Freches Klößchen
13.07.2007, 20:19
Hallo,
ein AlG II-Empfänger hat gegen mehrere Bescheide betreff AlG II Widersprüche eingelegt - ohne Begründungen.
Jetzt wird er aufgefordert, "detailierte Widerspruchsbegründungen vorzulegen".
Ist dies rechtens?
Muss die Person diese Widersprüche begründen oder genügen unbegründete Widersprüche?
Gibts hierzu Gesetzesangaben oder evtl. sogar Gerichtsurteile?
Bitte um eure Hilfe.
Vielen Dank im Voraus.
Schöne Grüße
ein AlG II-Empfänger hat gegen mehrere Bescheide betreff AlG II Widersprüche eingelegt - ohne Begründungen.
Jetzt wird er aufgefordert, "detailierte Widerspruchsbegründungen vorzulegen".
Ist dies rechtens?
Muss die Person diese Widersprüche begründen oder genügen unbegründete Widersprüche?
Gibts hierzu Gesetzesangaben oder evtl. sogar Gerichtsurteile?
Bitte um eure Hilfe.
Vielen Dank im Voraus.
Schöne Grüße