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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Befristete Anstellung


minix74
30.03.2006, 10:02
Hallo,

Bin momentan ALG 2 Empfänger und fange am Montag den 3.April eine neue Arbeit an die auf momentan 4 Monate befritet ist. Deshalb würde mich mal interessieren wie des denn dann abläuft nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses?

Muss ich dann ALG 2 beantragen oder muss ich mich dann nur wieder normal Arbeitslos melden?

Wann sollt ich denn des dann in etwa in Angriff nehmen?

Wäre Euch um Hilfe dankbar!

Gruss
Andi

StephanK
30.03.2006, 10:39
Hallo Andi,
die vier Monate reichen leider nicht, um einen neuen Anspruch auf Arbeitslosengeld zu erwerben. Wenn es danach keine Vertragsverlängerung gibt oder Du zwischenzeitlich eine anschließende Arbeit findest, wirst Du deswegen in's Alg II "zurückfallen".
Der Ablauf ist so, dass Du dem Alg II-Träger mitteilst, dass Du ab 3.4. Arbeit hast.
Da Dein erster Arbeitslohn vermutlich erst Ende April gezahlt werden wird, bist Du für den April noch bedürftig, wirst das Alg II aber voraussichtlich nur noch als Darlehen erhalten.

Nach Ende des Jobs wirst Du Alg II komplett neu beantragen müssen.

GANZ WICHTIG: Teile dem Alg II-Träger ausdrücklich mit, dass es sich um eine befristete Tätigkeit handelt, dass Du deswegen ab 1.8. wieder arbeitslos sein wirst und lass Dir schriftlich bestätigen, dass Du das gemeldet hast. Die Pflicht zur frühzeitigen Arbeitslosmeldung (sobald man weiss, dass...) gilt nämlich auch für Alg II-Empfänger und sie zu versäumen führt zu einer Kürzung.

minix74
30.03.2006, 10:43
Danke für die schnelle Antwort! :Respekt:

Wielang müsste man denn arbeiten damit ALG 2 Geschichte ist?

Gruss
Andi

StephanK
30.03.2006, 12:01
Bittschön :-)
Zwölf Monate - dann hast Du wieder einen Alg I-Anspruch erworbe, aber auch nur für sechs Monate.

minix74
09.04.2006, 22:20
Hallo,

hab des ganze dem Arbeitsamt gemeldet und habe jetzt ein Schreiben bekommen in dem die mir mitteilen das ich Ihnen die Leistungen für April zurücküberweisen soll, da diese ja schon ausgezahlt sind!

Jetzt meine Frage:

Meinen die jetzt das Geld das ich Ende März bekommen habe oder wie?
Wenn ja kann ich des nicht zurücküberweisen da des alles für Miete und sonstigen Rechnungen drauf gegangen ist!

Gruss
Andi

Die Ägypter
09.04.2006, 22:55
Hallo,

du hast Ende März von der ArGe Geld für den Monat April erhalten - dein erstes Gehalt wird aber - wenn du am 03.04. angefangen hast frühestens Ende April oder sogar erst Anf. Mai gezahlt...

Das bedeutet, du bist noch bedürftig, bis das Gehalt eingeht - zurückzuzahlen - anteilig - ist auch nur dann etwas, wenn das Gehalt tatsächlich schon im April auf dein Konto eingeht - ansonsten macht die ArGE dicke Backen!

Also Widerspruch gegen den Rückzahlungsbescheid einlegen....

minix74
10.04.2006, 16:43
Hallo...

erstmal danke für die schnelle Antwort!

Kann ich denn in den Widerspruch einfach reinschreiben das ich für April noch bedürftig bin und deshalb das Geld niicht zurücküberweise. Mein Lohn wird auf alle fälle Ende des Monats dann auf meinem Konto eingehen!

Gruss Andi