Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wieviel cm³ stehen mir zu?
Ich lebe derzeit in eine 1-Zimmer-Wohnung, die 20 cm² groß ist. Dafür zahle ich 240 € monatlich. Ich bekomme Hartz IV, Alg II.
Von einer Bekannten weiß ich, dass sie für ihre 38 cm³ große Wohnung warm 260 € zahlt.
Könnten mir eventuell auch 38 cm³ zustehen? :engel:
Ich verlasse im Juni die Schule. Dann ist mein Vater auch nicht mehr unterhaltspflichtig, sodass ich Wohngeld beantragen müsste. Ist das richtig? Wo findet man in Lübeck aber das Wohnungsamt? :patsch:
Hallo YVI!
Soweit sind wir noch(!!!) nicht, dass Du als ALG-II-ler auf "38cm³" leben mußt! Aber wenn Du dass willst.... oder meinst Du "m²"???
Eigentlich ist es für das Amt in der Praxis nicht wichtig wie groß die Wohnung ist! Wichtig ist eher wie teuer! Und das ist von Stadt zur Stadt unterschiedlich! In Hamm zum Beisp. gilt die Wohngeldtabelle (siehe hier: http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/wogg_2/__8.html
Ansonsten schau mal hier - das hilft dir sicher weiter: http://www.mieterverein-hamburg.de/mieterverein-merkblaetter/merk22_merkblatt-hartzIV_sozialhife_arbeitslosengeld%20_unterkunft. htm
Betroffener
17.05.2005, 11:26
Hallo Yvi,
ojeh - ich dachte in der Schule lernt man die Unterschiede zwischen Quadrat- (cm²)und Kubik-Zentimetern (cm³)und und Quadrat- (m²)und Kubikmetern (m³), was Du hier so schön durch einander würfelst. Um was es hier geht sind also bei Wohnraum vorrangig die Quadratmeter, die üblicherweise als (m² oder qm) abgekürzt werden. Erst wenn auch die Höhe einer Wohnung ins Spiel kommt, wären die Kubikmeter interessant :engel:
In unserer FAQ zum Thema wohnen und ALG II ist das folgende (und viel mehr) nach zu lesen:
Hier die Basisregeln für Bezieher von ALG II:
-Eine Person: 45 bis 50 Quadratmeter
-Zwei Personen: 60 Quadratmeter
-Drei Personen: 75 Quadratmeter
-Vier Personen: 85 bis 90 Quadratmeter
-Weitere Personen: jeweils 10 bis 15 Quadratmeter zusätzlich.
Für Berlin etwa gelten nach Angaben der Sozialbehörde bis 30.06.05 folgende Kaltmieten als angemessen:
Knapp 230 Euro für Singles,
für zwei Personen 270 Euro,
für drei 330 Euro und
für vier 370 Euro.
Anmerkung: Die Sätze variieren je nach örtlicher Lage und Region.
Die Werte sind bei den örtlichen Behörden gemäß Mietstufe für Kaltmiete und Heizkosten zu erfragen.
In Berlin z.B. gilt ab dem 01.07.2005 folgende Regelung:
(ACHTUNG: jetzt geht es um die WARM-Miete)
http://www.tagesspiegel.de/bilder/berlin/050504_tabelle_wohnungskosten_250x226.jpg
Qubikmeter = Kubikmeter
@ulysses,
Herzlichen Dank, das kam mir gleich so komisch vor - habs oben verbessert.
Gruss vom Betroffenen
StephanK
17.05.2005, 16:01
Damit sich niemand Illusionen und/oder unnütze Arbeit macht:
Wer ALG II bezieht, kann KEIN zusätzliches Wohngeld bekommen (das steht ausdrücklich so in § 1 Abs. 2 des Wohngeldgesetzes).
Die Wohnungskosten können also nur beim ALG II geltend gemacht und berücksichtigt werden - und dafür kommt es auf die "Angemessenheit" an, über die hier und bei den Urteilen einiges nachzulesen ist.
Hallo!
Das sind doch schon recht informative Angaben von eurer Seite. Danke.
Da habe ich wohl einiges verwechselt. :-x Aber ihr wußtet ja, was ich meinte. :P (cm² natürlich!)
