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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Zuverdienstgrenze und Nachweis


stefan10
01.04.2006, 14:02
Ich habe eine Problem und vielleicht weiss ja jemand die Antwort hier ich würde mich sehr freuen.

Ich beziehe ALGI seit zwei Monaten und mir wurde letzt Woche von meinem früheren Arbeitgeber die Möglichkeit eröffnet zusätlich geld zu verdienen.


Ehrlich wie ich bin habe ich dies auch bereits der Agentur mittgeteilt und ber der Höhe des Zuverdienst habe ich mich auch an die Bestimmung gehlaten.

mein Problem ist nun das die Agentur einen Nachweis von meinem Arbeitgeber möchte ich diesen aber nciht erbringen kann da die Mittel nicht für Personal ausgegeben werden durften.

Wie soll ich mich verhalten??

StephanK
01.04.2006, 15:42
:welcome: Stefan,
leider ist eine solche Nebeneinkommensbescheinigung gesetzlich vorgeschrieben (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__313.html).
Das gilt aber nur, wenn Du in Deinem "alten" Betrieb wirklich ein "kleines" Arbeitsverhältnis hast, also wie zuvor auch weisungsgebunden arbeitest und in den Betriebsablauf integriert bist. Ich weiss nicht, ob das wirklich so ist oder ob Du als nunmehr Externer eine etwas andere Rolle spielst, nämlich die einer Honorarkraft, die man sich für einzelne Aufgaben hineinholt.
Wenn das so ist, bist du selbständiger Unternehmer. Du schreibst die Rechnung und quittierst sie so, dass das auch auf der Kopie oder dem Durchschlag der Rechnung sichtbar ist. (Wie im Betrieb mit der Rechnung verfahren wird, interessiert dann weder Dich noch die AA :wink: ) Diese Kopie (evtl. zusammen mit einem Kontoauszug) legst Du der AA vor. Das sollte eigentlich reichen.
Vergiss nicht, Deine Werbungskosten (Fahrtkosten und evtl. weiteres) geltend zu machen!

stefan10
03.04.2006, 13:47
Vielen dank

das problem ist ein wenig kompliziert da ich von meinem früheren Arbeitgeber ( Universität9 aus Mitteln (Projekt) bezahlt werden soll die nicht für Personal verwendet werden dürfen ( sachmittel) daher bekomme ich auch keine Bescheinigung und der lehrstuhl möchte auch nicht genannt werden bei der Agentur.

Die Idee mi der selbständigen Tätigkeit hatte ich auch schon was auch grundsätzlich von der arbeit her möglich wäre alelrdings besteht eben das obige Problem und auf dem Kontoauszug ist der Arbeitgeber ja eindeutig zu erkennen.

StephanK
03.04.2006, 16:10
Sorry, aber da weiss ich auch nicht wirklich einen Rat. Das Problem ist ja offensichtlich in erster Linie eines der haushaltsmäßigen Bindung bestimmter Mittel, die umgangen werden soll. Die Bescheinigung über Nebeneinkommen (http://www.arbeitsagentur.de/content/de_DE/hauptstelle/a-07/importierter_inhalt/pdf/v_alg32_besch_nv.pdf) muss normalerweise ausgefüllt werden. Der einzige Weg der daran vorbeiführen könnte, wäre, dass Dein/e Sachbearbeiter/in sich nach Aufklärung durch Dich damit zufrieden gibt, dass Du stattdessen Kontoauszüge vorlegst. (Die Höhe des Nebeneinkommens muss ja nur glaubhaft gemacht werden, mehr nicht.) Vielleicht funktioniert ein solches gentlemen's agreement, aber eine andere Lösungsmöglichkeit sehe ich eigentlich nicht.

stefan10
04.04.2006, 12:07
Nochmals vielen dank,

Ich bin mir ziemlich unsicher was ich jetzt tun soll.

Für den ersten Monat wurde das Geld auch schon überwiesen.

Ich denke ich werde auf das Geld verzichten und die paar Stunden die ich bereits gearbeitet habe sind kein Problem.

Eine weitere Möglichkeit wäre das geld zu nehmen aber es nicht anzugeben. Das hätte den Vorteil das ich auch noch mehr verdienen könnte.
Aber das erscheint mir zu riskannt und ich bin auch grundsätzlich nicht der Typ für sowas.
Außerdem kann die Agentur doch auch meinen Kontostand und meine Kontobewegungen prüfen aufgrund des neuen Gesetzess oder???

StephanK
04.04.2006, 12:53
Ich komme noch mal zurück auf den Vorschlag mit der selbständigen Tätigkeit.
Der Wortlaut des erwähnten § 313 SGB III erscheint mir ein wenig unklar. Es heisst dort, dass diese Bescheinigung ausstellen muss, wer jemanden gegen Arbeitsentgelt beschäftigt odergegen Vergütung eine selbständige Tätigkeit überträgt. Selbständige Tätigkeit und übertragen vertragen sich eigentlich nicht. Vor allem wenn Du das per Werkvertrag machen würdest würden Dir eigentlich keine Tätigkeiten übertragen, sondern Du hast als Externer ein Arbeitsergebnis (Werk) abzuliefern - ganz eigenverantwortlich und nicht weisungsgebunden.
Der Lehrstuhl sollte sich mal im Justitiariat rückversichern. In diesem ganzen Bereich wird doch sonst auch recht .. ähem ... kreativ gestaltet. Und, ehrlich gesagt: ich sehe ja, dass es irgendwie auch Dein Problem ist, aber eigentlich ist es doch das Problem der Uni, oder?
Eine weitere Möglichkeit wäre...Deine Furcht ist ein guter Ratgeber. Diese Option ist keine.