Njeri
11.07.2007, 14:05
Hi,
ich habe mich nach dem Abschluss meines Studiums im April 2007 arbeitslos gemeldet.
Ich beziehe kein ALG I und kein ALG II, bin also "nur" bei der Arbeitsagentur arbeitslos gemeldet
(ich weiss somit auch nicht, ob ich im richtigen Teil des Forums inseriert habe).
Nun werde ich eine Stelle antreten, die 600 km weit entfernt liegt.
Ich werde ein sehr geringes Gehalt bekommen (1200 Euro brutto).
Im Moment wohne ich noch in einer WG und werde dann zum 1. August in meinen neuen Arbeitsort umziehen.
Dazu habe ich mehrere Fragen:
1. Bei Beantragung der Umzugskosten muss ich zwei Angebote von Umzugsfirmen einreichen.
Dann wird natürlich das günstigste Angebot ausgesucht... bekomme ich nur aufgrund des Kostenvoranschlages das Umzugsgeld
oder geht das nur mit der Rechnung des Umzugsunternehmens?
2. Im Moment wohne ich noch in einer Wohngemeinschaft.
Ich habe mir alternativ zur Umzugskostenbeihilfe überlegt, ob ich nicht das Trennungsgeld von monatlich max. 260 Euro in Anspruch nehmen soll
(statt der Umzugskostenbeihilfe).
Nun wurde mir aber mitgeteilt, dass das für Wohngemeinschaften nicht geht. Hat jemand eine Erklärung dafür und vlt. auch schon Erfahrungen?
3. Was kann ich sonst noch so beantragen?
Vielen Dank im Voraus,
liebe Grüße aus dem Saarland
Njeri
ich habe mich nach dem Abschluss meines Studiums im April 2007 arbeitslos gemeldet.
Ich beziehe kein ALG I und kein ALG II, bin also "nur" bei der Arbeitsagentur arbeitslos gemeldet
(ich weiss somit auch nicht, ob ich im richtigen Teil des Forums inseriert habe).
Nun werde ich eine Stelle antreten, die 600 km weit entfernt liegt.
Ich werde ein sehr geringes Gehalt bekommen (1200 Euro brutto).
Im Moment wohne ich noch in einer WG und werde dann zum 1. August in meinen neuen Arbeitsort umziehen.
Dazu habe ich mehrere Fragen:
1. Bei Beantragung der Umzugskosten muss ich zwei Angebote von Umzugsfirmen einreichen.
Dann wird natürlich das günstigste Angebot ausgesucht... bekomme ich nur aufgrund des Kostenvoranschlages das Umzugsgeld
oder geht das nur mit der Rechnung des Umzugsunternehmens?
2. Im Moment wohne ich noch in einer Wohngemeinschaft.
Ich habe mir alternativ zur Umzugskostenbeihilfe überlegt, ob ich nicht das Trennungsgeld von monatlich max. 260 Euro in Anspruch nehmen soll
(statt der Umzugskostenbeihilfe).
Nun wurde mir aber mitgeteilt, dass das für Wohngemeinschaften nicht geht. Hat jemand eine Erklärung dafür und vlt. auch schon Erfahrungen?
3. Was kann ich sonst noch so beantragen?
Vielen Dank im Voraus,
liebe Grüße aus dem Saarland
Njeri