Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kommt ALG I bei mir wirklich nicht in Frage?
Hallo,
heute war ich bei der AfA, um ALG I für 3 Monate, also von Juli 2006, nach dem Abi, bis zum Beginn des Wintersemesters Oktober/Nov. 2006 zu beantragen. Leider hieß es dann dort, dass die ALG II - Abteilung für mich zuständig wäre, da ich mein Zeitsoll beim ALG I bereits erfüllt hätte, als ich mit der Schule vor 2 Jahren anfing. Habe ich das denn wirklich?
11.2000 bis einschl. 10.2003, also 3 Jahre, arbeitete ich und war bis zum Schulbeginn 08.2004 arbeitslos gemeldet. Das wäre ein ALG I-Bezug von 10 Monaten. Inwieweit kann ich deren Aussagen nun wirklich vertrauen?
Schönen Gruß
StephanK
31.03.2006, 11:35
:welcome: popei,
Deine Frage lässt sich leider nicht ganz schnell beantworten.
Der Grund dafür ist folgender: Wegen der sehr zahlreichen Änderungen des SGB III in den letzten Jahren (Hartz-Reformen und einiges andere) gilt für "Altfälle" wie für Deinen kompliziertes Übergangsrecht, das gewährleistet, das nach früherem Recht erworbene Ansprüche nicht oder nicht vollständig den neuen Regeln unterliegen, die schärfer/einschränkender sind.
Das muss ich erst mal relativ mühsam auskundschaften, was nur neben dem Alltagsbetrieb hier geht. Deswegen muss ich Dich um etwas Geduld bitten.
Hi Stephan,
vielen Dank, für die schöne Begrüßung :-) und dass Du Dich meiner annimmst.
Ist ja schrecklich, wie kompliziert das sog. "AfA" geworden ist und ob die Regelungen wohl so das Optimale waren - ich wage es zu bezweifeln.
Geduld? Das ist nicht der Rede wert. Man kommt sich schon beschämt vor, wenn man für die Hilfe Geduld als Gegenleistung bietet. Es ist ungewohnt, dass Menschen selbstlos anderen Menschen helfen, statt die Freizeit mit Hobbies zu füllen. Obwohl, ein Hobby kann ja vlt. auch das Forum hier sein. Bezahlt werdet ihr für Eure Ratschläge hier wohl nicht, oder?
Die Ägypter
31.03.2006, 16:50
Nein, wir machen das tatsächlich ohne Bezahlung als reines "Hobby" bzw. auch aus der Überzeugung heraus, anderen helfen zu wollen. Wenn hier alle ihre Erfahrungen weitergeben würden.... aber das ist Wunschdenken.
Forumadmin
31.03.2006, 17:01
Bezahlt werdet ihr für Eure Ratschläge hier wohl nicht, oder?
Das Arbeitslosen NETZ Deutschland ist eine rein private Webseite.
Es besteh ja immer wieder die Hoffung das durch den "Spendenaufruf" -
Hinweis in eigener Sache: in der Moderatoren Signatur
- der eine oder andere der hier vielleicht Hilfe erfahren hat sich durch eine wirklich kleine Spende zum Erhalt des
Arbeitslosen NETZ Deutschland (http://www.arbeitslosennetz.de) dafür erkenntlich zeigt.
Die laufenden Kosten die zum Erhalt notwendig sind werden alle aus "privater Tasche" finanziert.
Hallo Kristin,
finde Deine Einstellung und die der anderen freiwilligen Mods, welche wohl so ähnlich sein dürfte, wirklich bewundernswert, keine Frage, aber stell Dir Mal vor, es würde wirklich jeder, der sich hier einklinkt, anfangen frei Schnauze Tipps zu geben. Ich glaube das wäre irgendwann das reinste Chaos, ganz zu schweigen von gut gemeinten, aber dann doch schlechten Tipps, die wohl vermehrt vorkämen und die dann eventl. auch noch zu großen zeitraubenden Diskussionen führen würden, welcher Tipp denn wohl der richtigere sei. Zu viele Köche verderben den Brei und ich schätze hier kann das genauso gesehen werden.
