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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Vor Selbstständigkeit kein Antrag auf ALG gestellt -was tun?


netzfisch
13.07.2007, 11:16
Mein Antrag auf Arbeitslosengeld I ist abgelehnt worden.

Normalerweise hätte ich bis 2008 einen Anspruch, da ich bis 31.Dezember 2004 eine Festanstellung hatte, auf Lohnsteuerkarte gearbeitet, in die Kasse eingezahlt habe u.s.w.

Ich habe mich aber per 01.01.2005 selbstständig gemacht. Dafür habe ich einen Existenzgründerzuschuß (Überbrückungsgeld) erhalten.

Mein Fehler war folgender:

Ich hätte zwischen Ende der Festanstellung und Beginn der Selbstständigkeit Arbeitslosengeld I beantragen müssen, wenigstens für einen Tag (!), damit ein Anspruch formell entsteht.

Das war mir nicht bewußt, ich bin darauf in meinem Gespräch mit der Arbeitsberaterin nicht hingewiesen worden!!!

Was kann ich jetzt tun? Welche Möglichkeiten gibt es noch für mich, den "verpaßten" Anspruch doch noch geltend zu machen? In den Jahren der Selbstständigkeit ist kein neuer Anspruch entstanden.

Es geht hier, meiner Meinung nach, nur um eine "formelle" Angelegenheit.

Vielen Dank für die Unterstützung
netzfisch

StephanK
13.07.2007, 11:35
:welcome: netzfisch,
ich halte das für sehr schwierig.
Der einzige Weg, der mir einfällt, wäre die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__27.html). Hinter diesem sperrigen Begriff verbirgt sich die Möglichkeit, sozusagen die Uhr zurückzudrehen und einen vorher versäumten Antrag noch verspätet nachzuholen. Wie Du in § 27 SGB X nachlesen kannst setzt das voraus, dass Du ohne Verschulden daran gehindert warst. Das fehlende Verschulden ließe sich mit einer unvollständigen Beratung begründen. Das praktische Problem ist jedoch, dass Du kaum wirst beweisen können, was bei einem Beratungsgespräch vor gut eineinhalb Jahren gesagt wurde - und was nicht gesagt wurde. Versuchen kannst Du es dennoch, aber das Beweisproblem sehe ich als ein zumindest ernstes wenn nicht gar unüberwindbares.

netzfisch
13.07.2007, 12:22
Vielen Dank für die schnelle Antwort.

Ich denke auch, es läßt sich sehr schwer nachweisen, daß ich nicht ausreichend beraten worden bin. Obwohl ich mich sehr, sehr genau an diesen Tag erinnere - und an die hoffnungslos überforderte und lustlose Beraterin. (Wohlgemerkt: Es gibt auch gegenteilige Fälle mit sehr kompetenten Mitarbeitern.)

What ever - ich habe gerade noch einmal recherchiert und in alten Unterlagen nachgesehen.

Tatsächlich habe ich dennoch einen Antrag auf Arbeitslosengeld gestellt. Habe hier ein abgestempeltes Original vorliegen. Also ALG I wurde beantragt!

Müßte da jetzt nicht ein Anspruch entstanden sein???

Ich habe dieses Geld niemals geltend gemacht, es wurde auch in dem Sinne nie bewilligt, da ich ja ab 01.01.2005 schon selbstständig war, aber der Anspruch müßte doch noch da sein? Gilt der nicht 3 1/2 Jahre?

Viele Grüße
netzfisch

StephanK
13.07.2007, 12:48
Tatsächlich habe ich dennoch einen Antrag auf Arbeitslosengeld gestellt. Habe hier ein abgestempeltes Original vorliegen. Also ALG I wurde beantragt!Prima! Wurde denn über den Antrag gar nicht entschieden?

Müßte da jetzt nicht ein Anspruch entstanden sein???Wenn die Voraussetzungen für Arbeitslosengeld vorlagen: Ja.

