PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Nach Studiums arbeitslos - Kein ALG


Njeri
11.07.2007, 14:05
Hi,
ich habe mich nach dem Abschluss meines Studiums im April 2007 arbeitslos gemeldet.

Ich beziehe kein ALG I und kein ALG II, bin also "nur" bei der Arbeitsagentur arbeitslos gemeldet
(ich weiss somit auch nicht, ob ich im richtigen Teil des Forums inseriert habe).

Nun werde ich eine Stelle antreten, die 600 km weit entfernt liegt.
Ich werde ein sehr geringes Gehalt bekommen (1200 Euro brutto).
Im Moment wohne ich noch in einer WG und werde dann zum 1. August in meinen neuen Arbeitsort umziehen.

Dazu habe ich mehrere Fragen:
1. Bei Beantragung der Umzugskosten muss ich zwei Angebote von Umzugsfirmen einreichen.
Dann wird natürlich das günstigste Angebot ausgesucht... bekomme ich nur aufgrund des Kostenvoranschlages das Umzugsgeld
oder geht das nur mit der Rechnung des Umzugsunternehmens?

2. Im Moment wohne ich noch in einer Wohngemeinschaft.
Ich habe mir alternativ zur Umzugskostenbeihilfe überlegt, ob ich nicht das Trennungsgeld von monatlich max. 260 Euro in Anspruch nehmen soll
(statt der Umzugskostenbeihilfe).
Nun wurde mir aber mitgeteilt, dass das für Wohngemeinschaften nicht geht. Hat jemand eine Erklärung dafür und vlt. auch schon Erfahrungen?

3. Was kann ich sonst noch so beantragen?

Vielen Dank im Voraus,
liebe Grüße aus dem Saarland
Njeri

x_anonymus_x
12.07.2007, 06:33
Hallo Njeri,

1. Bei Beantragung der Umzugskosten muss ich zwei Angebote von Umzugsfirmen einreichen. Dann wird natürlich das günstigste Angebot ausgesucht... bekomme ich nur aufgrund des Kostenvoranschlages das Umzugsgeld oder geht das nur mit der Rechnung des Umzugsunternehmens?

bezahlt wird erst, wenn die Rechnung auch vorliegt. Manchen Agenturen reicht auch der Kostenvoranschlag, da wird dann aber mit dem Unternehmen direkt abgerechnet. Hintergrund ist der, dass man vermeiden möchte, dass zwar die Kostenvoranschläge organisiert werden, der Umzug dann aber privat durchgeführt wird und trotzdem das Geld für das Umzugsunternehmen abgerechnet wird.

3. Was kann ich sonst noch so beantragen?

Evtl. macht für Dich noch die Reisekostenbeihilfe Sinn. Die wird für die erste Fahrt zur neuen Arbeitsstelle einmalig gewährt. Entweder mit dem günstigsten öffentlichen Verkehrsmittel, oder - falls Du mit dem eigenen PKW fährst, mit 20 Cent pro km (max. Höhe 300,- EUR)

HTH

x_anonymus_x

--
Der obige Beitrag gibt nicht die Meinung des Verfassers wieder.
Alle Angaben ohne Gewähr

StephanK
12.07.2007, 08:43
2. Im Moment wohne ich noch in einer Wohngemeinschaft. Ich habe mir alternativ zur Umzugskostenbeihilfe überlegt, ob ich nicht das Trennungsgeld von monatlich max. 260 Euro in Anspruch nehmen soll (statt der Umzugskostenbeihilfe). Nun wurde mir aber mitgeteilt, dass das für Wohngemeinschaften nicht geht. Hat jemand eine Erklärung dafür und vlt. auch schon Erfahrungen?Trennungsgeld gibt es nur, wenn "getrennt wird, was von Gesetzes wegen zusammengehört", sprich: für Ehepaare und eingetragene Lebenspartner.

3. Was kann ich sonst noch so beantragen?Ich hoffe für Dich, dass Dein neuer Job kein Niedriglohn-Job ist, bei dem Du noch ergänzendes Alg II brauchst. Dann aber musst Du die sonstigen durch den Umzug bedingten Kosten auch selbst aufbringen. Zusätzliche Leistungen wird es also wohl nicht geben.