Lima
31.03.2006, 11:30
Hallo,
mich würde mal interessieren wie das bei Euch so ist mit der Eingliederungsmaßnahme (z.B. 5 Bewerbungen pro Monat einreichen).
Soweit ist das ja in Ordnung, nur wie sieht das bei einen geschalteten Stellengesuch aus z.B. über das Internet aus.
Gut die Kosten für ein Stellengesuch kann ich bei der ARGE einreichen als Bewerbungskosten.
Nur wie ist das mit den nachweisbaren Bewerbungsadressen für die ARGE, muss man die auch noch jeden Monat nachweisen????
Bin mal gespannt auf Eure antworten. Nächste Woche will ich mich mal bei meinen ARGE- Berater schlau machen!!!
mich würde mal interessieren wie das bei Euch so ist mit der Eingliederungsmaßnahme (z.B. 5 Bewerbungen pro Monat einreichen).
Soweit ist das ja in Ordnung, nur wie sieht das bei einen geschalteten Stellengesuch aus z.B. über das Internet aus.
Gut die Kosten für ein Stellengesuch kann ich bei der ARGE einreichen als Bewerbungskosten.
Nur wie ist das mit den nachweisbaren Bewerbungsadressen für die ARGE, muss man die auch noch jeden Monat nachweisen????
Bin mal gespannt auf Eure antworten. Nächste Woche will ich mich mal bei meinen ARGE- Berater schlau machen!!!