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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Klage vor Bundessozialgericht zum Hartz IV-Regelsatz


ALN - Robot
12.07.2007, 04:05
http://linkszeitung.de/images/M_images/rsslz.png

Initiative beweist: ALG II deckt nicht einmal geringsten Bedarf
Wenn es um Hartz IV geht, wird nach Aktenlage entschieden - was ein Mensch zum Leben braucht, spielt bisher keine Rolle.


Brigitte Vallenthin, Vorsitzende der Hartz4-Plattform, ist optimistisch:
Ihre beim Wiesbadener Sozialgericht eingereichte Musterklage für eine Erhöhung des Hartz IV-Regelsatzes um 329,22 Euro wird,
so hofft sie, spätestens nach dem Instanzenweg beim Bundessozialgericht für Millionen unter Existenznöten leidende Arbeitslosengeld II-Bezieher
in Deutschland zu einem Erfolg führen. Zwar hat das Bundessozialgericht in einer Entscheidung aus dem Jahr 2006 den damaligen
Regelsatz von 345 Euro für ausreichend befunden.

Doch diese Entscheidung beruhte lediglich auf einer rechtlichen Bewertung des „abstrakt“ festgelegten Regelsatzes,
da der Kläger nur pauschal und ohne begründende Beweismittel den Regelsatz für unzureichend erklärt hatte.

Die von Vallenthin eingereichte Klage ist im Unterschied dazu die erste, die bei den Gerichten eine rechtliche Bewertung
der „tatsächlichen, konkreten markt-verfügbaren“ Kostensituation beantragt.

Weiterlesen... (http://linkszeitung.de/index.php?option=com_content&task=view&id=127694&Itemid=42)

fragi
12.07.2007, 08:39
Es hört sich ja super an das thema, aber ob das realistisch ist und man damit durchkommt ist die 2. Frage...
Es heißt ja momentan wären die Ausgaben für ALG II "im Plan"... wie wären sie dann erst bei einer "verdoppelung" des Satzes...

Aber da die BA ja son riesen überschuss hat können da ja ein paar Bundes$ intern geschoben werden :)

StephanK
12.07.2007, 08:55
Es ist nicht schlecht, das Bundessozialgericht noch einmal mit dieser Frage zu konfrontieren. Da aber schon - wenn auch "nebenbei" - das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen hat, dass der Regelsatz jedenfalls das Recht auf Leben gewährleistet und nicht gegen das Gebot zur Wahrung der Menschenwürde verstößt sehe ich allenfalls klitzekleine Chancen.
Aber da die BA ja son riesen überschuss hat können da ja ein paar Bundes$ intern geschoben werden :)NEIN! Die Trennung zwischen beitragsfinanzierter Versicherungsleistung (Alg I) und steuerfinanzierter staatlicher Sozialleistung (Alg II) ist schon nach geltendem Recht bedenklich unscharf (Stichwort Aussteuerungsbetrag). Das sollte nicht noch verschlimmert werden. Eher sollte darüber nachgedacht werden, ob die mit den Hartz-Gesetzen eingeführte strikte Begrenzung der Bezugsdauer für das Alg I auf ein Jahr wirklich angemessen ist.

fragi
12.07.2007, 08:58
Eher sollte darüber nachgedacht werden, ob die mit den Hartz-Gesetzen eingeführte strikte Begrenzung der Bezugsdauer für das Alg I auf ein Jahr wirklich angemessen ist.

Bevor Hr. Müntefering diese Versicherungsleistung dann eher für noch nen dickes Auto (sprichwörtlich für eine andere Verwertung) ausgibt, sollte damit wirklich die ALG Bezugsdauer verlängert werden oder die beiträge sollten gesenkt werden :)

War von mir auch eher nur ironisch gemeint, da dort ja nirgends "echtes" geld fließt sondern nur aufm Papier...

StephanK
12.07.2007, 09:18
(...) sollte damit wirklich die ALG Bezugsdauer verlängert werden oder die beiträge sollten gesenkt werden :)Mit der Beitragssenkung bedient man natürlich die Begehrlichkeiten der Wirtschaft und macht auch den Arbeitnehmern eine Freude, die sie freilich im Fall des Falles teuer bezahlen müssen (nur ein Stichwort: Verfügbarkeit von Mitteln für Weiterbildung).
Wie so viele politische Probleme ist auch dieses eines, das mit (zu) kurzfristigem Denken und der Kurzatmigkeit einer an vierjährigen Wahlperioden ausgerichteten Politik zu tun hat.

