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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : umzugskostenbeihilfe o.ä?


upsdaps
30.03.2006, 22:13
hallo zusammen,

ich weiß zwar nicht, ob ich in der richtigen rubrik bin, aber ich versuche es mal...


ich wohne in einer wg (2 zi 55 qm), wo mein wg mitbewohner jetzt auszieht. habe bisher weder nachmieter noch eine neue wohnung - bezahlbar - gefunden.

ich habe gehört, dass das aa für solche fälle im notfall die zweite hälfte vom wg mitbewohner übernimmt, solange bis ich eine whng gefunden habe. stimmt das und wenn ja, wo finde ich was dazu?

das zweite ist, das ich mich frage, wie ich den umzug an sich finanzieren kann. gibt es da auch hilfe vom aa und wenn ja, wo finde ich was hierzu.

und nach dem umzug - kann ich irgendwie einen mehrbedarf in anspruch nehmen und greift nur das wohngeld?

der umzug ist nicht arbeitsbedingt und innerhalb der stadt (berlin). ich bekomme umschulungsgeld, berechnet aufgrund von ALH in höhe von 600 eur.

über antworten würden mir sehr weiterhelfen - in einem anderem forum wurde mir gesagt, dass ich ergänzend alg2 beantragen könnte - kann mir hierzu jemand mehr sagen bzw. ein hinweis geben, wo ich mehr hierüber finde? was bekomme ich dann an geld und was ist genau da drin an kosten?

vielen dank schonmal im vorraus

upsdaps

StephanK
30.03.2006, 23:07
:welcome: upsdaps,
Du hast im Prinzip die Auswahl zwischen zwei Möglichkeiten:

1) Wohngeld beantragen. Das könnte bei Dir auch passen, weil Wohngeld immer nur ein Zuschuss zur Miete ist und man den Rest selbst tragen musst, aber den nicht vom Wohngeld abgedeckten Anteil könntest Du wohl schon aufbringen.
Ich kenne mich mit den Einzelheiten beim Wohngeld aber nicht aus und kann Dir nur empfehlen, Dich mal auf der website des Bauministeriums schlau zu lesen: http://www.bmvbs.de/-,302.916591/Wohngeld-2005-Ratschlaege-und-.htm

2) Ergänzendes Alg II beantragen. Bei den in Berlin geltenden lokalen Regeln ist die Wohnungsgröße schnuppe; es gibt nur eine Mietobergrenze von 360.- € (brutto warm) für einen 1-Personen-Haushalt.
Du hast aber dann den ganzen Alg II-Schnickschnack an der Backe, musst also Dein Vermögen offenlegen usw.
Die für Berlin geltenden Regeln bzgl. Wohnung für Alg II-Bezieher findest Du hier:
http://www.berlin.de/imperia/md/content/sengsv/soziales/sgbii/av_wohnen

Weil Wohngeld auch ein ziemlich bürokratisches Monstrum ist, ist das fast die Auswahl zwischen Pech und Schwefel...

Geld für einen Umzug gibt's NUR wenn Du (1) Alg II beziehst und (2) die ARGE Dich auffordert, Dir eine billigere Wohnung zu suchen. Ansonsten ist das Deine Angelegenheit.