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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Entscheidung des Ärztlichen Dienstes des AA


beatmucke
11.07.2007, 15:17
Hallo

Heute war ich beim Ärztlichen Dienst des AA zur Abklärung meiner Erwersfähigkeit.

Das Ergebnis ist:
Arbeitsfähig unter 3 Stunden für die nächsten 6 Monate.
Danach Neubegutachtung nach eventueller nochmaliger Therapie in einer Tagesklinik für Psychotherapie.
Ich bin seit vielen jahren wegen einer Angsterkrankung in Behandlung.

Habe da jetzt ein paar Fragen.
1.Habe ich für diese 6 Monate noch Anspruch auf ALG 2?
2. Sollte oder könnte ich einen Antrag auf EU- rente stellen?
3. Was passiert, wenn ich nach den 6 Monaten weiterhin unter 3 stunden täglich arbeitsfähig bleibe?
4.Was passiert, wenn ich wenigstens wieder auf mindestens 3 Stunden Arbeitsfähigkeit hochkomme?
5. Wo ist man krankenversichert, wenn man unter der 3 Stunden Grenze bleibt?

Gibt es dann Sozialgeld? So viele Fragen.

Bin noch ganz fertig von dem Ergebniss der Untersuchung überhaupt. das es so krass kommt habe ich nicht gedacht.
Aber der Ärztliche Dienst meint, in meinem jetzigen Gesundheitszustand könne man mich auf keinen Arbeitgeber loslassen.

Bin ja erst mal total platt.
Kann mir einer einen guten Rat geben, wie ich mich nun am besten verhalten soll und mir eine Antwort auf meine Fragen geben???

Danke für die Hilfe schon mal vorab!!!
LG Die Beatmucke

StephanK
11.07.2007, 20:00
Zu 1: Leider nein. Der Ärztliche Dienst hat es genau so formuliert, dass Du aus dem Alg II herausfällst, weil Du mit dieser Prognose bis auf weiteres als nicht erwerbsfähig angesehen wirst. Aber bitte keine Katastrophenstimmung: Das bedeutet eigentlich nur, dass Du zunächst in die Sozialhilfe überwechselst mit ungefähr dem gleichen monatlichen Geld wie bisher.

Zu 2: Jedenfalls kannst Du. Ob es sinnvoll wäre kann ich nicht wirklich einschätzen. Ich denke, darüber solltest Du Dich vom Rentenversicherungsträger beraten lassen.

Zu 3: Erst mal nix, d.h. Du beziehst entweder weiter Sozialhilfe oder EU-Rente.

Zu 4: Du wechselst zurück in's Alg II.

Zu 5: Im Fall von EU-Rente wärest Du ganz normal krankenversichert wie bisher. Im Fall von Sozialhilfe werden die Kosten der Krankenbehandlung vom Sozialhilfeträger übernommen zu fast gleichen Bedingungen wie für Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Momentan ist erst mal ein paar Tage abwarten angesagt, bis Deine ARGE reagiert. Diese Zwischenzeit kannst und solltest Du nutzen, um Dich vom Rentenversicherungsträger zur Frage EU-Rente beraten zu lassen.

beatmucke
12.07.2007, 12:59
Hallo und vielen dank für die gute Erklärung.
Hab da noch Fragen:
1. Bekomme ich Sozialhilfe, wenn ich mit einem erwersfähigen Hilfebedürtigen in einer Bedarfsgemeinschaft lebe oder bekomme ich dann Sozialgeld?
2. Ist das mit der Krankenversicherung dann auch geregelt?
Habe Angst, das ich eventuell nicht mehr über den Sozialleistungsträger versichert bin und dann keine Krankenversicherung habe.
3. Ist Sozialhilfe etwas anderes wie Sozialgeld?
Ich glaube um EU - Rente zu bekommen, muss man schon mit dem Kopf unter dem Arm kommen.
4. Prüft der Rentenversicherungsträger nicht noch mal die Entscheidung des Ärztlichen Dienstes des AA?
Ich selbst wollte gern wenigstens 3 Stunden oder 4 arbeiten gehen,aber meine Hoffnungen wurden mit einem Schlag zunichte gemacht.
Hätte es gern probiert.Fühle mich nicht so krank, das ich gar nichts machen könnte.
Vielleicht wäre es ja genau das richtige für mich, wenn ich mal 2-3 mal wöchentl. was mache, sozusagen einen 100 Euro Job.
Muss ich das Ergebnis meiner Untersuchung so hinnehmen?Habe das Gefühl, das nicht richtig entschieden wurde.
Ich hoffe mir kann hier jemand helfen!!!Vielen Dank, die Beatmucke