War von mir auch eher nur ironisch gemeint, da dort ja nirgends "echtes" geld fließt sondern nur aufm Papier...Wo ist heutzutage der Unterschied zwischen "echtem" Geld und "nur" Papier? :wink: Aber im Ernst: Es ist nicht so, dass die Finanzbeziehungen zwischen Bundeskasse und Bundesagentur für Arbeit "rein virtueller Natur" wären, sondern das Geld fließt wirklich. Zwar nicht in dem Sinne, dass lastwagenweise 500-Euro-Scheine von Berlin nach Nürnberg gefahren würden, aber was vom Bundeshaushalt an die Bundesagentur gezahlt wird und was umgekehrt die Bundesagentur an die Bundeskasse zahlen muss ist auf Euro und Cent genau im Bundeshaushaltplan und der Haushaltsrechnung des Bundes nachzulesen und wird ebenso genau abgerechnet. Rechnerisch wird also durchaus sauber getrennt.

efge
12.07.2007, 22:21
Ich wäre vorsichtig mit dem Ansinnen von Frau V. aus W.

Nachdem ich bereits gestern Frau V. gefragt habe, ob es eine Klageschrift gäbe, bekam ich lediglich zur Antwort, dass bundesweit Klagen gesammelt werden sollen und darüber weitere Infos verbreitet werden.

Jetzt werden Mails und Aufrufe mit folgendem Inhalt verbreitet:

Damit der aktuelle Kampf der Hartz4-Plattform e.V. um den für ein nach dem Grundgesetz menschenwürdiges Leben in körperlicher Gesundheit sowie ohne soziale und kulturelle Ausgrenzung ausreichenden Regelsatz nicht an finanziellen Hürden scheitert, wird der Verein auf finanzielle Hilfe aus Spenden angewiesen sein. Zwar sind die beiden ersten Instanzen (Sozialgericht und Landessozialgericht) ohne Anwaltszwang und gebührenfrei. Doch schon in der Vorbereitungsphase auf das Bundessozialgericht in Kassel entstehen erhebliche kosten, die mit Hartz IV-Mitteln nicht geschultert werden können. Und spätestens für Kassel werden Anwalts-, Fahrt und weitere Kosten nicht mehr ohne großzügige Spender bewältigt werden können.

Ohne weiteren Kommentar. :shock:

StephanK
13.07.2007, 07:05
Doch, schon noch 'n Kommentar:
... Antwort, dass bundesweit Klagen gesammelt werden sollen und darüber weitere Infos verbreitet werden.Schon diese Aussage zeugt von einem Vorgehen, das von mangelnder Rechtskenntnis zeugt. Das Bundessozialgericht kann zwar gleichgelagerte Fälle zur gemeinsamen Beratung und Entscheidung verbinden, aber das ist allein Sache des Gerichts. Eine Sammelklage gibt es im deutschen Recht aber nicht, weil es dem Prinzip des Individualrechtsschutzes folgt.
Ich fürchte, gar zu viel kann man auf diese Initiative nicht geben.

jimmygjan
13.07.2007, 11:28
Hallo zusammen,

also das mit den Sammelklagen ist wohl nicht mehr so strikt abzulehnen. Ich meine das ist in der ZPO hinsichtlich der Geschädigten auf dem Kapiatalmarkt geändert worden, da sind wohl Sammelklagen möglich. Aber ob das auch im Sozialrecht angewandt werden kann, habe da so meine Zweifel !

Im Grundsatz wäre natürlich eine derartige Klage zu begrüßen, weil eine konkrete Berechnung des Lebensbedarfes erfolgt. Im übrigen möchte ich mal einen Bundesverfassungsrichter sehen, der nur im Ansatz mit dem pauschalierten Regelbedarf iHv € 345,-- auskommen könnte. Einen Monat würde evtl. ja noch funktionieren, aber auf Dauer ?

