Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Darf ich 5.Std.am tag Arbeiten bei 400 € job?
Luischen07
15.07.2007, 08:01
Hallo Zusammen
Ich habe mal ne Frage darf ich wenn ich ein 400 € job habe 5 std. am tag arbeiten gehen???:confused:
Ich hatte vorher einen mini job wo ich 100€ im Monat zuverdient habe bei 10 std.
Jetzt hat mein chef eine neue Baustelle und braucht mich am tag so 4-5 Std. ist das erlaubt??
Dazu kommt noch das Jobcenter hat mir jetzt eine Massnahme aufgedrückt für leute die einen mini job haben,nur das Problem ist ich arbeite 4-5 Std. am tag und habe einen fahrweg von 1,5 std. hin und 1,5 std. zurück.
Jetzt wollen sie aber noch das ich auch wenn es nur 1 std, ist das ich zu dieser massnahme gehe,was ich finde völliger blödsinnig finde.:wut:
Weil was soll ich die Stunde dort lernen:patsch:
Jetzt geht man schon arbeiten auch wenn es nur für 400€ ist und sie wollen das ich zu dieser massnahme gehe,und weniger arbeite.
Jetzt weiss aber auch jeder das das kein Chef mitmacht,und er sich jemanden andes sucht.
Und mir das geld wieder fehlt.
Was kann ich da machen?????
Ich weiss viele fragen auf einmal aber ich weiss echt nicht mehr weiter.
Danke im vorraus
Alles was Deine Bedürftigkeit, in diesem Fall der 400€-Job, verringert, hat Vorrang vor Massnahmen der Argentur.
Wie lange Du für diese 400€ arbeiten musst bzw. maximal arbeiten darfst, ist nicht festgelegt, ob 5 Stunden die Woche oder 5 Stunden am Tag ist irrelevant, nur das Einkommen zählt.
Zur Berechnung gilt folgendes:
100€ Freibetrag
20% für jeden € über 100€ - 400€
Entspricht bei einem Einkommen von 400€ = 160€ die Du behalten darfst, der Rest wird von der Regelleistung abgezogen.
Edit:
Die Berechnung bezieht sich auf ALG2
Luischen07
15.07.2007, 09:51
Alles was Deine Bedürftigkeit, in diesem Fall der 400€-Job, verringert, hat Vorrang vor Massnahmen der Argentur.
Wie lange Du für diese 400€ arbeiten musst bzw. maximal arbeiten darfst, ist nicht festgelegt, ob 5 Stunden die Woche oder 5 Stunden am Tag ist irrelevant, nur das Einkommen zählt.
Zur Berechnung gilt folgendes:
100€ Freibetrag
20% für jeden € über 100€ - 400€
Entspricht bei einem Einkommen von 400€ = 160€ die Du behalten darfst, der Rest wird von der Regelleistung abgezogen.
Edit:
Die Berechnung bezieht sich auf ALG2
gibt es einen Paragraph dafür??
und wenn ja welchem?
Nur ich denke es gibt es gibt bestimmt probleme von unserm Jobcenter,da ich dort hingehen soll oder muss,da sie mir sonst geld kürzen.
Meine vermittlerin hat mir ja auch unterstellt das ich Schwarz arbeite,was nicht stimmt,kann ich dort auch was unternehmen?
StephanK
15.07.2007, 09:56
gibt es einen Paragraph dafür??
und wenn ja welchem?Ja, § 2 Abs. 1 Satz 1 SGB II (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__2.html).
Luischen07
15.07.2007, 10:18
Ja, § 2 Abs. 1 Satz 1 SGB II (http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__2.html).
Naja da steht auch
(1) 1Erwerbsfähige Hilfebedürftige und die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen müssen alle Möglichkeiten zur Beendigung oder Verringerung ihrer Hilfebedürftigkeit ausschöpfen. 2Der erwerbsfähige Hilfebedürftige muss aktiv an allen Maßnahmen zu seiner Eingliederung in Arbeit mitwirken, insbesondere eine Eingliederungsvereinbarung abschließen.
StephanK
15.07.2007, 11:58
Du liest nach, und Du liest genau - das ist gut so! :)
Du sprichst damit ein Problem an, das im Gesetz selbst liegt. Die beiden von Dir zitierten Sätze stehen da einfach so nacheinander, aber nirgends steht, welche der beiden Pflichten den Vorrang hat, wenn beide "sich beißen" wie in Deinem Fall.
Leider hast Du nicht geschrieben, in was für eine Maßnahme Du "gesteckt" werden sollst. Meiner Auffassung nach ist das nicht unwichtig, und ich will versuchen, das anhand der beiden von Dir zitierten Sätze zu erläutern.
Der erste Satz zielt auf das "Hier und Jetzt", mit einer kurzfristigen Perspektive. Man könnte ihn auch umformulieren: Du sollst jeden Schwimmring ergreifen, der Dich vor dem (finanziellen) Ertrinken rettet. Dieser Pflicht kommst Du in Gestalt Deines Jobs nach.
