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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Bekomme ALG1 möchte ABI nachmachen


CaineOL
30.03.2006, 23:14
Hallo ich habe mal wieder ein paar Fragen.

Ich beziehe in Moment ALG1 plus ergänzendes ALG2.

Am 30.06.06 werde ich Heiraten und zum 01.08.06 werden wir nach Berlin ziehen.
Meine dann Frau studiert in Polen Medizin ich muß dazu sagen sie ist Polin.
Sie wird dann statt Vollzeit,in Teilzeit studieren.
Sie will dann einen Mini Job machen.
Bloß wie sieht es aus mit der Krankenversicherung ???
Wenn ich Arbeitslos gemeldet bin,ist Sie dann trotzdem über mich versichert ???

Ich möchte mein Abi in Berlin am Charlotte-Wolf-Kolleg nachmachen.

Meine Fragen da ich Arbeitslos bin kann ich einfach ABI machen ???

Oder muß ich mich abmelden und dann Bafög beantragen ??? Das aber sicherlich nicht viel sein wird da ich im Vorkurs anfange und da habe ich das gefunden "Im Vorkurs können Sie in der Regel nur vom Einkommen der Eltern ab hängige Förderung nach dem BAföG beantragen."

Oder gibt es sonst irgendwelche Förderung ???

StephanK
31.03.2006, 06:42
Puuuh, schwierige Fragen!
Aber mit Deinem ergänzenden Alg II scheint's inzwischen ja zu laufen :D

Ich denke, Sie wird als Deine Frau familienversichert sein können, wenn Du als Arbeitsloser pflichtversichert bist. § 10 Abs. 1 SGB V verlangt dazu, dass sie ihren (Haupt-)Wohnsitz im Inland hat. Das ist zwar bei Studierenden, die anderswo studieren, meistens problematisch, aber die deutschen Begriffe von Haupt- und Nebenwohnsitz gelten nur für das Inland, so dass sie ihren Hauptwohnsitz in Berlin haben kann.

Ich habe aber keine Ahnung ob in Polen eine Krankenversicherungspflicht für Studierende gilt und kann das schon mangels Sprachkenntnissen nicht herausfinden. Sie kann das aber und sollte zunächst mal diese Frage selbst zu klären versuchen. Diese wäre u.U. vorrangig.

Ein Minijob in Deutschland sorgt nicht für eine Krankenversicherung, denn "Mini" sind diese Jobs ja nicht nur in puncto Lohn, sondern auch in puncto soziale Absicherung.

Wenn Du Alg beziehst, setzt das Deine Verfügbarkeit für den Arbeitsmarkt voraus. Eine Ausnahme davon gibt es nur bei beruflichen Ausbildungs- und Weiterbildungsgängen. Was Du vorhast ist aber der Besuch einer allgemeinbildenden Schule, die mit dem Alg-Bezug nicht zusammengeht.
Deswegen ist Dein Verdacht richtig, dass es auf BAföG + Wohngeld hinauslaufen wird, wenn Du unter 30 bist (oberhalb wird's mit BAföG knifflig).

Deine eigene Krankenversicherung wird dann aber ein Problem sein, weil der BAföG-Bezug nur bei Studenten eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung auslöst, nicht bei Schülern (die "normalerweise" noch über ihre Eltern versichert sind). Auch deswegen ist die Frage der Krankenversicherung Deiner künftigen Frau als Studentin in Polen wichtig. Ohne das zu wissen spekuliere ich mal, dass im gutkatholischen Polen auch Ehegatten mitversichert sind, wenn es dort überhaupt eine Krankenversicherungspflicht für Studierende gibt. Es könnte dann vielleicht der kuriose Fall eintreten, dass Du zum "polnisch Familienversicherten" wirst.

Das im einzelnen aufzudröseln übersteigt aber leider unsere Möglichkeiten. Ich kann Dich deswegen nur darauf hinweisen, wo Du die (nicht gerade leicht zu lesenden) einschlägigen Vorschriften findest, nämlich hier (PDF-Datei) (http://europa.eu.int/eur-lex/lex/LexUriServ/site/de/consleg/1971/R/01971R1408-20050505-de.pdf). Das ist EU-weit verbindlich geltendes Recht. Der Bezug auf Arbeitnehmer im Titel soll Dich nicht irritieren; nach Art. 34a der Verordnung gelten manche ihrer Bestimmungen nämlich auch für Studierende und ihre Familienangehörigen.