Ich darf hierüber nicht weiter nachdenken, sonst kommt mir die "Galle" hoch !
Es grüßt Euch

Jimmy

StephanK
13.07.2007, 11:47
Ich meine das ist in der ZPO hinsichtlich der Geschädigten auf dem Kapiatalmarkt geändert worden, da sind wohl Sammelklagen möglich. Aber ob das auch im Sozialrecht angewandt werden kann, habe da so meine Zweifel !Diese Zweifel teile ich. Es ist ja nicht so, dass der Alg II-Regelsatz gar nix mit dem Kapitalmarkt zu tun hätte, aber solche "rein politischen" Zusammenhänge werden jedenfalls in der prozessrechtlichen Betrachtung ausgeblendet.

Im Grundsatz wäre natürlich eine derartige Klage zu begrüßen, weil eine konkrete Berechnung des Lebensbedarfes erfolgt.Davor hat das Bundesverfassungsgericht, das ja schon mal mit der Frage beschäftigt war, sich bisher gedrückt und auf den weiten Gestaltungs- und Einschätzungsspielraumes des Gesetzgebers verwiesen.

Letztlich halte ich das auch nicht für falsch, denn die Frage nach der Geldsumme, die man monatlich braucht, um menschenwürdig leben zu können, ist eine politische Frage und würde allenfalls dann zu einer rechtlichen, wenn der Gesetzgeber ganz offensichtlich krass daneben liegt. Deswegen muss die Auseinandersetzung darüber auch auf der politischen Ebene geführt werden und nicht auf dem "Nebenkriegsschauplatz" der Gerichte. :mymind:

fragi
13.07.2007, 11:57
Deswegen muss die Auseinandersetzung darüber auch auf der politischen Ebene geführt werden und nicht auf dem "Nebenkriegsschauplatz" der Gerichte.

Solange man aber auf diesem "Nebenkriegsschauplatz" keinen Erfolg hat, wird hier die politik keine einsicht erreichen. Sie sollten lieber selbst mal ausprobieren auf diesem Niveau zu Leben und ständig unter druck und verfolgt von der ARGE zu sein. Dann würden sich einige das schnell anders überlegen.

Aber was zählt in dieser Sache denn noch die Stimme des Volkes? nichts mehr, und daher ist es von nöten mal ein einschlägiges urteil durch ein Landessozialgericht oder durch das Bundessozialgericht zu bekommen, sonst wird man hier kein gehör bekommen.

Ebenfalls halte ich es für falsch ALG II an die Rentenehöhungen zu koppeln... Wenn man sich die entwickelung mal anschaut ist für die Zukunft nicht zu erwarten, dass die Renten zusammen mit den Preisen steigen werden, im gegenteil, ich sehe eher dass die renten stagnieren...
Vor dieser kulisse soll ein "Menschenwürdiges" leben mit diesem bisschen geld möglich sein?

StephanK
13.07.2007, 12:18
Ebenfalls halte ich es für falsch ALG II an die Rentenehöhungen zu koppeln... Wenn man sich die entwickelung mal anschaut ist für die Zukunft nicht zu erwarten, dass die Renten zusammen mit den Preisen steigen werden, im gegenteil, ich sehe eher dass die renten stagnieren...Das sehe ich auch so und habe es an anderer Stelle auch schon kritisiert.

Vielleicht lässt sich aus der Ankopplung an die Rentenentwicklung aber doch auch ein verfassungsrechtliches Argument stricken. Die Rentenentwicklung ist nämlich nach § 68 SGB VI (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__68.html) an den aktuellen Rentenwert gekoppelt und dieser wiederum hängt von der Bruttolohnentwicklung und der Entwicklung des Beitragssatzes in der Rentenversicherung ab. Beide dieser Faktoren sind ohne Aussagekraft für den Mindestbedarf, den ein bedarfsorientiertes System wie das Alg II sicherstellen muss.

Mag auch die ursprüngliche Festlegung des Eckregelsatzes auf € 345 verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden gewesen sein, so ist die Ankoppelung an die Rentenentwicklung äußerst bedenklich, weil sie eine durchgängige Bedarfsdeckung nicht wirklich gewährleisten kann. Dass die Verbraucherpreise schneller steigen können als die Renten ist nämlich weder neu noch ungewöhnlich.

Wenn man also noch einmal ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht anpackt sollte meiner Meinung nach diese Dynamisierungs-Methode im Zentrum der Kritik stehen.