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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Umzug/Kaution/ Aufnahme einer Ausbildung


warsheep
10.07.2007, 20:33
Hallo,

kurz zu meiner Person, ich bin 25 Jahre alt ohne Ausbildung und wohne in einer eigenen gemieteten möblierten Wohnung.

Habe jetzt eine Ausbildungstelle zum 01.09.07 gefunden, dadurch dass es verschiedene Einsatzorte gibt muss ich umziehen.

Ich habe bereits BAB beantragt und in der neuen Stadt eine Wohnung gefunden.
Diese habe ich mir von der neuen ARGE bestätigen lassen.

Bei meiner alten ARGE habe ich einen Antrag aufs Umzugskostenbeihilfe gestellt,
bei dem mündlichen Gespräch wurden mir aber nur die Fahrzeugskosten anerkannt.
Die Benzinkosten soll ich tragen, da es sich um eine "BEIHILFE" nicht um eine Übernahme der Umzugskosten handelt!

Einen Antrag auf Renovierungskostenbehilfe meiner jetzigen Wohnung habe ich auch gestellt und mit einem Kostenvoranschlag vom Praktiker eingereicht.
Laut Sachbearbeiter wird aber das pauschalisiert nach qm. Stimmt das?

Außerdem soll ich, da ich noch fast keine eigenen Möbel habe und das jetzige noch gemietet ist, einen Antrag bei der "NEUEN" ARGE stellen.

Stimmt das? Oder muss die Alte dafür aufkommen. Ich kann doch nicht ohne Möbel umziehen! Wo soll ich denn schlafen? Würde mir gerne 1-2 Tage vorher ein Bett kaufen.

Ich bitte um Rat.

StephanK
11.07.2007, 08:27
Die Benzinkosten soll ich tragen, da es sich um eine "BEIHILFE" nicht um eine Übernahme der Umzugskosten handelt!Das halte ich für falsch, denn § 22 Abs. 3 SGB II (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__22.html) enthält genau den Begriff "übernommen". Es geht also nicht an, dass einzelne Bestandteile der Umzugskosten mehr oder weniger willkürlich ausgenommen werden. Es ist zwar eine Leistung nach Ermessen, aber das Ermessen erstreckt sich meiner Auffassung nach nicht darauf, bestimmte Bestandteile von Umzugskosten von der Übernahme auszuschließen.

Laut Sachbearbeiter wird aber das pauschalisiert nach qm. Stimmt das?Das Gesetz regelt diese Frage bewusst nicht, um den Kommunen, die das verantworten, einen großen Spielraum zu lassen. Wenn das bei Dir so geregelt ist wirst Du es wohl leider so hinnehmen müssen. Es schadet aber nicht, mal nach den kommunalen Richtlinien zu fragen und sich "schwarz auf weiß" zeigen zu lassen, ob das wirklich so geregelt ist.

Außerdem soll ich, da ich noch fast keine eigenen Möbel habe und das jetzige noch gemietet ist, einen Antrag bei der "NEUEN" ARGE stellen.
Stimmt das? Oder muss die Alte dafür aufkommen.Das stimmt. Du wirst Dich also leider auf einige unkomfortable Nächte einstellen müssen. Ich kann Dir nur empfehlen, es bei der "neuen" ARGE "eilig zu machen".

warsheep
11.08.2007, 16:39
Hallo nochmal.
Ich habe nun die Bescheide bekommen.

Für die Umzugskostenhilfe bekomme ich nur 101 Euro für das Mietfahrzeug, Benzinkosten werden mir nicht erstattet.

Renovierungskostenhilfe erhalte ich 86,25 Euro, das sei angeblich eine Pauschale nach der qm Größe, bei 40qm Wohnfläche halte ich das aber für zu niedrig. Das mit der "Pauschale" wurde mir mündlich mitgeteilt, eine Berechnung habe ich nicht.

Seht ihr da einen Erfolg bei einem Widerspruch?
Wenn ja mit welcher Gesetzesgrundlage? Soll ich mal Einsicht in die kommunalen Richtlinien verlangen?