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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : ALG1 und Unterhalt vom Vater


speck
10.07.2007, 15:35
ich bekomme ALG1 in höhe von ca 740 euro steht mir dann noch unterhalt vom meinem Vater zu.Oder kann er es wegen ALG1 verweigern.

Ich habe keine ausbildung und bin 21 normaler weiße sind die eltern bis 27 gesteigert unterhaltspflichtig oder.

StephanK
10.07.2007, 16:16
Hallo speck,
die Frage lässt sich nicht beantworten ohne zu wissen, wie hoch das Einkommen des Vaters ist und wie die sonstigen Familienverhältnisse sind (Ehefrau/Mutter mit eigenem Einkommen oder ohne, Geschwister, ggf. noch in Ausbildung oder nicht mehr).
Bei der Höhe des Alg I ist aber eher nicht anzunehmen, dass ein ergänzender Unterhaltsanspruch besteht.

fragi
10.07.2007, 17:53
Ich habe keine ausbildung und bin 21 normaler weiße sind die eltern bis 27 gesteigert unterhaltspflichtig oder.Nicht zwangsläufig wie Stephan schon sagt... du kannst es dir grob selber ableiten... bekommt er noch Kindergeld für dich trifft deine Aussage zu, bekommt er das nicht mehr besteht nurnoch eine normale Unterhaltspflicht wie zwischen normalen verwandten in grader Linie...

Wie gesagt das mitm Kindergeld ist grob so zusehen. Da du keine Ausbildung hast müsste man wissen ob du ausbildungssuchend bei der BA gemeldet bist... ist das so hast du "normalerweise" noch anspruch auf Kindergeld und damit gesehen auch auf unterhalt, denn er bekommt ja dann das Kindergeld in dem Sinne für dich!

speck
10.07.2007, 19:26
Also kindergeld bekomm ich nicht mehr und wenn dann würde dies meine mom bekommen bei der ich wohn würde euch das helfen wenn ich die gehälter angeben würde.Also ich habe sonst 100 von ihm bekommen.die er plötzlich eingestellt hat würde ja gern mich von einem anwalt beraten laßen aber das ist finanzell unmöglich.Und in einem jura forum wurde meine frage gelöscht weil irgendwas mit einer ich/wir form war kein plan was die wollten

fragi
11.07.2007, 08:08
Und in einem jura forum wurde meine frage gelöscht weil irgendwas mit einer ich/wir form war kein plan was die wollten

Weil die dir online keine rechtsberatung geben können, und wenn du dort einen Fall schilderst muss er allgemein sein und darf nicht durchblicken lassen dass du gemeint bist, also mit pseudonymen arbeiten.

würde ja gern mich von einem anwalt beraten laßen aber das ist finanzell unmöglich.

Dafür gibts die Möglichkeit der Beratungskostenbeihilfe!