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gozelo
01.04.2006, 08:31
Mehr Gebühren in sozialgerichtlichen Verfahren geplant

Berlin: (hib/MPI) Der Bundesrat will die Gebührenfreiheit für Versicherte, Leistungsempfänger und Behinderte
in sozialgerichtlichen Verfahren abschaffen.
Er hat einen Gesetzentwurf (16/1028) zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes vorgelegt,
mit dem sich nun der Bundestag beschäftigen muss.

Der Entwurf sieht eine allgemeine Verfahrensgebühr im Unterliegensfall vor,
deren Höhe von der jeweiligen Instanz abhängt.

Darüber hinaus sollen alle Beteiligten eine besondere Verfahrensgebühr bezahlen,
die auch im Falle des Prozessgewinns zu entrichten wäre.

Ihre Höhe richtet sich nach Willen des Bundesrates ebenfalls nach der jeweiligen Instanz.
Als allgemeine Gebühr vor dem Sozialgericht setzt der Gesetzentwurf 75 Euro an, für Berufungsverfahren vor dem
Landessozialgericht 150 Euro und für Revisionsverfahren vor dem Bundessozialgericht 225 Euro.

Als Ziel des Entwurfs wird unter anderem benannt,
die Zahl der Klagen vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit zu vermindern.
In ihrer Stellungnahme äußert die Bundesregierung Zweifel,
ob dies mit dem Entwurf zu erreichen ist und ob die Auswirkungen
für die Beteiligten zumutbar sind.
Sie kündigt deshalb für dasweitereGesetzgebungsverfahren eine breit
angelegte Untersuchung an.

Der Bundesrat weist darauf hin, dass es bereits heute eine Eingangs- und Kostenflut bei sozialgerichtlichen Verfahren gebe.
Um diese zu bewältigen und um zumutbare Verfahrenslaufzeiten zu gewährleisten, sei eine Gesetzesänderung notwendig.
Mit der Einführung der Hartz-IV-Gesetze werde die hohe Belastung der Sozialgerichtsbarkeit "noch erheblich anwachsen",
befürchtet die Länderkammer.
Sie merkt an, dass die Sozialverträglichkeit durch die Gewährung von Prozesskostenhilfe sichergestellt werden könne.

Quelle: BUNDESTAG.DE (http://www.bundestag.de/bic/hib/2006/2006_101/01.html)

Das Ziel ist, "die Klageflut einzudämmen".
Der Effekt wäre, dass viele von uns gezwungen wären, falsche Bescheide der ArGen hinnehmen zu müssen,
weil der Klageweg einfach zu teuer wäre.

lg
gozelo

Die Ägypter
01.04.2006, 19:07
Danke Gozelo,

das lässt mal wieder tief blicken.... die "Klageflut" haben sie sich doch selbst zuzuschreiben, wer solche lückenhaften und unzureichenden Gesetze durchbringt, muss sich doch wohl nicht wirklich wundern. Und jetzt wälzen sie ihre Verantwortung auf uns ab :wut: wohlwissend, dass sich kaum jemand so einen Prozess dann wird leisten können - weil das Geld im Vorfeld schon bei den meisten nicht da sein wird...

Denn das gilt dann ja auch für alle EA und Untätigkeitsklagen....

Schweinerei!

TommyHB
04.04.2006, 23:30
Ich werde das Gefühl nicht los, dass man hier eher die Almosenempfänger in Schach halten möchte.

Und was ich mich immer mehr frage, warum überhaupt hier Gebühren verlangt werden, egal um welche Gerichte es sich handelt. Sind die dort arbeitenden aus der freien Wirtschaft oder Angestellte des Staates? Auch wenn ich ALG II Empfänger bin zahle ich diese nicht auch mit Steuern die ich abführe und sei es nur die MWST...?? Wenn diese Angestellten und Richter ihren wohlverdienten Lohn erhalten durch den Staat, dann Frage ich mich aus welchem Grunde ich auch noch zusätzliche Gebühren berappen soll?

Ein anderer Punkt ist für mich, das ich mich frage, ob nicht jeder Bundesbürger zu jederzeit das Recht hat die Gerichte anzurufen? Man befürchtet wohl mit dem einführen wohl eher keine Klagewut sondern eher das anständige und ordentlich arbeitende Richter einmal umdenken könnten und dem Schwachen das Rückrat stärken könnten. Mit Entscheidungen und Urteilen die so manchen Bonzen nicht gefallen könnten.

Die innerliche Wut wächst immer weiter... und ich denke nicht nur bei mir wird sie sicherlich bald ausbrechen.... und wenn es nur erst einmal darum geht meine SB beim Amt anzuschreien.

StephanK
04.04.2006, 23:47
Ich werde das Gefühl nicht los, dass man hier eher die Almosenempfänger in Schach halten möchte.Das ist nicht die einzige Motivation, aber auch eine. Allerdings wäre, was die Arbeitsbelastung der Gerichte angeht, damit wohl nicht viel gewonnen. Die Leute werden nämlich Prozesskostenhilfeanträge stellen, über die auch entschieden werden muss, und zwar anhand der Erfolgaussichten der eigentlichen Klage.
Das ganze wird deswegen nur dazu führen, dass sich vieles in die Verfahren über die Bewilligung der Prozesskostenhilfe verlagern wird. Eine Entlastung der Gerichte wird damit also nicht bewirkt - es sei denn, die "Abschreckungswirkung" von Gebühren greift doch und führt bei vielen dazu, dass sie auf den Schritt zum Gericht verzichten.

