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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Neuantrag - Vorherigen Arbeitsvertrag mitabgeben?


Furie28
31.03.2006, 14:16
Hallo..
Erstmal ein grosses Lob an euch. Hier wird man wirklich geholfen.. *g*

Nun zu meinem Thema: Mein Freund hatte 3 Monate einen Job, nun wurde er mangels Aufträgen wieder entlassen, und muss ALG2 beantragen. Er hat alle Unterlagen zu dem Termin mitgenommen. Aber dort wurde ihm gesagt, der Antrag wird nicht bearbeitet, bevor er nicht den Arbeitsvertrag, die Kündigung und die Abrechnungen einreicht.

Nun meine Frage: Muss er das wirklich?? Weil das macht ja gar keinen Sinn.. Der Betrag, den man von der ARGE bekommt, ist ja nicht einkommensabhängig sowie bei ALG1..

Bitte helft mir.. Weil ich weiss langsam keinen Rat mehr.. Danke


Gruss Furie

Die Ägypter
31.03.2006, 15:17
Wann hat er den Job verloren und wann floss das letzte Gehalt? Deswegen werden sie es sehen wollen....

Natürlich ist ALG II einkommensabhängig!

Furie28
31.03.2006, 15:26
Hallo,

er ist arbeitslos seit dem 27.02.06, und das letzte Gehalt hat er am 1.03.06 bekommen. Und den Antrag hat er gestellt ab 1.4.06.. Also dass die Zahlungen ab dem 1.04. laufen...

Die Ägypter
31.03.2006, 15:32
Hat er sich arbeitsuchend gemeldet als er die Kündigung bekam?

Furie28
31.03.2006, 15:33
Das war eine fristlose Kündigung, weil er noch in der Probezeit war.. Er wurde freitags entlassen, und ist am Montag gleich zur ARGE..

Die Ägypter
31.03.2006, 15:55
Auch in der Probezeit gibt es keine fristlosen Kündigungen so ohne Weiteres - die ges. Kündigungsfrist betr. für die Probezeit 14 Tage!

Fristlos gekündigt werden darf nur bei sehr groben Verstößen!

Furie28
31.03.2006, 16:00
Aber er wurde fristlos entlassen. Am 24.02. kam er mit der kündigung heim, und seitdem ist er zuhause..

Die Ägypter
31.03.2006, 16:12
ja - aber die Kündigung ist nicht ok...

Sei´s drum... die Frist für eine Kündigungsschutzklage (3 Wochen ab Zugang) ist eh abgelaufen...

Zu deinen anderen Fragen - ja, ich denke, das Verlangen der Vorlage dieser Unterlagen ist berechtigt und kann im Rahmen der Mitwirkung verlangt werden.....

Furie28
31.03.2006, 16:15
hmm.. ok.. danke, dann weiss ich bescheid...