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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Bedarfsgemeinschaft - Anrechnung von Gehalt


+Dini+
13.07.2007, 15:55
Hallo zusammen,

ich werde vermutlich ab August wieder arbeitslos sein da meine jetzige Firma wohl einige entlassen muss.
Bin auch noch in der Probzeit.

Wie sieht das nun aus, ich würde ALGII bekommen,für ALGI habe ich zu kurz gearbeitet.
Ich lebe mit meiner Freundin zusammen in einer Wohnung die das Jobcenter auch schon kennt(vor meiner Arbeit war ich ALGII Bezieher).
Wir sind eine Bedarfsgemeinschaft/eheähnliche Gemeinschaft(ist das das selbe oder gibt es Unterschiede)

Nun meine Frage
Meine verdient ca. 1150-1300euro netto im Monat(jenachdem wieviel Std. sie macht).
Kann es hier nun sein das Sie zuviel verdient und ich kein ALGII, keine Miete und auch keine Versicherungen bezahlt bekomme weil sie zuviel verdient?
So sagte man mir das jedenfalls, allerdings aus dem Bekanntenkreis und nicht direkt vom Amt.

Hoffe ihr könnt mir da weiterhelfen.
Mir gehts darum,wo liegt die Grenze,wie rechnet man das aus ab WANN man wirklich nichts mehr bekommt anhand vom Gehalt was der Partner verdient.

Gruss
Dini

quinkyjones
13.07.2007, 20:20
Hallo Dini,

bei 1150€ dürfte Dir was zustehen, bei 1300€ wird es eng.

Bedarfe der BG:
2 x 312€
1 x 350€ Miete (mal angenommen
Summe Bedarf BG 974€

Einkommen
1150€
- Erwerbstätigenfreibetrag 280€
anrechenbares Einkommen 870€

Hartz-IV-Betrag = 104€
Damit bist Du kranken- renten- pflegeversichert.

Bei 1300€ ändern sich Bedarfe und Erwerbstätigenfreibetrag nicht.
Somit würdest Du nicht smehr bekommen, auch nicht für KV.

Jetzt wird es schwierig:
Manchmal hast Du Anspruch, manchmal nicht.
Ich würde auf jeden Fall die Krankenversicherung nach §26 Abs. 3 SGBII in Anspruch nehmen.

Du bekommst bei niedrigen Verdienst Hartz-IV, Versicherungstechnisch alles oK
Du bekommst bei hohen (1300) Verdienst kein HartzIV, somit keine KV, das Amt muß die Versicherung trotzdem übernehmen. Darauf muß Du aber hinweisen.

§ 26 Abs. 3 SGBII sagt aus:
Wenn jemand ohne Anspruch durch die Zahlung der Krankenversicherung wieder hilfsbedürftig wird und theoretischen Anspruch hat, zahlt die ARGE an die Krankenkasse.

Bei Dir der Fall:
1300€ Einkommen
-280€ Erwerbstätigenfreibetrag
1020€ anrechnebares Einkommen
974€ Bedarf
46€ Überdeckung
Aber Krankenkasse kostet ca. 130€, damit entsteht wieder Unterdeckung = Bedarf und das Amt muß zahlen.
Gruß
Quinkyjones

+Dini+
13.07.2007, 23:30
Besten Dank für diese sehr informative Antwort.
Wenn ich das also richtig verstehe, wird mir im Endeffekt wenigstens(wenns hart auf hart kommt) doch noch die Krankenversicherung bezahlt.
Jetzt noch eine Frage, ich kenn mich da absolut nicht aus.
Ist da dann auch die Rentenversicherung ect dabei?

Habe selbst Miete von 388,16euro.
Wenn ich das ausrechne habe ich durch das Gehalt meiner Freundin eine Überdeckung von 6,84euro.
Sprich ich würde nichts bekommen, aber sehen und sagen die dann nicht von sich aus:"So nun bekommen sie keine Versicherung mehr gezahlt aber das sie durch den Selbstaufwand wieder bedürftig wären zahlen wir sie doch"?
Würde es da keinerlei Hürden geben wenn ich die drauf doch hinweisen müsste?Kann ich mich also einfach auf den § berufen und schon läuft es?

EDIT
Grade mal geschaut,für Juni bekam sie 1284euro,für Mai 1066euro.Wenn ich nicht falsch gerechnet habe sieht das ja ganz gut aus.
Ich denke mal sie muss dann wieder die letzten 3Gehaltsabrechnungen einreichen, ist es rechtens das die dann hier einen Mittelwert aus den erhaltenen Gehalten ziehen und diesen verwenden(ist mir grade eingefallen das die das schonmal so gemacht haben)

Gruß Dini

miez1980
13.07.2007, 23:36
Deine Freundin kann noch mehr Freibetrag geltend machen, wenn sie einen etwas weiteren Weg zur Arbeit hat, glaub ich. Frag doch mal einen Leistungssachbearbeiter der ARGE. Diese Berechnungen sind ziemlich kompliziert...

+Dini+
13.07.2007, 23:51
Hi,
ne sie hat ca.5Minuten zur Arbeit,leider.

Was mich noch interessiert(habe ich vergessen in meinem zweiten Post zu schreiben, wieso 2x312,waren das nicht immer 311euro und, wenn ich laut deren Rechnung bedürftig wäre,
kriege ich dann auch anteilig Mietkosten gezahlt?Sagen wir mal wenn ich 100euro ALGII bekommen würde.
Oder müsste die meine Freundin tragen?
EDIT:MIst ich sehe grade 27euro werden nochmal von den 388euro Miete abgezogen da unsere Wohnung 2quadratmeter zu gross ist.Ist das eigentlich noch so das bei 2Personen die Wohnung nur 60quadratmeter haben darf?

Ihr seht ich blicks doch noch nicht ganz ;-)

StephanK
14.07.2007, 08:44
wieso 2x312,waren das nicht immer 311euroEs gab eine "großzügige" Erhöhung zum 1. Juli.

... und, wenn ich laut deren Rechnung bedürftig wäre,
kriege ich dann auch anteilig Mietkosten gezahlt?Sagen wir mal wenn ich 100euro ALGII bekommen würde.
Oder müsste die meine Freundin tragen?Ja ... na ja: so ungefähr. Miete und "Leistung zum Lebensunterhalt" (die monatlichen € 312) sind zwar rein rechnerisch zwei getrennte Posten, aber trotzdem ist Alg II eine einheitliche Leistung. Bedarfsberechnung und Zahlung erfolgen deswegen einheitlich.
Beispiel: Der Monatsbedarf von irgendjemand ist € 312 Lebensunterhalt + € 180 Miete, zusammen also € 492. Wenn vom Einkommen des Partners € 320 anzurechnen sind, erhält er die Differenz, also € 172. Dass dieser Betrag nahe an dem der Miete liegt ist nur zufällig der Zahlen wegen so.

Ist das eigentlich noch so das bei 2Personen die Wohnung nur 60quadratmeter haben darf?Ja.