Hallo admin,
danke für den Hinweis. Wenn ich an mein ALG I komme, wird auf jeden Fall was im Spendentopf landen.
wieso eigentlich in Gänsefüsschen? ---> >> aus "privater Tasche" finanziert <<
Forumadmin
31.03.2006, 23:29
Danke für deinen guten Vorsatz.
:-) "" Sollte nur sagen das es bei 345,- nicht ganz so einfach ist das auch noch irgendwie abzuzweigen.
- Aber wem sage ich das hier.
StephanK
02.04.2006, 10:07
Was lange währt...
Du hast, wenn ich es richtig sehe, 36 Monate Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt. Damit hast Du einen Anspruch auf 12 Monate oder 360 Tage Arbeitslosengeld erworben (nach dem für Dich noch geltenden früheren Recht). Wenn davon 10 Monate schon aufgebraucht sind bleiben also noch zwei Monate übrig. Es wird allerdings nach Tagen gerechnet, so dass es noch geringe Differenzen geben kann.
Lass Dich also nicht kirre machen und verlange das Dir noch zustende Alg.
Damit ist das "'Abrutschen" in's Alg II absehbar, deswegen dazu noch ein paar Worte:
Da die Bearbeitungszeit von Alg II-Erstanträgen doch oft sechs bis acht Wochen beträgt, solltest Du rechtzeitig an die Antragstellung denken und daran, dass sehr viel mehr Unterlagen dafür nötig sind als für einen Alg-Antrag. Das gilt vor allem für den Nachweis der "Kosten der Unterkunft" und des Vermögens.
Du hast auch Anspruch auf einen (befristeten) Zuschlag zum Alg II, der den "Absturz" abfedern soll. Denk bei der Antragstellung daran, die entsprechenden Angaben auf der letzten Seite des Hauptformulars unter X. auszufüllen.
:danke:
Wieso die wohl wegen dieser 2 Monate so ein unfaires Spielchen treiben? Merkwürdig. Naja, da werde ich auf jeden Fall mit Deinen Informationen nochmal auf den Teppich klopfen. Mal sehen wo der Wurm steckt.
Nochmal tausend Dank. Ich werde mich mit dem entspr. Erfolg dann nächste Woche melden und berichten.
Allen noch einen schönen Sonntag.
Bis bald.
Betroffener
03.04.2006, 02:07
@Popei,
weil sich inzwischen die Regeln geändert haben.
Für Dich gelten aber noch die alten Regeln und das muss Mensch dem Amt dann nahe bringen.
Was für Dich - auch unter Bezug auf ALG II und den befristeten Zuschlag ggf. noch wichtig wäre, ist schnellstmöglich einen Antrag auf Wohngeld zu stellen. (sofern möglich), da der befristete Zuschlag sich aus der Differenz von ALGI + Wohngeld zu ALG II + KdU errechnet - davon 2 Drittel im ersten Jahr (max 160€ je Person in der Bedarfsgemeinschaft), 1 Drittel im zweiten Jahr (max 80 € je Person in der Bedarfsgemeinschaft); KInder max. 60 €.
Das könnte also lohnenswert sein, sich da nicht zu schämen und Anträge zu stellen.
Hallo nochmal,
also, dass alles war/ist sehr suspekt. Scheinbar hat mein ehem. AG, von dem ich mich gerichtl. getrennt hatte, nur für 2002 die Sozialversicherungsmeldung dem ehem. Arb.amt geschickt - keins für 2000, 2001 und auch nicht für 2003. Aus diesem Grund haben die damals Mal eben ~300 Tage für ALGI veranschlagt, obwohl ich denen soviele Unterlagen (Lohnzettel, Kündigungsschreiben, Unterlagen der jurist. Auseinandersetzung, etc.) beischaffen musste, wovon überall meine Beschäftigungsdauer zu entnehmen war. Wie blöd ist das nur geregelt. Naja, ein Glück ist es möglich alles zu revidieren.