Der zweite Satz zielt mehr auf die langfristige Perspektive, die unsicher ist, weil irgendwelche Eingliederungsmaßnahmen Dir natürlich nicht direkt einen Job bringen, von dem Du leben kannst, sondern (bestenfalls) Deine Chancen dafür verbessern.
Um bei dem Bild mit dem Ertrinkenden zu bleiben: Du sollst also den Schwimmring loslassen und auf ein kleines Floß (= die Maßnahme) klettern, von dem freilich niemand weiss, ob es je am Ufer ankommt.
Ein vernünftiger Mensch würde meiner Meinung nach immer den Schwimmring mit auf's Floß nehmen. Wenn auf dem Floß jemand stünde, der sagt: Bevor Du hier drauf darst, musst Deinen Schwimmring wegwerfen, dann hielte ich das für sehr unvernünftig.
Das Bild zeigt vielleicht das Problem, das die fehlende Rangfolge der beiden von Dir zitierten Sätze bereitet. Trish's Satz Alles was Deine Bedürftigkeit, in diesem Fall der 400€-Job, verringert, hat Vorrang vor Massnahmen der Argentur.ist schon richtig; das steht im Gesetz nicht zufällig als erstes.
Die Alg II-Träger sehen das allerdings oft anders - nicht zuletzt deswegen, weil sie solche Maßnahmen en gros einkaufen und dann auf Teufel komm raus voll kriegen müssen, denn es wäre ja peinlich, sie nur mit halber Teilnehmerzahl laufen zu lassen. Ob das vernünftig ist, muss jeder selbst beurteilen.
Du kannst gegenüber der ARGE eigentlich nur argumentieren, dass die Verringerung der Hilfebedürftigkeit (die Du aktiv betreibst) Vorrang vor irgendwelchen Maßnahmen mit höchst unsicherer Perspektive habe. Manchmal hilft es auch, konkret zu fragen, wie hoch denn die Eingliederungsquote (Anteil der Leute, die danach einen Job gefunden haben) nach bisherigen gleichartigen Maßnahmen war.
Letzten Endes musst Du aber an der Maßnahme teilnehmen, wenn die ARGE nicht einlenkt. Anderenfalls blüht Dir eine 30 %ige Kürzung der Regelleistung (also nicht der Kosten der Unterkunft) für drei Monate.
Luischen07
15.07.2007, 12:11
Die Massnahme heisst
" Coachingcenter für Hilfebedürfdige mit Einkommen"
Nur die verlangen jetzt von mir das ich dort hingehe,aber auf der anderen seite will mein Chef auch das ich 4-5 stunden arbeiten soll.
Wenn ich das nicht hinbekomme sucht er sich einen anderen ,und ich bin dann der dumme und mir fehlt dan das geld.
DEUTSCHLAND WAS SOLL DAS??????:wut:
Was den "Träger" aber auch egal ist da sie ihr geld ja bekommen.:patsch:
Servus Luischen!
Du schreibst: Jetzt hat mein chef eine neue Baustelle und braucht mich am tag so 4-5 Std. ist das erlaubt?? Also eigentlich sollte auf Baustellen der Tarifstundenlohn (http://bundesrecht.juris.de/tvmindestlohn_2005/__2.html) gezahlt werden.
Wenn du aber für 4-5 Stunden täglich, also etwa 100 Std. im Monat, nur 400 Euro bekommst und womöglich für die Fahrtkosten, mal abgesehen von den rund 60 Std. Fahrtzeit, noch selber aufkommst und dir von den 400 Euro eh nur 160 Euro bleiben, meine ich, läuft da auch ohne Tarifvertrag, was nicht ganz richtig. Aber vielleicht habe ich dich auch nicht richtig verstanden.
Ich hatte nur gelesen
Meine vermittlerin hat mir ja auch unterstellt das ich Schwarz arbeite
und meine Du solltest alles tun um diesen Verdacht loszuwerden, denn so etwas kann böse enden.
Luischen07
15.07.2007, 12:41
und meine Du solltest alles tun um diesen Verdacht loszuwerden, denn so etwas kann böse enden.
Nur was soll ich dagegen machen??
Ich habe an eine anzeige gedacht, gegen diese frau da sie mir was unterstellt was nicht so ist.
Luischen07
15.07.2007, 12:49
Servus Luischen!
Du schreibst: Also eigentlich sollte auf Baustellen der Tarifstundenlohn (http://bundesrecht.juris.de/tvmindestlohn_2005/__2.html) gezahlt werden.
Wenn du aber für 4-5 Stunden täglich, also etwa 100 Std. im Monat, nur 400 Euro bekommst und womöglich für die Fahrtkosten, mal abgesehen von den rund 60 Std. