Zuizun
10.07.2007, 20:53
Hallo!
Ich arbeite mich jetzt schon seit ein paar Stunden durch diverse Foren und Seiten die sich damit befassen, würde aber trotzdem gerne mal meine Situation schildern und hoffe, dass vielleicht jemand einen Weg für mich aus dieser U25-Klausel kennt :)
Ich bin 19 Jahre alt und wohne mit meiner Mutter zusammen (Sie bezieht Hartz IV und ich bin in ihrer Bedarfsgemeinschaft). "Leider" keine schwerwiegenden soziale Gründe und mein Vater bezieht eine kleine Rente und wohnt mit seiner neuen Freundin und seiner kleinen Tochter. Ich hab jetzt eine Ausbildung an Berufsfachschulen, "deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt, sofern sie in einem zumindest zweijährigen Bildungsgang einen berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln." Also müsste ich (sofern ich die Vorraussetzungen erfülle, die doch dadurch berechnet werden, wieviel meine Eltern verdienen oder?) einen Höchstsatz von 247€ bekommen. (http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/bafoeg-bedarf.php?seite=3#12b)
Des weiteren bekomme ich noch 150€ Kindergeld und 200€ Unterhalt.
Schüler-Bafög und Kindergeld (wenn es direkt an mich geleitet wird und ich alleine wohne) sind kein Einkommen und was den Unterhalt angeht, da hab ich eben gelesen, dass es nur dann kein Einkommen ist, "wenn sie von einem Gericht, Jugendamt oder Notar festgesetzt sind."
Ich stell mir das also gerade so vor:
Ich habe im Höchstfall zwischen 397€ und 597€ Einkommen, damit könnte man also fast schon ausziehen und Leben... da bräuchte man kein Hartz IV mehr...
Falls nicht der Höchstfall eintritt, wovon ich ausgehe, habe ich das gelesen: "Abweichend von Absatz 2 Satz 1 erhalten Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und ohne Zusicherung des zuständigen kommunalen Trägers nach § 22 Abs. 2a umziehen, bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres 80 vom Hundert der Regelleistung. " (http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/__20.html)
Ich habe also vor einfach umzuziehen, die Wohnung mit Schüler-Bafög, Kindergeld und eventuell Unterhalt bezahlen und dann vom Rest und gegebenenfalls den 80% der Regelleistung, also 276€.
Mich würde interessieren ob jemand glaubt, dass das so geht oder nicht, und wenn nicht woran es scheitern könnte.
Vielen Dank im Voraus!
MfG Zuizun
Ich arbeite mich jetzt schon seit ein paar Stunden durch diverse Foren und Seiten die sich damit befassen, würde aber trotzdem gerne mal meine Situation schildern und hoffe, dass vielleicht jemand einen Weg für mich aus dieser U25-Klausel kennt :)
Ich bin 19 Jahre alt und wohne mit meiner Mutter zusammen (Sie bezieht Hartz IV und ich bin in ihrer Bedarfsgemeinschaft). "Leider" keine schwerwiegenden soziale Gründe und mein Vater bezieht eine kleine Rente und wohnt mit seiner neuen Freundin und seiner kleinen Tochter. Ich hab jetzt eine Ausbildung an Berufsfachschulen, "deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt, sofern sie in einem zumindest zweijährigen Bildungsgang einen berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln." Also müsste ich (sofern ich die Vorraussetzungen erfülle, die doch dadurch berechnet werden, wieviel meine Eltern verdienen oder?) einen Höchstsatz von 247€ bekommen. (http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/bafoeg-bedarf.php?seite=3#12b)
Des weiteren bekomme ich noch 150€ Kindergeld und 200€ Unterhalt.
Schüler-Bafög und Kindergeld (wenn es direkt an mich geleitet wird und ich alleine wohne) sind kein Einkommen und was den Unterhalt angeht, da hab ich eben gelesen, dass es nur dann kein Einkommen ist, "wenn sie von einem Gericht, Jugendamt oder Notar festgesetzt sind."
Ich stell mir das also gerade so vor:
Ich habe im Höchstfall zwischen 397€ und 597€ Einkommen, damit könnte man also fast schon ausziehen und Leben... da bräuchte man kein Hartz IV mehr...
Falls nicht der Höchstfall eintritt, wovon ich ausgehe, habe ich das gelesen: "Abweichend von Absatz 2 Satz 1 erhalten Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und ohne Zusicherung des zuständigen kommunalen Trägers nach § 22 Abs. 2a umziehen, bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres 80 vom Hundert der Regelleistung. " (http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/__20.html)
Ich habe also vor einfach umzuziehen, die Wohnung mit Schüler-Bafög, Kindergeld und eventuell Unterhalt bezahlen und dann vom Rest und gegebenenfalls den 80% der Regelleistung, also 276€.
Mich würde interessieren ob jemand glaubt, dass das so geht oder nicht, und wenn nicht woran es scheitern könnte.
Vielen Dank im Voraus!
MfG Zuizun