Noch etwas, was mich wirklich sehr verwundert hat, ist, wie bei der Prüfstelle für ALGI der Arbeitsrhythmus anscheinend ist. Einer geht rein, es wird ca. 5 Min. Infos zw. "Kunde" und Angestellte/n d. AfA ausgetauscht, wonach die Angestellte noch geschlagene 20 Min. am PC hängt, natürlich mit Abläufen dazwischen wie Fenster öffnen, wieder schließen und nochmal kurz raus auf Toilette, bis es dann endlich weiter geht. Das kann doch nicht, oder? Und was dauert da bitte am PC so lange? Ich habe letztere Frage an den Sachbearbeiter gerichtet, der mich empfing, worauf er erwiderte, dass das System sehr langsam wäre. Jede Wette, dass das nur eine Ausrede war. Ich denke, es wird einfach lahm gearbeitet und wenn das überall in diesem Laden so ist, dann wundert mich nichts mehr. Kann mir meine Erlebnisse jemand mit glaubwürdigen Rechtfertigungen mildern bzw. mir glaubhaft machen, dass die Arbeitseffektivität der dortigen Sachbearbeiter sich in keinster Weise von der der freien Wirtschaft abweicht?
Schönen Gruß
StephanK
18.04.2006, 08:58
Oh oh, in was für 'nem Schlamperladen hast Du da gearbeitet? Wenn alles korrekt rekonstruierbar ist, hast Du Glück :D .
Derartige "Vergesslichkeit" ist übrigens eine Ordnungswidrigkeit, die zu verfolgen auch eine Aufgabe der BA ist - womit ich nahtlos zum zweiten Teil Deines Beitrags komme. Um beim konkreten Beispiel zu bleiben: Deine Sachbearbeiterin muss dann eben nicht nur manuell die Versicherungszeiten eingeben; daraus folgt nämlich eine Korrekturmeldung an Krankenkasse und Rentenversicherungsträger und wahrscheinlich eine weitere Meldung an die Abteilung der BA, die solche Ordnungswidrigkeiten verfolgt. Diese Vorgänge laufen keineswegs automatisch, nur bemerkst Du nichts davon und wunderst Dich einfach. Dass das EDV-System der BA alles andere als toll ist, war in den letzten Jahren oft genug in der Zeitung zu lesen und ist ein zusätzlicher abbremsender Faktor, aber vieles liegt auch an der Kompliziertheit des Gesetzes. Das "mühsam auskundschaften", von dem ich in meinem ersten Beitrag schrieb, muss ja nicht nur ich, sondern muss jede/r Mitarbeiter/in der BA genau so.
Natürlich gibt's in der BA - wie überall - bessere und schlechtere Miterarbeiter/innen, aber es wäre falsch, immer nur bei einzelnen Personen die Verantwortung dafür zu suchen, dass etwas nicht optimal klappt. Sie sollen "nah am Markt" arbeiten, müssen dies aber mit Mitteln und nach Regeln tun, die immer noch viel von traditioneller, "gemächlicher" Verwaltung haben. Das hat seine Probleme, aber auch sein Gutes, denn es schützt Dich vor Willkür.
Danke für die Background-Infos. Schlussfolgere ich richtig, dass sogar meine Rente um einige Jahre kürzer ausgefallen wäre? Diese Auswirkungen wären ja echt grass.
Also, mein ehem. AG, muss ich leider gestehen, war sehr auf Korrektheit getrimmt, nur mit dem Personalmgr. hatte ich so einige Kommunikationsschwierigkeiten. Kann ich dass irgendwie forcieren, dass dieser (sehr wahrscheinlich gewollte) Fehler unbedingt geahndet wird?Deine Formulierung klang so nach = kann, muss aber nicht
Was die Arbeitsweise hinsichtlich AfA und Konsorten betrifft, muss ich vielleicht meine Einstellung wirklich nochmal ein wenig arretieren. Ich war wohl noch etwas gefrustet und deshalb etwas zu Pauschal unterwegs. Aber diese Sachbearbeiterin war wirklich ein Schauspiel sondergleichen. Ein Glück, dass sie mich nicht reinrief.
