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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wertvoller Gewinn (Preisausschreiben) ist Einkommen


ALN - Robot
26.03.2007, 18:20
Gericht: Sozialgericht Dortmund
Entscheidungsart: Beschluss
Datum: 19.03.07
Aktenzeichen: S 27 AS 59/07 ER

Kernaussage: Ein bei einem Preisausschreiben gewonnenes Auto ist Einkommen ("geldwerte Leistung") und als solches anzurechnen. Der Gewinner ist so lange nicht bedürftig, wie der Wert des Gewinns, geteilt durch das monatliche Alg II, seinen Unterhalt sicherstellt.

Wortlaut (http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=65883&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=) des Beschlusses

Achtung - diese Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig!
Das heisst, sie ist entweder noch "taufrisch" und/oder von einer der Prozessparteien angefochten worden und kann vom übergeordneten Gericht abgeändert oder aufgehoben werden. Deswegen sind die Gründe des Gerichts nicht mehr als eine Argumentationshilfe, von der man nicht erwarten darf, dass jede Sozialbehörde sich daran orientiert. Die Moderatoren dieser Seite geben sich Mühe, es zu melden, wenn solche Urteile aufgehoben oder abgeändert werden, können aber nicht gewährleisten, dass das immer ganz zeitnah geschieht.