CaineOL
31.03.2006, 09:21
Erstmal vielen Dank,mir wurde hier schon sehr geholfen.

Ich habe doch erstmal keine Probleme weiter ALG1+ergänzendes ALG2 zu bekommen,wenn ich im VORKURS"den Abendkurs 18.15 bis 21.30 Uhr"besuche ??? Ich stehe so den Arbeitsmarkt,ja weiter zu verfügung,oder sehe ich das falsch ???

Meine zukünftige Frau ist wie erwähnt Polin,ich war mit ihr beim Amt weil Sie hier Arbeiten wollte,da wurde ihr aber die Arbeitserlaubnis verwährt,und man sagte uns wenn wir verheiratet sind,könnte meine zukünftige Frau hier ohne probleme Arbeiten.
Stimmt das ???
Hätte Sie nach unserer Heirat auch anspruch auf ALG2 ????

DANKE

peter2006
31.03.2006, 10:54
ja solange du den Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst bekommst du auch Leistung.
Wenn du Verheiratet bist kann deine Frau Arbeiten gehen..Du kannst dich gerne mal bei mir melden komme auch aus Oldenburg.

gruß Peter

StephanK
31.03.2006, 12:33
Der nach Art einer Abendschule organisierte Vorkurs beeinträchtigt Deine Verfügbarkeit nicht, wenn Dein Beruf nicht zu denen gehört, in denen man um diese Zeit üblicherweise arbeitet. Aber Du bist kein Zeitungsjournalist, oder?
Aber wenn der Besuch dieser Schule per BAföG gefördert werden kann, ist Alg II definitiv aus dem Spiel.

Hätte Sie nach unserer Heirat auch anspruch auf ALG2 ????In ihrer Rolle als Deine Ehefrau hätte sie natürlich schon einen "abgeleiteten" Alg II-Anspruch als andere Hälfte der Bedarfsgemeinschaft Caine+Frau. Aber da Du selbst mit Beginn der Schulausbildung keinen Alg II-Anspruch haben wirst müsste sie aus eigenem Recht einen Anspruch haben, und da fangen die Probleme an:

Sie ist - wie auch Du - vom Alg II-Bezug ausgeschlossen, wenn sie zu denAuszubildende[n gehört], deren Ausbildung im Rahmen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (...) dem Grunde nach förderungsfähig ist(§ 7 Abs. 5 Satz 1 SGB II). Die Formulierung "dem Grunde nach förderungsfähig ist" bedeutet: wenn man für eine bestimmte Art der Ausbildung überhaupt BAföG bekommen kann. Alg II ist also auch dann ausgeschlossen, wenn man (z.B. wegen zu hohen Elterneinkommens) kein BAföG erhält, es aber im Prinzip bekommen könnte.

Nun ist es aber so, dass der Besuch einer Hochschule im Ausland den BAföG-Bezug nicht grundsätzlich ausschließt; vielmehr gibt es nach § 5 BAföG (http://www.gesetze-im-internet.de/baf_g/__5.html) durchaus Möglichkeiten, ein Auslandsstudium mit BAföG zu finanzieren. Das ist an dort angegebene, relativ komplizierte Bedingungen geknüpft. Z.B. wäre es möglich, wenn sie ihr Studium in Deutschland beginnen und erst mit dem 2. Semester an eine polnische Uni wechseln würde. Deswegen neige ich zu der Ansicht, dass man ihr Studium in Polen als "dem Grunde nach" mit BAföG föderungsfähig halten muss - mit der Folge, dass kein Alg II-Bezug in Frage kommt.

Aber auch dann, wenn der Alg II-Bezug wegen des Studiums nicht von vornherein ausgeschlossen wäre hielte ich Alg II schlicht für das ungeeignete Instrument, weil es nun mal darauf angelegt ist, einem in irgendeine Tätigkeit - und sei's ein 1-€-Job - zu vermitteln. Es ist schlicht nicht vorgesehen, jemanden wegen einer Ausbildung mit Vermittlungsaktivitäten in Ruhe zu lassen. Zur Förderung von Ausbildung gibt es eben andere Instrumente, wobei bei Euch beiden in erster Linie auf BAföG zu schauen wäre.