... es wurde auch in dem Sinne nie bewilligt, da ich ja ab 01.01.2005 schon selbstständig war, aber der Anspruch müßte doch noch da sein?Das ist eben die Frage. Was heisst "in dem Sinne nie bewilligt"? Du hast bestimmt nicht auf den Anspruch verzichtet, aber wohl signalisiert, dass Du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst, sondern Dich auf Deine selbständige Tätigkeit konzentrieren willst. Wann ist das geschehen? Gleichzeitig mit der Antragstellung? Dann ließe sich das so sehen, dass Du zwar einen Antrag gestellt, aber gleichzeitig "zu Protokoll gegeben" hattest, dass Du nicht verfügbar und damit im Rechtssinne nicht arbeitslos seiest. Dann wäre eine Voraussetzung für den Alg-Anspruch nicht gegeben gewesen und der Fehler der AA hätte nur darin gelegen, den Antrag nicht förmlich abzulehnen.

Seebarsch
13.07.2007, 18:55
Hallo netzfisch,
wenn Du dich rechtsgültig zum 01.01.2005 alo gemeldet hast und sogar den Antrag auf Leistungen noch hast, könnte man unter Umständen noch etwas drehen.
Der Beginn der Selbständigkeit war doch sicherlich nicht der 01.01.2005 -- Neujahr -- sondern der folgende erste Arbeitstag. Das Datum 01.01.2005 kam doch sicherlich nur zustande, weil das Gewerbeamt hier faktisch den Monatsbeginn als Beginn der Selbständigkeit angegeben hat.
Da hat sich doch bestimmt der Vermittler vertan und das entsprechend falsch verstanden.
Dann würde ja objektiv zumindest für den 01.01.2005 Arbeitslsoigkeit und Anspruch auf Alg bestehen!
:razz:

netzfisch
15.07.2007, 10:53
@ Seebarsch


... zumal der 1.1.2005 ja ein Samstag war.:razz:

Frage: Muß ich das so in meinem Widerspruch formulieren?

Und meint Ihr, ich hätte also tatsächlich Anspruch? Denn die Anwartschaftszeit (heißt das so?), hat sich ja per 01.01.2006 von drei 1/2 auf zwei Jahre verkürzt. Allerdings lag ja mein Fall noch in dem Gesetzesrahmen davor.

Ist es besser, das jetzt zusammen mit einem Rechtsanwalt zu machen und noch keine Einspruchserklärung selbstständig abzugeben?

Danke für Eure Hilfe
netzfisch

Betroffener
18.07.2007, 00:21
Mhh

war die Rahmenfrist seinerzeit nicht gar volle 4 Jahre?
Sommer 2003 war das noch so. Ich habe gerade vor 3 Wochen 550 Resttage ALG I sausen lassen.

Bei der Wichtigkeit des Themas würde ich mich an einen Rechtsanwalt wenden.
Denn wenn es da klemmt, kannst Du Dich bei Hartz IV anmelden (mit allem unangenehmen, was da ringsum zu gehört).

jumbo96
18.07.2007, 15:30
Mein Antrag auf Arbeitslosengeld I ist abgelehnt worden.

....
Es geht hier, meiner Meinung nach, nur um eine "formelle" Angelegenheit.
....
Vielen Dank für die Unterstützung
netzfisch

Hi,

das dürfte das Amt wohl anders sehen... ich glaub Du fällst durch die neuen Rahmenfristen durch und hast den Anspruch vermutlich verg...
Ansonsten mal einen Spezialisten (auf-)suchen.

Ciao!

jumbo96
18.07.2007, 15:37
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
...
What ever - ich habe gerade noch einmal recherchiert und in alten Unterlagen nachgesehen.

Tatsächlich habe ich dennoch einen Antrag auf Arbeitslosengeld gestellt. Habe hier ein abgestempeltes Original vorliegen. Also ALG I wurde beantragt!
Müßte da jetzt nicht ein Anspruch entstanden sein???
...
Viele Grüße
netzfisch

Also versuchen solltest Du es allemal, ich würde erst mal direkt auf den ALG-I Antrag setzen und abwarten was passiert... (?)

Ciao


PS: ich habe seinerzeit genauestens aufgepasst, den 1 Tag samt Leitung zu beziehen bzw. etwas mehr

Brian78
08.08.2007, 16:02
Hallo @all.

