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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Rückerstattung der Miete für 1 Jahr????


larry_laffer
17.05.2005, 13:20
Hi,

wie ihr im Betreff schon lesen könnt, gehts um ein Problem mit der Miete. Eine Bekannte ist seit 1 Jahr arbeitslos, das erste Mal in Ihrem Leben, und hat kurz nach Antragstellung die Wohnung eines Freundes übernommen. Leider hat sie dies nicht beim Arbeitsamt angegeben und fleißig die Miete von der Arbeitslosenhilfe bezahlt (ca.400€). Natürlich ist bei der Aktion auch ne Menge Erspartes draufgegangen. Nun die Frage kann man rückwirkend Ansprrüche geltend machen??? Danke für eure Hilfe

Marcus

StephanK
17.05.2005, 13:36
Hallo Markus :welcome:
das sieht mir nicht so aus: ALG II gibt's immer nur für den aktuellen Bedarf, also sozusagen von der Hand in den Mund. Wenn man aus privaten Gründen für 'ne Weile Dinge mitbezahlt hat, die über dem "normalen" Bedarf hinausgehen, der der ALG II-Berechnung zugrunde liegt, dann bleibt einem wohl nix anderes übrig, als das Geld irgendwo sonst einzusparen. Die einzige Möglichkeit, da VIELLEICHT was zu machen, dürfte über ein Darlehen § 23 SGB II sein, das aber natürlich abgestottert werden muss:

"§ 23 Abweichende Erbringung von Leistungen
(1) Kann im Einzelfall ein von den Regelleistungen umfasster und nach den Umständen
unabweisbarer Bedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts weder durch das Vermögen nach
§ 12 Abs. 2 Nr. 4 noch auf andere Weise gedeckt werden, erbringt die Agentur für
Arbeit bei entsprechendem Nachweis den Bedarf als Sachleistung oder als Geldleistung
und gewährt dem Hilfebedürftigen ein entsprechendes Darlehen."

Wenn das ein Weg sein sollte, dann muss er ausführlich mit dem Sachbearbeiter / "Fallmanager" besprochen werden!
Viel Glück dafür!