catsero
14.07.2007, 15:55
Hi Leute,
hier habe ich schon einige gute Ratschläge bekommen, danke nochmals.
Ich habe jetzt noch ein Problem, und zwar folgendes:
Ich wurde vor kurzem voll Erwerbsunfahig (EU) anerkannt. Rückwirkend ab 01.01.2006 bis 30.06.2006 als Teil EU, und ab 01.07.2006 voll EU auf Zeit, vorerst bis 2009.
ARGE hat natürlich auf Nachzahlungen Ihre Anspruch geltend gemacht, und bekam nichts von diesen Nachzahlungen.
Danach habe ich ein bisschen schlau gemacht, und erfahren, das mir, als Schwerbehindert ein Mehrbedarf zustand. Da meine Sachbearbeiterin sich immer stur stellte und ich keine Möglichkeit fand mit Ihr vernünftig zu reden, Termin ausmachen usw. bin ich dann zu Ihrer Vorgesetzte gegangen. Wir haben dann eine Niederschrift gemacht. Dann eine Woche später bekam ich einen Schreiben, (28.06.2007), in dem es stand, dass mir doch ein Mehrbedarf zustünde und zwar % 35 des Regelsatzes. und rückwirkend ab 01.07.2006.
Dabei war ich die ganze Zeit Schwerbehindert, und seit 2004 GdB % 100 und mit Merkzeihen G. Natürlich im ersten Antrag hatte ich das angegeben, und bei jedem weitere Antrag auch eine Kopie vom Schwerbehindertenausweis beigelegt. Aber es wurde gar nicht beachtet, und ich wusste sowieso nicht von einem Mehrbedarf.
Nun, am Freitag habe ich noch einen Brief bekommen:
11.07.2007
Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)
Hier: Anhörung gemäß § 24 Zehntes SozialGesetzbuch (SGB X)
Sehr geehrter Herr xxxx,
Sie erhalten seit dem 01.07.2006 aufgrund eines Fehlers Mehrbedarf wegen Behinderung in Höhe von monatlich 109,00.
Nach den Bestimmungen des SGB II stehen Ihnen Leistungen nur in Höhe von monatlich 52,87 zu.
Grund der Überzahlung: Ihr Anspruch auf den Mehrbedarf gem. § 28 Abs. 4 besteht erst ab dem 01.08.2006 lt. Fassung vom 01.08.2006. Demnach wäre für Juli 06 kein Mehrbedarf zu gewähren. Ab 01.08.06 besteht ein Mehrbedarf jedoch nur in Höhe von monatlich 52,87 EUR, ab 01.07.2007 in Höhe von monatlich 53,04 EUR.
Die Überzahlung beziffert sich für den Zeitraum 01.07.06 - 31.07.2007 auf insgesamt 782;39 EUR.
Der Fehler kam wegen EDV-technisch begrenzter Möglichkeiten zustande.
Nach den mir vorliegenden Unterlagen haben Sie die Überzahlung zwar nicht verursacht, Sie hätten jedoch erkennen können, dass die Voraussetzungen für die Leistung in dieser Höhe nicht vorlagen.
Bevor über die Rücknahme der o. a. Leistung im Ermessenswege entschieden wird, erhalten Sie hiermit Gelegenheit, sich bis zum 28.07.2007 zu dem Sachverhalt zu äußern (§ 24 SGB X).
Bei der Rücknahme der Leistungsbewilligung sind sämtliche Umstände, z. B. auch Ihre persönlichen Verhältnisse, zu berücksichtigen. Ich bitte Sie, mir innerhalb der genannten Frist Gründe mitzuteilen, die aus Ihrer Sicht einer Aufhebung der o. g. Entscheidung entgegenstehen.
Nach den mir vorliegenden Unterlagen beziehen Sie Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts, so dass eine detaillierte Prüfung der Hilfebedürftigkeit nicht erforderlich ist.
Bitte beachten Sie deshalb, dass die entsprechenden Fragen 3 - 5 auf dem beigefügten Fragebogen nicht zu beantworten sind, sofern sich seit der letzten Mitteilung keine Änderungen in den Verhältnissen ergeben haben.
Sie müssen sich darauf einstellen, dass die Rücknahme der Leistungsbewilligung dennoch uneingeschränkt oder aber zumindest stufenweise (verringerte leistungsgewährung für eine Übergangszeit) in Betracht kommen könnte.
Bevor ich über eine Änderung Ihrer Leistung entscheide, bitte ich weiterhin um Mitteilung, ob Sie bezüglich der Ihnen zurzeit gewährten Leistung Vermögensdispositionen getroffen haben, die Sie nicht mehr oder nur unter unzumutbaren Nachteilen rückgängig machen können. Sollte dies der Fall sein, bitte ich um Übersendung geeigneter Nachweise.
Sollte mir Ihre Antwort nicht fristgerecht vorliegen, bin ich gehalten, ohne weitere Aufklärung nach Aktenlage zu entscheiden.
Anlage:
Rückantwort
Fragebogen zur Aufrechnung
Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift
Ich bin wirklich Ratlos. Denn das Geld kam auf meine schon überzogene Konto und hat es diese Dispo-Shulden beglichen. Ich bekomme EU Rente (397,- Euro) erst am Ende dieses Monats. Kann die ARGE diesen Betrag von den Leistungen meiner Frau oder von meinem EU Rente abziehen?
Oder wie muss ich mich zum Sachverhalt äussern?
Für alle Antworten wäre ich Dankbar.