Wenn ich jetzt also gerne in eine größere Wohnung ziehen möchte, regel ich dass dann mit meiner Fallmanagerin bei der Agentur für Arbeit, die für mich zuständig ist? So wie ich es verstanden habe, bekomme ich als Hartz IV, ALG II - Empfängerin kein Wohnungsgeld. Das schreibt das Gesetz!
Die andere, neue Wohnung ist also 38 cm² groß und würde ca 260 € warm kosten.
Ich würde mich gerne vorab erkundigen, wie hoch in meinem Fall die Miete sein darf. Ich komme aus Lübeck. Nur damit die mir vom Amt nicht irgendwas erzählen. Dann weiß ich es vielleicht ja besser. :twisted:
Und was für einen Grund gebe ich am Besten an? Muss ich überhaupt einen Grund angeben, weshalb ich meine Wohnung wechsel möchte? Wenn ja, was nenne ich da? Kann ich die Wahrheit sagen, dass ich gerne eine größere Wohnung haben möchte?
Betroffener
18.05.2005, 10:29
@Ivy,
dann willst Du also eine Wohnung mit 380.000 cm² (oder für normal rechnende Menschen 38 qm oder 38 m² ) :engel:
Manno - was lernt die Jugend heute bloß in der Schule. :-x
Nimm Dir doch einfach mal ein Lineal oder einen Zollstock in die Hand und messe mal 38 cm ab. 38 cm² wäre dann die Fläche im Viereck von 6,16 x 6,16 cm - was vielleicht gerade mal zum Stehen reicht (aber für eine Wohnung auch unter Hartz IV Bedingungen doch sehr klein ist).
Solange Du für Deinen Umzug selber aufkommst, gibt es da mit Deinem Fallmanager nicht viel zu regeln.
Wenn Du aber Umzugshilfe erwartest oder benötigst, DANN ist ein Gespräch mit dem Fallmanager erforderlich - wobei je nach Umständen gar nichts, der Mietwagen oder der komplette Umzug (billigstes Angebot von drei Firmen) bezahlt wird. Voraussetzung ist aber immer, daß Du den Fallmanager von der "Sinnhaftigkeit" Deines Umzuges mit einem guten Grund überzeugst.
Welche "Wahrheit" Du erzählst, hängt natürlich auch von Deinem persönlichen Eindruck Deines Gegenüber ab - das kann Dir hier keiner abnehmen.
Korrekt - Bei Hartz IV ALG II gibt es keine Wohngeld mehr, sondern hier heißt das Kosten der Unterkunft (KdU).
Informationen zum Mietspiegel und den Mietstufen gibt es bei den Verbraucherzentralen, im Rathaus und beim Wohnungsamt (so es das noch gibt). Die können Dir auch die für Deinen Wohnort und WOhnungstyp dann die Obergrenzen für Deinen anvisierten Wohnungstyp bei Kaltmiete und Heizung benennen. Das geht zum Glück meist auch telefonisch.
Viel Erfolg
NACHTRAG: Danke Ulysses - ich musste gerade meiner Holden lauschen, während ich geschrieben habe ...
:D
Er hat alle geschafft ...
Eine Wohnung 6,16 Meter x 6,16 Meter ist 38 m² groß.
Das sind 616 Zentimeter x 616 Zentimeter = 379456 cm²
38000 cm² = 195 cm x 195 cm = 3,8 m²
Betroffener
18.05.2005, 18:36
Hallo
Du aufmerksamer Ulysses,
noch mal . :danke: . an Dich, daß Du doppelt aufgepasst hast.
Aber ich denke mal die Ivy hätte auch das nicht bemerkt. Text oben ist korrigiert.
100 x 100 ist eben 10.000 und nicht bloss 1.000 :arab:
Das gute alte Länge x Breite ( x Höhe)
StephanK
18.05.2005, 18:38
Da habe ich wohl einiges verwechselt. :-x Aber ihr wußtet ja, was ich meinte. :P (cm² natürlich!)
Eben, und da sollte sich dann niemand von den Kerls hier dran hochziehen! :mymind:
Wenn ich jetzt also gerne in eine größere Wohnung ziehen möchte, regel ich dass dann mit meiner Fallmanagerin bei der Agentur für Arbeit, die für mich zuständig ist?