Ich denke deswegen, dass Ihr beide Euer Hauptaugenmerk auf die Möglichkeiten des BAföG legen solltet; zur Not auch dadurch, dass sie eben erst mal ein Semester hierzulande studieren sollte.

Upsala
31.03.2006, 13:00
Servus CaineOL

Ich möchte dich mal auf ein paar bürokratische Hürden aufmerksam machen die einem schnell die Heiratspläne durcheinanderwurschteln. Ich weiß nicht ob ihr in Polen oder Deutschland heiraten wollt aber einer von euch beiden braucht jedenfalls ein Ehefähigkeitszeugnis, das bekommt man nur mit übersetzter Geburtsurkunde. Das dauert alles ewig.
Nach der Heirat gibt es dann weiteren bürokratischen Spießrutenlauf. Papiere umschreiben lassen usw.. Beim Arbeitsamt bekommt deine Zukünftige, nach Vorlage der Heiratsurkunde, dann eine unbefristete Arbeitserlaubnis.
:-)

Die Ägypter
31.03.2006, 13:14
Hier findest du auch schon Antworten auf dein Anliegen:

http://www.arbeitslosennetz.de/forum/viewtopic.php?t=63465&highlight=

Upsala
31.03.2006, 13:46
Servus Kristin!
Du schreibst in dem anderen thread

Angemessenheit.... ja- jetzt wird es haarig... deine Freundin und künftige Frau hat hier keinerlei Rechte... ergo bekommt sie auch kein erg. ALG II und wird nicht zu einer Bedarfsgemeinschaft zählen, solange sie nicht eingebürgert ist, ihren dauernden Aufenthalt in Deutschland hat und... ihr Studium beendet hat und.... dem Arbeitsmarkt hier zur Verfügung steht...

Das ist so nicht richtig. Meine Frau ist Ungarin und sie braucht sich nicht einbürgern lassen und ist mit mir in einer Bedarfsgemeinschaft angemeldet und hat seit der Heirat uneingeschränkten Zugriff auf den deutschen Arbeitsmarkt. Das gilt auch für die neuen EU-Staaten, also Polen usw.. Der dauernde Aufenthalt, also Erstwohnsitz ist allerdings zwingend. Gleiches würde für mich in Ungarn gelten.

Gruß Stupido :-)

Die Ägypter
31.03.2006, 13:53
Eben... der Erstwohnsitz ist zwingend - die Freundin von Caine studiert aber in Polen....

CaineOL
31.03.2006, 13:54
Stupido

Das was wir für eine Heirat brauchen ist uns bekannt.
Trotzdem DANKE.

Ich schilder den Fall mal anders.ALG2 laßen wir mal weg.

Meine zukünftige Frau hat schon 7 Semester in Vollzeit Studiert,jetzt hat Sie für 1 Jahr Pause gemacht.Muß am 02.10.06 wieder anfangen zu studieren.
Dies tut Sie dann aber nicht mehr in Vollzeit sondern per FernUnterricht.
Dann ist Sie in der Woche bei mir in Berlin.Und am WE muß Sie nach Posen(Polen) zum studieren fahren.
Ich muß sagen das Sie fest bei Ihren Papa gemeldet ist.
Desweiteren muß ich sagen das meine zukünftige Frau meint das Sie auch fest in Polen gemeldet bleiben muß,da Sie sonst nicht weiter studieren darf.

Bloß wie soll ich Sie hier in Deutschland anmelden ???
Weil Sie ist ja so gesehen die meiste Zeit in Deutschland.
Bloß in Polen muß Sie ja fest gemeldet bleiben.

DANKE

Upsala
31.03.2006, 14:14
@ CaineOL

Da hat bisher noch keiner nachgehakt. Meine Frau hat auch noch den Wohnsitz bei ihrer Mutter, für postalische Sachen innerhalb Ungarns. Für die deutschen Behörden muß der Hauptwohnsitz allerdings hier in Deutschland sein. Sofern sie eine Arbeitserlaubnis hat braucht sie sich doch nur anmelden.
Oder übersehe ich da was?