Liebe Grüsse aus Ries
hier habe ich schon einige gute Ratschläge bekommen, danke nochmals.
Ich habe jetzt noch ein Problem, und zwar folgendes:
Ich wurde vor kurzem voll Erwerbsunfahig (EU) anerkannt. Rückwirkend ab 01.01.2006 bis 30.06.2006 als Teil EU, und ab 01.07.2006 voll EU auf Zeit, vorerst bis 2009.
ARGE hat natürlich auf Nachzahlungen Ihre Anspruch geltend gemacht, und bekam nichts von diesen Nachzahlungen.
Danach habe ich ein bisschen schlau gemacht, und erfahren, das mir, als Schwerbehindert ein Mehrbedarf zustand. Da meine Sachbearbeiterin sich immer stur stellte und ich keine Möglichkeit fand mit Ihr vernünftig zu reden, Termin ausmachen usw. bin ich dann zu Ihrer Vorgesetzte gegangen. Wir haben dann eine Niederschrift gemacht. Dann eine Woche später bekam ich einen Schreiben, (28.06.2007), in dem es stand, dass mir doch ein Mehrbedarf zustünde und zwar % 35 des Regelsatzes. und rückwirkend ab 01.07.2006.
Dabei war ich die ganze Zeit Schwerbehindert, und seit 2004 GdB % 100 und mit Merkzeihen G. Natürlich im ersten Antrag hatte ich das angegeben, und bei jedem weitere Antrag auch eine Kopie vom Schwerbehindertenausweis beigelegt. Aber es wurde gar nicht beachtet, und ich wusste sowieso nicht von einem Mehrbedarf.
Nun, am Freitag habe ich noch einen Brief bekommen:
11.07.2007
Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)
Hier: Anhörung gemäß § 24 Zehntes SozialGesetzbuch (SGB X)
Sehr geehrter Herr xxxx,
Sie erhalten seit dem 01.07.2006 aufgrund eines Fehlers Mehrbedarf wegen Behinderung in Höhe von monatlich 109,00.
Nach den Bestimmungen des SGB II stehen Ihnen Leistungen nur in Höhe von monatlich 52,87 zu.
Grund der Überzahlung: Ihr Anspruch auf den Mehrbedarf gem. § 28 Abs. 4 besteht erst ab dem 01.08.2006 lt. Fassung vom 01.08.2006. Demnach wäre für Juli 06 kein Mehrbedarf zu gewähren. Ab 01.08.06 besteht ein Mehrbedarf jedoch nur in Höhe von monatlich 52,87 EUR, ab 01.07.2007 in Höhe von monatlich 53,04 EUR.
Die Überzahlung beziffert sich für den Zeitraum 01.07.06 - 31.07.2007 auf insgesamt 782;39 EUR.
Der Fehler kam wegen EDV-technisch begrenzter Möglichkeiten zustande.
Nach den mir vorliegenden Unterlagen haben Sie die Überzahlung zwar nicht verursacht, Sie hätten jedoch erkennen können, dass die Voraussetzungen für die Leistung in dieser Höhe nicht vorlagen.
Bevor über die Rücknahme der o. a. Leistung im Ermessenswege entschieden wird, erhalten Sie hiermit Gelegenheit, sich bis zum 28.07.2007 zu dem Sachverhalt zu äußern (§ 24 SGB X).
Bei der Rücknahme der Leistungsbewilligung sind sämtliche Umstände, z. B. auch Ihre persönlichen Verhältnisse, zu berücksichtigen. Ich bitte Sie, mir innerhalb der genannten Frist Gründe mitzuteilen, die aus Ihrer Sicht einer Aufhebung der o. g. Entscheidung entgegenstehen.
Nach den mir vorliegenden Unterlagen beziehen Sie Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts, so dass eine detaillierte Prüfung der Hilfebedürftigkeit nicht erforderlich ist.
Bitte beachten Sie deshalb, dass die entsprechenden Fragen 3 - 5 auf dem beigefügten Fragebogen nicht zu beantworten sind, sofern sich seit der letzten Mitteilung keine Änderungen in den Verhältnissen ergeben haben.
Sie müssen sich darauf einstellen, dass die Rücknahme der Leistungsbewilligung dennoch uneingeschränkt oder aber zumindest stufenweise (verringerte leistungsgewährung für eine Übergangszeit) in Betracht kommen könnte.
Bevor ich über eine Änderung Ihrer Leistung entscheide, bitte ich weiterhin um Mitteilung, ob Sie bezüglich der Ihnen zurzeit gewährten Leistung Vermögensdispositionen getroffen haben, die Sie nicht mehr oder nur unter unzumutbaren Nachteilen rückgängig machen können. Sollte dies der Fall sein, bitte ich um Übersendung geeigneter Nachweise.
Sollte mir Ihre Antwort nicht fristgerecht vorliegen, bin ich gehalten, ohne weitere Aufklärung nach Aktenlage zu entscheiden.
Anlage:
Rückantwort
Fragebogen zur Aufrechnung
Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift
Ich bin wirklich Ratlos. Denn das Geld kam auf meine schon überzogene Konto und hat es diese Dispo-Shulden beglichen. Ich bekomme EU Rente (397,- Euro) erst am Ende dieses Monats. Kann die ARGE diesen Betrag von den Leistungen meiner Frau oder von meinem EU Rente abziehen?
Oder wie muss ich mich zum Sachverhalt äussern?
Für alle Antworten wäre ich Dankbar.
Liebe Grüsse aus Ries