Leider habe ich diesen Beitrag erst jetzt gelesen und konnte vorher entsprechend nicht antworten...

Bei der Ablehnung des Antrags auf ALG I hat die Agentur definitv einen Fehler gemacht!

Für einen Anspruch auf Arbeitslosengeld muss man u.a. innerhalb der letzten zwei Jahre (=Regelrahmenfrist) mindestens 12 Monate versicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein. So weit, so gut, ist hier nicht der Fall, also Ablehnung. ABER: die Zeit der Selbständigkeit VOR dem 01.02.07 verlängert diese Frist um maximal weitere zwei Jahre (rechtliche Grundlage: §§ 123, 124 (i.d.F. bis 31.12.03) in Verbindung mit § 434j Abs. 3 + Abs. 3a SGB III). In diesem Fall bedeutet das somit, dass die Rahmenfrist VIER Jahre beträgt und innerhalb dieser VIER Jahre mindestens zwölf Monate Versicherungspflichtzeiten nachgewiesen werden müssen. Oder anders, @Netzfisch: wenn Du Dich zum 01.07.07 arbeitslos gemeldet einen Antrag auf Alg I gestellt hast, musst Du in der Zeit vom 01.07.03 bis zum 30.06.07 mindestens 12 Monate versicherungspflichtig gearbeitet haben. Also: umgehend Widerspruch einlegen!!!!!

Gruss Brian78

netzfisch
08.08.2007, 17:30
@Brian78


Wow!! Das wäre ja kolossal...

Das werde ich gleich meinem Rechtsanwalt vorlegen, bei dem ich gestern war und der sich den Fall jetzt ebenfalls unter die Lupe nehmen wird.

Vielen Dank! Ich werde Euch alle mit der Entwicklung auf dem laufenden halten...

netzfisch

netzfisch
31.08.2007, 14:38
hallo brian78!

danke noch mal für deinen tip bezüglich meines problems.

ich habe das meinem rechtsanwalt gezeigt und dieser meinte, es hätten vorher schon leistungen beantragt sein müssen. kann das stimmen?

ich bin ja kein "rechtsverdreher" und daher kann ich lediglich vertrauen auf das, was der anwalt da so sagt.

das wäre allerdings schade, denn ich hatte schon sehr gehofft...

ich wollte dich bitten, mir deine theorie noch einmal genauer darzulegen. es wäre mir eine große hilfe, wenn du dir dafür noch einmal kurz zeit nehmen könntest.

mit freunlichen grüßen und vielen dank im vorraus

netzfisch

Brian78
05.09.2007, 14:37
Hallo Netzfisch.

$ 434j Abs. 3 und 3a SGB III sagen ganz eindeutig, dass die Regelungen des § 124 Abs. 3 SGB III in der Fassung bis zum 31.12.03 weiterhin für Zeiten bis zum 31.01.07 anzuwenden sind. § 124 Abs. 3 SGB III (alte Fassung) sagt ganz eindeutig aus, dass Zeiten der Selbständigkeit die Rahmenfrist (= Zeitraum, in welchem Du mindestens zwölf Monate Versicherungspflicht nachweisen musst) um bis zu zwei Jahre verlängert. Ergo musst Du, wie ich bereits vorher geschrieben habe, innerhalb von vier Jahren mindestens 12 Monate Versicherungspflicht nachweisen, damit ein Anspruch auf Alg besteht.

Ich weiß das so genau, weil ich bei der BA im Leistungsbereich arbeite und wir hier halt so verfahren. Wenn Dein Rechtsanwalt da anderer Meinung ist solltest Du Dich vielleicht mal nach einem anderen Rechtsanwalt umsehen. Auf jeden Fall sollten die Kollegen der für Dich zuständigen Agentur sogar ohne Widerspruch Arbeitslosengeld bewilligen. Ich kann Dir nur empfehlen, umgehend noch mal in der Agentur vorzusprechen und auf die genannten Paragraphen zu verweisen. Spätestens der Teamleiter müsste das genauso sehen.

Gruss Brian78