertrag (falls nicht getrennt zugänglich) - ausarbeiten, in dem dann sämtliche kosten aufgedröselt sind - dann sollte es möglich sein, als wohngemeinschaft zu gelten!!!

auch wenn eltern und kinder auf lebenszeit gegenseitig zu unterhalt verpflichtet sind, kann es doch nicht sein, das das renteneinkommen komplett angerechnet wird - da würde ich mich gegen wehren - da du ja letztendlich getrennt von ihnen lebst! und wenn alles nichts hilft, dann suche dir halt ne wohnung, die umzugskosten, kaution und eine gewisse grundausstattung kannst du ja ebenfalls beantragen!!

und vergesse nicht den antrag auf befreiung der gez, evtl. beantragst du dann noch bei der telekom einen sog. "sozialanschluss" der kostet weniger grundgebühr.

was deine krankenversicherung betrifft: mit antragstellung auf ALG II bist du weiterhin pflichtversichert!! du musst mit deiner gestzl. kv sprechen und mitteilen, das ein antrag gestellt ist und du weiterhin in der gkv bleibst - die private kv nützt dir nix - kündige die so schnell wie möglich!!!du warst doch eh pflichtversichert mit alg I.....

da dein antrag angebl. nicht auffindbar ist: beantrage einen vorschuss, den müssen die dir auszahlen - ein ehem. bekannter von mir, selbstständig - krachen gegangen, ohne krankenvers. kam ins krankenhaus mit herzproblemen, es kamen noch weiteren untersuchungen dazu - insgesamt hat er rechnungen von 5000 euro erhalten - die hat alle das sozialamt bezahlt und das jobcenter zahlt ihm über ein arztbericht die medikamente!!!!

und lass dir alle unterlagen die du abgibst immer quittieren!!!!! damit bist du auf der sicheren seite - und wenn alles nicht klappt: vom sachbearbeiter e zum gruppen/ teamleiter - wenn das nicht fruchtet: dienstaufsichtsbeschwerde beim amtsleiter - dann wirds unlustig für die dort arbeitenden!!!!!

viel glück & :Respekt:

matze

Hasso
30.03.2006, 14:46
Danke, danke und nochmals danke für die kompetenten Ausführungen. :Respekt:

Ich hatte heute und nicht morgen den Termin. Allerdings gehe ich morgen nochmals hin. (was für ein Deutsch :patsch: )

Die Anträge hatte ich bereits NOCHMALS alleine soweit ausgefüllt wie ich konnte.

Zu meinem verschwundenen Antrag hatte sich der Berater gar nicht großartig geäußert, sprich nicht darauf eingegangen. > Werde dies bis morgen schriftlich mit der Bitte um Stellungnahme einreichen, mit Quittung aber!

Anderes Thema:

Nochmals speziell zu meinen 2 Zimmer. Diese befinden im untersten Stock des Hauses. Dort habe ich auch ein Bad, Kochecke, Kühlschrank, WC etc. Was ich mitbenutzte ist nur der Keller und die Waschmaschine.
Achja, einen getrennten Hauseingang habe ich auch noch.
Ich bin definitiv auf mich alleine gestellt und bekomme rein gar nix von meinen Eltern. Wenn das Arbeitsamt mir das nicht glaubt, können die gerne zum Kochen, Abspülen des Geschirrs, zum waschen, bügeln ... kommen.

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Der Arbeitsamtmensch wollte bei dem Formular "Antrag auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes" bei PUNKT III (in einem Haushalt lebenden Personen - leben weitere Angeörige im gemeinsamen Haushalt...) viel wissen.

Ich hatte Ihm so wie oben geschieldert gesagt wie ich lebe, sprich Unterstock 2 Zimmer.

Er hatte allerdings sich sehr für meine Eltern interessiert. Diese hat er mit aufgenommen. Das ging soweit, daß er auch über finanzielle Dinge meiner Eltern bescheid wissen wollte. Wieviel Rente, Sparguthaben, Was ist an Grundbesitz vorhanden mit qm etc. Ich hatt keinen Plan was die an Sparvermögen oder sonst was haben.
Er hatte auch sinngemäß gesagt, daß ich wenn meine Eltern zuviel Rente bekämen, sie "wohlhabend wären" somit wohl nicht hilfsbedürftig wäre.