@Kristin
.. aber mit Einbürgerung hat das nichts zu tun

StephanK
31.03.2006, 14:16
Das Melderecht (nach dem sich die Sache mit Erst- und weiteren Wohnsitzen richtet) ist nicht mal deutschlandweit vereinheitlicht, geschweige denn EU-weit. Deswegen kann es auch nicht verboten sein, einen Hauptwohnsitz in Berlin und einen weiteren in Poznan oder wo immer ihr Vater lebt zu unterhalten.
In § 17 Abs. 1 des Berliner Meldegesetzes heisst es nämlich: § 17
Mehrere Wohnungen
(1) Hat ein Einwohner mehrere Wohnungen im Geltungsbereich des Melderechtsrahmengesetzes, so ist eine dieserWohnungen seine Hauptwohnung, jede weitere Wohnung seine Nebenwohnung.Der Geltungsbereich des Melderechtsrahmengesetzes endet aber an der Oder. :wink:

CaineOL
31.03.2006, 14:45
Also so einfach ist das aber nicht.

1.Der Hauptwohnsitz meiner Frau muß Polen sein,da Sie sonst nicht weiter studieren darf laut Polnischen Behörden bzw Sie müßte dafür Zahlen.

2.Meldet SIe ihren Hauptwohnsitz hier in Berlin an,dann wird das doch in Ihrem Paß vermerkt,Wohnsitz Berlin.
Heißt Sie darf laut Polnischen Behörden nicht weiter studieren da der Hauptwohnsitz in Berlin/Deutschland ist,oder verstehe ich da was nicht.

3.Die Polnischen Behören sehen anhand des Ausweißes durch das Sie in Deutschland ihren Hauptwohnsitz hat.

Upsala
31.03.2006, 15:09
@ CaineOL
Nach kurzer Befragung meiner Frau ist es so. In ihrem ungarischen Personalausweis, der hier keine echte Gültigkeit hat, steht der ungarische Wohnsitz. Angemeldet hat sie sich hier aber mit dem gültigen Reisepaß, dort wird die deutsche Behörde aber nichts eintragen. Es gibt ein Anmeldeformular, dort kann man ankreuzen, daß man den Wohnsitz auch im Ausland beibehält, ist aber völlig irrelevant. Sie bekommt dann eine Anmeldebestätigung ,die sie gut aufbewahren sollte!

CaineOL
31.03.2006, 15:38
OK.

Frage kurz und knapp so wie die jetzige Situation ist.

Meine zukünftige Frau ist Fest in Polen bei ihrem Papa gemeldet,
und auf Zeit aber nicht Fest (so sagte es uns die Frau) unter meiner jetzigen Anschrift in Oldenburg gemeldet.

Würde Sie Bafög bekommen ????

Upsala
31.03.2006, 16:30
Ich würde sagen, nein!
Aber ließ dir mal auf der Bafög Seite selber alles durch.
www.bafoeg.bmbf.de/gesetze_bafoeg_kap03_01.php
:?
Das kann ich noch als Linktipp draufgeben.
Studieren in Polen
www.studieren-in-polen.de/index.php?idcat=134&idart=377&idlang=1
8)

StephanK
31.03.2006, 16:49
Auf den § 5 BAFöG habe ich schon in einem vorherigen Beitrag hingewiesen. Schau den bitte mal SEHR GENAU an und ziehe Deine Schlussfolgerungen daraus, was man damit anfangen kann - diese Mühe kann Dir niemand abnehmen :shock:
Du wirst aus Abs. 1 Satz 2 ersehen, dass das BAföG einen eigenständigen, mit dem melderechtlichen nicht identischen Wohnsitzbegriff verwendet. Das kann der Ausweg aus den Problemen mit dem Wohnsitz sein.

Im übrigen müsst Ihr Euch die drei in § 5 Abs. 2 BAföG aufgelisteten Möglichkeiten genau ansehen und abchecken, ob eine davon passt oder sich organisieren lässt.

Bitte überfordert dabei aber dieses Forum nicht; Hauptthema ist hier nun mal die Situation Arbeitslosigkeit und nicht die Situation (Auslands-)Studium bzw. 2. Bildungsweg. Das ist nicht unfreundlich gemeint, aber wir geraten hier schon an Grenzen des Machbaren und vor allem unseres Wissens...

CaineOL
31.03.2006, 19:20
Ok trotzdem vielen Dank,für die reichlichen Antworten.