Im übrigen halte ich es für verfassungsrechtlich wenigstens problematisch, bei den Sozialgerichten eine generelle, ausnahmslose Gebührenpflicht einzuführen. Art. 19 Abs. 4 Satz 1 des Grundgesetzes schreibt nämlich vor: Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen.Das gilt auch für Menschen, denen Gebühren wegen ihrer Armut den Rechtsweg versperren würden. Die Prozesskostenhilfe hilft da eben nur sehr bedingt, weil sie - wie erwähnt - anhand der "über'n Daumen" eingeschätzten Erfolgsaussichten bewilligt wird. Dadurch könnte eine Art zweitklassiger "Schnell-Justiz" eingeführt werden. Das wäre mit einiger Wahrscheinlichkeit ein Verstoß gegen die zitierte Grundrechtsgewährleistung.

Betroffener
05.04.2006, 01:44
@Stephan,

da hast Du sicher recht mit.

Leider geht es hier aber um die Macht des faktischen in der Praxis (sprich Abwimmelung wegen Kosten) und bis das Thema eventuell grundsätzlich geklärt ist, sind wieder mindestens 5 Jahre vergangen - wenn sich überhaupt jemand findet, der das angeht.

@TommyHB,
Richter werden auf Lebenszeit berufen und haben einen Beamtenstatus.
Das Problem dabei ist, dass sich die Ernennungen inzwischen die Politiker nach Proporz und Klüngelei unter den Nagel gerissen haben, wovon absolut nichts im Gesetz zu finden ist - eher im Gegenteil.

Das ist leider genau die auch beim Saar-Echo beschriebene und seit Jahrzehnten sich verschlimmernde Verflechtung der ehemals als freistehend gedachte drei Säulen: Legislative, Judikative und Exekutive, die dadurch aber immer mehr verschmelzen.
http://www.arbeitslosennetz.de/forum/viewtopic.php?t=64536
P.s. Inzwischen sind die bei Artikel Nr. 11 angekommen.

Auch kommen dadurch garantiert nicht unbedingt die wirklich besten Persönlichkeiten auf den Richterthron, sondern nur dem Parteienklüngel passende.

StephanK
03.05.2006, 08:21
Mal ein update dazu:
Die Bundesregierung scheint da nicht gerne ranzugehen, sondern auf Zeit zu spielen, wie man ihrer Äußerung zum Gesetzentwurf des Bundesrats entnehmen kann: Der Gesetzentwurf des Bundesrates sieht eine Neugestaltung der sozialgerichtlichen Gebührenregelungen vor. Die zurzeit bestehende Gebührenfreiheit für Versicherte, Leistungsempfänger und Behinderte soll aufgegeben werden. Stattdessen soll eine allgemeine Verfahrensgebühr im Unterliegensfall eingeführt werden, deren Höhe von der jeweiligen Instanz abhängt. Darüber hinaus sollen alle übrigen Beteiligten zu- sätzlich eine besondere Verfahrensgebühr zahlen. Die Gebühr soll auch im Falle des Obsiegens zu entrichten sein; die Höhe dieser Gebühr ist ebenfalls von der jeweiligen Instanz abhängig.
Mit dem Gesetzentwurf soll die Zahl der Klagen vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit reduziert werden.
Offen ist, ob mit den Mitteln des Gesetzentwurfs das angestrebte Ziel erreicht werden kann. Ebenso ist ungeklärt, ob die mit den vorgeschlagenen Gesetzesänderungen verbundenen Auswirkungen für die Beteiligten zumutbar und angemessen sind.
Die Bundesregierung hält es für erforderlich, dass die gesamten Auswirkungen des Gesetzentwurfs des Bundesrates durch eine breit angelegte Untersuchung geprüft werden.
Die Bundesregierung wird diese Prüfung im Laufe des weiteren Gesetzgebungsverfahrens durchführen. Quelle (Seite 14) (http://dip.bundestag.de/btd/16/010/1601028.pdf)Eine "breit angelegte Untersuchung" dauert mindestens ein Jahr. Momentan dürfte da also die Luft raus sein. Dafür spricht auch, dass seit März die Vorlage vom Bundestag noch nicht mal "anberaten" wurde.

Betroffener
03.05.2006, 16:31
Ja - das wäre schön, wenn es hier weiter schleppend läuft.

Steht doch zu befürchten, dass sich jetzt wieder ab August die Streitfälle häufen zur Klärung der "stief"väterlichen Problematik und der eheähnlichen Gemeinschaften jeglicher Zusammensetzung.

Aber interessant ist schon, dass den ArGen und Kommunen die Gerichtskostenfreiheit eingeräumt werden soll, die Kläger aber erstmal per Pauschale zielgerichtet abgeschreckt werden.

Wer da keine Systematik hinter sieht, muss Tomaten auf den Augen haben.

TommyHB
04.05.2006, 00:59
Aber interessant ist schon, dass den ArGen und Kommunen die Gerichtskostenfreiheit eingeräumt werden soll, die Kläger aber erstmal per Pauschale zielgerichtet abgeschreckt werden.

Wer da keine Systematik hinter sieht, muss Tomaten auf den Augen haben.

Es ist in meinen Augen schon eine dreistigkeit was hier wieder gemacht werden soll den Behörden die Gerichtskostengfreiheit einzuräumen, während sich unsereins gegen die Fehler und Willkür genau derer wehren und verteidigen muss. Von denen die eh nichts mehr haben auch noch Gebühren zu verlangen. Aber so ist es halt in unserem Lande. Die Gerichte sind eben nicht mehr für das allgemeine Volk da und werden zu Handlangern der Macht geformt. :-x