larry_laffer
17.05.2005, 13:20
Hi,
wie ihr im Betreff schon lesen könnt, gehts um ein Problem mit der Miete. Eine Bekannte ist seit 1 Jahr arbeitslos, das erste Mal in Ihrem Leben, und hat kurz nach Antragstellung die Wohnung eines Freundes übernommen. Leider hat sie dies nicht beim Arbeitsamt angegeben und fleißig die Miete von der Arbeitslosenhilfe bezahlt (ca.400€). Natürlich ist bei der Aktion auch ne Menge Erspartes draufgegangen. Nun die Frage kann man rückwirkend Ansprrüche geltend machen??? Danke für eure Hilfe
Marcus
wie ihr im Betreff schon lesen könnt, gehts um ein Problem mit der Miete. Eine Bekannte ist seit 1 Jahr arbeitslos, das erste Mal in Ihrem Leben, und hat kurz nach Antragstellung die Wohnung eines Freundes übernommen. Leider hat sie dies nicht beim Arbeitsamt angegeben und fleißig die Miete von der Arbeitslosenhilfe bezahlt (ca.400€). Natürlich ist bei der Aktion auch ne Menge Erspartes draufgegangen. Nun die Frage kann man rückwirkend Ansprrüche geltend machen??? Danke für eure Hilfe
Marcus