Habe gerade von dem ausländerfeindlichen Übergriff in Potsdam gehört, wo ein schwarzer Deutscher von 2 rechtsradikalen Pimmelköpfen niedergeschlagen wurde. Ich hoffe er schafft das ohne größere Schäden. Den 2 Pimmelköpfen wünsche ich die Pest an den Hals - diese völlig verblödeten Idioten. Hoffentlich schnappt sie die Polizei. Unglaublich, dass Menschen so werden können, nach einer Kindheit, in der man noch alles mit Neugier entdeckte und entdecken wollte.
Seebarsch
18.04.2006, 19:25
Popei hat geschrieben:
""also, dass alles war/ist sehr suspekt. Scheinbar hat mein ehem. AG, von dem ich mich gerichtl. getrennt hatte, nur für 2002 die Sozialversicherungsmeldung dem ehem. Arb.amt geschickt - keins für 2000, 2001 und auch nicht für 2003. Aus diesem Grund haben die damals Mal eben ~300 Tage für ALGI veranschlagt, obwohl ich denen soviele Unterlagen (Lohnzettel, Kündigungsschreiben, Unterlagen der jurist. Auseinandersetzung, etc.) beischaffen musste, wovon überall meine Beschäftigungsdauer zu entnehmen war. Wie blöd ist das nur geregelt. Naja, ein Glück ist es möglich alles zu revidieren""
Hallo Popei,
bist ja gerade noch wieder richtig gelandet.
Ich versuche hier mal was klarzustellen:
Die Meldung der Versicherungszeiten und Abführung der Beiträge zur Sozialversicherung ( Kranken-, Renten-, Pflege- und Alo-Versicherung )erfolgen durch den Arbeitgeber an die Krankenkasse als Einzugsstelle.
Das Arbeitsamt hat also deine Beschäftigunsgzeiten garnicht per EDV vorliegen. Der Nachweis der Beschäftigungszeiten bei der Agentur geschieht über die Arbeitsbescheinigung. Wenn der Alo die Bescheinigung zunächst, aus welchen Gründen auch immer nicht vorlegen kann, wird anhand sonstiger Unterlagen wie Arbeitsvertrag, Kündigungssschreiben und Lohnabrechnungen vorläufig bewilligt.
Ich bin mir sicher, dass auf deinem alten Bewilligungsbescheid aus 2003 auch steht, dass dir vorläufig 300 Tage bewilligt wurden. Mithin hättest du das auch sehen können und nach Abschluss des Klageverfahrens eine korrigierte Arbeitsbescheinigung vorlegen können !
mal was zu dem Ablauf in der Agentur bei Alg 1:
Ich vermute mal, dass du da den terminierten Antragsservice gesehen hast.
Im Gegensatz zu früher, wird da nicht mehr nur der Antrag angenommen und dann weitergegeben zur Bearbeitung, sondern der Antrag im beisein des Kunden bewilligt ! Je nach Schwere des Antrages hat der Mitarbeiter dann 15 bis max. 45 Minuten Zeit, den Antrag entgegenzunehmen, auf Vollständigkeit zu prüfen, Zweifelsfragen zu klären, den Anspruch zu entscheiden und zu berechnen und eventuelle Bescheide zu erstellen ( z.B. Sperrzeit- oder Ruhensbescheide ). Anschliessend muss er alle Daten selbst erfassen.
Vorgabe im Antragsservice ist es, dass 75 % aller Anträge innerhalb des Zeitfensters oder am gleichen Tag bewilligt und erledigt sein müssen. Das wird übrigens wöchentlich kontrolliert !
Das bisherige und das neue EDV-System zur Abwicklung Alg 1 arbeiten übrigens seit Jahren zuverlässig und genau. Wenn du aber Kenntnis hast, dass täglich ca. 40.000 Anwender gleichzeitig mit dem System arbeiten, dann dürfte dir auch klar sein, dass du Geschwindigkeiten wie am hochgerüsteten Einzel-PC nicht haben kannst.
