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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Antrag auf Umschulung angeblich formlos!


Nano77
14.07.2007, 01:24
Hallo allerseits,

es geht um meinen Bruder. Er ist 32 und hat keine Berufsausbildung, immer nur Zeitverträge und Kündigungen, seit Jahren.

Er bezieht momentan ALG I und möchte eine Umschulung machen. Er hat sich in der Vergangenheit immer wieder darum bemüht- zwecklos.

Seine erste Beraterin war einigermaßen offen und schickte ihn zur psychologischen Begutachtung (Gutachten positiv).
Er hat nun einen neuen Berater, der nichts davon wissen möchte. Er meinte, nur behinderte Menschen bekommen eine Umschulung und zitierte § 97 SGB III, nachdem mein Bruder ihn auf § 77 angesprochen hatte. Er hört nicht zu und schmettert alles gleich ab.

Weiterhin behauptete er, es gebe keinen Vordruck für die Beantragung einer Umschulung, wenn mein Bruder es unbedingt möchte, kann er den Antrag formlos stellen, er sehe aber jetzt schon keine Chancen. Auch die Frage, an wen der Antrag adressiert werden soll blieb unbeantwortet. Nur Schulterzucken.

Das kann doch nicht sein, oder :mad:

Meine Fragen:

1. Was kann mein Bruder unternehmen? Dienstaufsichtsbeschwerde? An wen richtet man diese, an den nächsten Vorgesetzten oder an die Geschäftsführung? Er ist bei einer Geschäftsstelle.

2. Antrag wegen Zeitgewinns wirklich formlos stellen? Wie lang hat die Bearbeitung bei Euch gedauert?

3. Besteht eigentlich die Möglichkeit, seinen Berater zu wechseln, wenn man nicht mit ihm klar kommt? Das wäre sehr hilfreich. Wie stellt man es am Besten an?


Es wäre echt super, wenn Ihr mir helfen könntet. Dafür bedanke ich mich jetzt schon!!!

Wünsche Euch ein schönes und sonniges Wochenende!!!

fragi
14.07.2007, 10:20
Hallo Nano77,

mal gleich zu deinen Fragen....

Was kann mein Bruder unternehmen? Dienstaufsichtsbeschwerde? An wen richtet man diese, an den nächsten Vorgesetzten oder an die Geschäftsführung? Er ist bei einer Geschäftsstelle.


Naja dem gebe ich keinen großen Erfolg, denn im Zweifel steht aussage gegen Aussage ... :(

2. Antrag wegen Zeitgewinns wirklich formlos stellen? Wie lang hat die Bearbeitung bei Euch gedauert?

Würde ich so machen...
bla bla hiermit beantrage ich Übernahme der beruflichen Weiterbildungskosten gemäß § 77 SGB III, Begründung: fehlender Berufsausbildung...

Sollte halt ein bisschen ausgeschmückt sein...
Ob er da wieder auf seinen Vermittler zugehen muss nach dem ANtrag ist nicht sicher, aber sollte es so sein, sollte er den vermittler ruhig mal auf seine Auskunftspflicht gemäß §15 SGB I (http://bundesrecht.juris.de/sgb_1/__15.html) und auf seine Beratungspflicht gemäß §14 SGB I (http://bundesrecht.juris.de/sgb_1/__14.html) hinweisen. Sollte er weiterhin nicht antworten wollen hat er dies auch schriftlich zu geben gemäß §33 SGB X (http://bundesrecht.juris.de/sgb_10/__33.html)

So kann man das Gespräch schonma sachlicher machen. Das was die schriftliche geschichte ausmacht ist, dass eine ablehnung auch schriftlich zu erfolgen hat und dagegen kann man angehen :engel:

Besteht eigentlich die Möglichkeit, seinen Berater zu wechseln, wenn man nicht mit ihm klar kommt? Das wäre sehr hilfreich. Wie stellt man es am Besten an?

So einfach ist das nicht... wie gesagt die Sache schriftlich machen, und lehnt er sie schriftlich genauso ab wie jetzt mündlich dann hat man vielleicht ne chance ihn zu wechseln :)

Nano77
14.07.2007, 12:30
Hallo fragi,

vielen lieben Dank für Deine schnelle Antwort.

Ich werde meinem Bruder Deine Tipps weitergeben.

Liebe Grüsse und danke nochmal!