Genau! Vielleicht hast Du schon früher Wohngeld bekommen und kennst das Verfahren mit dem Wohnungsamt. Das ist jetzt anders und läuft alles bei Deiner Fallmanagerin zusammen.
Das ALG II setzt sich sozusagen aus zwei Teilen zusammen: Ein für alle gleicher Betrag für die allgemeinen Lebenshaltungskosten PLUS Kosten der Unterkunft, die bei jedem anders sind, für die es aber eine Grenze gibt:
Bei diesen Kosten der Unterkunft geht's - anders als beim Wohngeld! - nicht um die Größe: Die ist schnuppe. Wenn Du für 1 € Schloß Gottorf mieten kannst, ist es o.k. Worum es geht, sind die Kosten, und die müssen "angemessen" sein. Das ist ein ziemlich schwammiger Begriff. Was im Einzelfall angemessen ist, hat ganz viel damit zu tun, ob in der jeweiligen Stadt die Mieten hoch oder niedrig sind. Für Lübeck weiss ich das einfach nicht. So über'n Daumen würde ich aber mal schätzen, dass € 260 im Rahmen ist. In den vorherigen Beiträgen hast Du schon Tipps gekriegt, wo und wie Du etwas über das örtliche Mietniveau rauskriegst.
Und was für einen Grund gebe ich am Besten an? Muss ich überhaupt einen Grund angeben, weshalb ich meine Wohnung wechsel möchte? Wenn ja, was nenne ich da? Kann ich die Wahrheit sagen, dass ich gerne eine größere Wohnung haben möchte?
Hmm - jein! :?
Wenn Du bisher billiger wohnst, wird Deine Fallmanagerin natürlich die Stirn runzeln. Dann wirst Du etwas Überzeugungsarbeit leisten müssen und am besten erklären, was in der bisherigen Wohnung nicht o.k. ist. Aber streng genommen geht sie das gar nix an. Es geht einzig und allein darum, ob die Wohnkosten "angemessen" sind - das ist der springende Punkt. Und wenn sie das sind, müssen sie Dir auch gezahlt werden.
Informier Dich also über die durchschnittlichen Preise für eine Wohnung vergleichbarer Größe in einer vergleichbaren Lage. Dafür ist der Mietspiegel (wenn es in Lübeck einen gibt) die beste Quelle. Da solltest Du bei der Stadtverwaltung nachfragen. Auf der städtischen Homepage hab' ich da nix gesehen, die ist aber auch reichlich schlecht.
Erst mal danke!
Aber macht mich ruhig fertig. :P Ich bin ein wenig döschig. :patsch: Bin eben blond. Und da sieht man mal wieder, dass ich sehr wenig von Mathe verstehe.
Und wer austeilen kann, muss auch einstecken können. So mein lieber "Betroffener", ich darf doch wohl bitten, wenn Du mit mir sprichst, auch "Yvi" zu benutzen. Ich HASSE es, wenn jemand "Ivy" schreibt. Ganz großes Pfui!!!
Ich kann cm und qm nicht auseinanderhalten und kannst eben nicht lesen. Sind wir jetzt quitt? :lol:
Ich werde dann mal zur Arbeitergemeinschaft spazieren und mein Anliegen der Fallmanagerin anvertrauen. Was ich glaube: Mit 260 € Miete liege ich noch im Rahmen. Aber ich werde vorweg noch mal Erkungigungen einbeziehen.
Ich danke euch ALLEN ;)
Betroffener
18.05.2005, 22:11
Hallo Yvi,
erst mal herzlichen Dank für Dein freundliches Verständnis, daß die "Kerle" sich hier mal ein wenig ausgetobt haben (auch wenn sie [ich] dabei selber aus Unachtsamkeit in die Falle getappt sind). :engel:
Und natürlich ist auch Deine Retoure vollkommen in Ordnung.
Da musste ich wohl noch was von Filmtitel "Poison Ivy" im Hinterkopf gehabt haben.
Also nichts für ungut - und frohes Wohnungssuchen.
Und melde Dich mal wieder, damit wir wissen, wie es ausgegangen ist.
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