Ausserdem hast du doch wohl deine Sachen geregelt bekommen ?
Frag doch mal Leute die Alg 2 beziehen. Die hatten meistens nach 3 Wochen noch keinen Termin um ihren Antrag abzugeben.
Ich bin recht sicher, dass du es eh nicht böse mit den Mitarbeitern gemeint hast. Vielleicht hast du jetzt aber mal etwas mehr Verständnis.
Gottseidank arbeiten bei der Agentur auch noch nicht Einheitsgeklonte Jedis, sondern Menschen mit Stärken, Schwächen und manchmal auch schwachen Momenten.
Viel Erfolg beim Studium
:engel:
Hallo nochmal,
also, dass alles war/ist sehr suspekt. Scheinbar hat mein ehem. AG, von dem ich mich gerichtl. getrennt hatte, nur für 2002 die Sozialversicherungsmeldung dem ehem. Arb.amt geschickt - keins für 2000, 2001 und auch nicht für 2003. Aus diesem Grund haben die damals Mal eben ~300 Tage für ALGI veranschlagt, obwohl ich denen soviele Unterlagen (Lohnzettel, Kündigungsschreiben, Unterlagen der jurist. Auseinandersetzung, etc.) beischaffen musste, wovon überall meine Beschäftigungsdauer zu entnehmen war. Wie blöd ist das nur geregelt. Naja, ein Glück ist es möglich alles zu revidieren. ..... glaubhaft machen, dass die Arbeitseffektivität der dortigen Sachbearbeiter sich in keinster Weise von der der freien Wirtschaft abweicht?
Schönen Gruß
Hi,
also bei dem wirrWarr hättest Du damals gleich abchecken müssen was wirklich los ist, d.h. was effektiv angerechnet wurde (AG-Bescheinigung etc.). Insofern hättest Du damals auch gleich Widerspruch einreichen müssen gegen den Bescheid. Nun gut, wirst Du sehen.
ciao
8)
Klar hätte mir das vorher auffallen können. Immerhin stand es auf dem Bewilligungsbescheid. Ihr könnt mir aber glauben, wenn ich sage, dass ich damals aufgrund meiner Kündigung fertig und einfach nur froh war Bares zu bekommen. Die Details interessierten mich kaum. Naja, Hauptsache es ist nochmal gutgegangen.
@barsch
Gottseidank arbeiten bei der Agentur auch noch nicht Einheitsgeklonte Jedis, sondern Menschen mit Stärken, Schwächen und manchmal auch schwachen Momenten.
Wer will schon geklonte Jedis? Es würde ja schon reichen das überall ein gewisses Engagement erkennbar ist. Einzelfälle gibt es immer wieder, klar, hab ich ja bereits auch schon korriegiert nach stephanks Einwand.
Und 40k PC's an einem Server, mag ich auch nicht so recht glauben. Diese werden wohl eher in einzelne Parzellen aufgeteilt sein, die dann sternförmig zu einem Zentralrechner, der wahrscheinlich in der BAfA in Nürnberg steht, zusammenkommen werden. Da bräuchte man aber jetzt schon Experten, um das wirklich kompetent beleuchten zu können.
Viel Erfolg beim Studium Danke! :twisted:
Danke für deinen guten Vorsatz.
:-) "" Sollte nur sagen das es bei 345,- nicht ganz so einfach ist das auch noch irgendwie abzuzweigen.
- Aber wem sage ich das hier.
Hallo nochmal,
da mich eure Kompetenz überzeugt hat und Ihr diese Platform hoffentlich noch gaaanz lange betreiben werdet, lasse ich meinem Spendeversprechen nun taten folgen. Außderdem bin ich mit ALG I, zwar nur für 2 Monate noch, aber immerhin gesegnet, was glücklicherweise mehr als 345,- sind.
Schönen Gruß
popei
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