Achja, er wollte auch wissen wer meine Kleidung bezahlt. Sorry, was sollen diese Fragen ???? - Ich habe seit meiner Ausbildung KEINEN CENT von meinen Eltern bekommen.

Auf meine Frage, ich hätte kein Geld mehr kam auch kein Hinweis, daß man einen Vorschuß beantragen könnte. Fakt ist es nunmal, daß ich eben
fast kein Geld mehr in der Tasche habe - noch ein Einkauf, dann ist hungern angesagt. WOMIT soll ich denn weitere Bewebungen schreiben, wenn ich mir bis einer Woche nit einmal eine Breifmarke mehr kaufen kann ?

Meine Eltern wollen den Obulus von Strom, Wasser - allerdings keine Miete. Dieser Betrag ist immer in Bar geflossen (EUR 50,--), also kein Nachweis.
Wenn dies es nicht glauben, sollten meine Eltern einen Vetrag aufsetzen.
Am besten gleich einen Mietvertrag machen. Von mir ist so oder so nichts zu holen. Aber dann habe ich etwas schriftliches :patsch: was ich dem Arbeitsamt vorlegen kann.

MEINE FRAGEN:

Warum werden da meine Eltern mit aufgenommen? Ich lebe doch nachweislich selbstständig. (siehe Oben Küche,Dusche ....)

Vor allem das Wort Haushalt ..was suchen meine Eltern da... ich koche ja selber, bügle selber, kauf selber ein, habe meinen eigenen Kühlschrank etc ....

Was wäre, wenn ich NICHT zu Hause wohnen würde ? Würden die Eltern dann auch mitaufgenommen ?

Oder Speziell gefragt:

Wenn ich ZU HAUSE wohne, wird doch die Rente meiner Eltern mit in die Berechnung auf ALGII mit einfließen, oder nicht????? Das sagte zumindest der Arbeitsamtmensch.

oder anderer Fall:

Wenn ich NICHT zu Hause wohnen würde, würde dann die Rente meiner Eltern keine Rolle spielen????

Kann ich morgen einen Zeugen mitbringen, läßt das Arbeitsamt dies zu ?
Sonst heist es wieder, ich hätte womöglich was falsch verstanden.
Es gibt doch auch eine förmliche Anhörung, muß ich die auch zuerst Beantragen.

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>wenn du eine vom elternhaus getrennt zugängliche wohnung bewohnst >und dir deine eltern mit dir einen mietvertrag, evtl. sogar einen >untermietvertrag (falls nicht getrennt zugänglich) - ausarbeiten, in dem >dann sämtliche kosten aufgedröselt sind - dann sollte es möglich sein, >als wohngemeinschaft zu gelten!!!

Was wäre es denn sonst und welche auswirkungen hätte dies? Ich komme überhaupt nicht klar mit den Begriffen!

Ich habe doch keine Wohngemeinschaft ? Ich wohne wie andere in Ihrer Wohnung eben ZUHAUSE in "meiner" eigenen Wohnung. Ich koche nicht mit meinen Eltern, kauf selber ein, ich wasche selber und und und.


Was ist dann wenn keine Hilfsbedürftigkeit besteht damit:
Ich brauche wieder einen Job, in meinem Bereich habe ich geringe Chancen. Heist das für mich eventuelle Umschulungen, Weiterbildungen fallen dann somit auch flach -ist es so ?

StephanK
30.03.2006, 15:38
Na, so allmählich rückst Du mit den spannenden Details raus... :wink:
Wenn Du in einer komplett selbständigen "Einliegerwohnung" wohnst, hast Du auch Deinen eigenen Haushalt. Dass Du 'ne Waschmaschine mitbenutzen kannst ändert daran nix. Jedenfalls ist es nicht das "Hotel Mama", das die ARGE offensichtlich vermutet.

Die Frage bei Dir ist einfach (und deswegen will die ARGE das so tüpfelesgenau wissen), ob zwischen Dir und Deinen Eltern eine Haushaltsgemeinschaft besteht oder nicht. Das bedeutet für die Antragsformulare:
Hauptformular Seite 3 Ziff. III. ganz oben "Leben weitere Angehörige...." NEIN ankreuzen! und alles andere frei lassen.
Hauptformular Seite 4 Ziff. VI überhaupt gar nix eintragen
Hauptformular Seite 5 Ziff. VII zweites Zeile gar nix eintragen, weder ja noch nein ankreuzen
Hauptformular Seite 5 Ziff. VIII Eltern nur dann eintragen, wenn sie Deiner Ansicht nach unterhaltspflichtig sind; dort hat es nix mit Haushaltsgemeinschaft zu tun.

Das Eltereinkommen kann auch in Deinem Fall (keine Haushaltsgemeinschaft!) eine Rolle spielen. Die Freibeträge der Eltern sind dann aber andere und deutlich höhere. Auf diese Situation zielen die Fragen im Hauptformular Seite 5 Ziff. VIII.

Eine Begleitperson / einen Zeugen kannst Du jederzeit mitnehmen; es ist Dein gutes Recht, verbrieft in § 13 SGB X. Das Amt kann das nur untersagen, wenn er Randale macht. Es sollte aber am besten ein stummer Zeuge sein; jedenfalls gilt alles, was er/sie sagt genau so, als ob Du es selbst gesagt hättest, wenn Du nicht gleich dazwischenfährst.
Eine besondere, "förmliche" Anhörung gibt es nicht.

Hasso
30.03.2006, 17:14
Das Eltereinkommen kann auch in Deinem Fall (keine Haushaltsgemeinschaft!) eine Rolle spielen. Die Freibeträge der Eltern sind dann aber andere und deutlich höhere. Auf diese Situation zielen die Fragen im Hauptformular Seite 5 Ziff. VIII.


Habe da was gefunden:

Vom Monatseinkommen zwischen 101 und 800 € werden 20 % nicht auf das Alg II angerechnet.
- Von dem Teil des Monatseinkommens, der über 800 und unter 1200 € liegt, werden 10 % nicht auf das Alg II angerechnet.
- Die genannte 1200 €-Grenze erhöht sich auf 1500 €, in der Bedarfsgemeinschaft mindestens ein minderjähriges Kind lebt oder der Alg II-Empfänger selbst ein minderjähriges Kind hat, das nicht in der Bedarfsgemeinschaft lebt.

Was heist das nun konkret: (angenommen Eltern haben Rente i.H.v.EUR 1600.

1. Bedarfsgemeinschaft (Haushaltsgemeinschaft)
2. keine Bedarfsgemeinschaft 8KEINE Haushaltsgemeinschaft)

Bekomme ich und 1 bzw. 2 etwas oder nicht
Gibt es da eine DaumenRegel?

Was ist dann wenn keine Hilfsbedürftigkeit besteht damit:
Ich brauche wieder einen Job, in meinem Bereich habe ich geringe Chancen. Heist das für mich eventuelle Umschulungen, Weiterbildungen fallen dann somit auch flach -ist es so ?

StephanK
30.03.2006, 17:54
1. Das Thema "Bedarfsgemeinschaft Hasso + Eltern" kannst Du vergessen; kommt wegen Deines Alters definitiv nicht in Frage.
2. Es geht nur um die Frage "Haushaltsgemeinschaft ja oder nein", und es sieht sehr danach aus, dass keine Haushaltsgemeinschaft besteht. Auf diesen Fall hatte ich auch meine Hinweise bzgl. der Formulare ausgerichtet.
3. Da es weder eine Bedarfs- noch eine Haushaltsgemeinschaft zwischen Deinen Eltern und Dir gibt, sind auch die Berechnungsvorschriften, die Du zitierst, nicht auf Deinen Fall anzuwenden.

Es geht damit "nur noch" um die Frage, ob Du gegen Deine Eltern einen familienrechtlichen Unterhaltsanspruch hast. Falls ja, musst Du der ARGE lediglich schriftlich mitteilen, dass Du ihn nicht geltend machst. Das kannst Du auch vorsorglich in einem Extra-Blatt mit dem Antrag zusammen mitteilen. Damit verhinderst Du, dass die ARGE sich einen (denkbaren, aber real sehr wahrscheinlich gar nicht existierenden) Unterhaltsanspruch, den Du gegen Deine Eltern haben könntest, selbst unter den Nagel reißt und im eigenen Namen geltend macht (wozu ihr § 33 SGB II die Möglichkeit gibt).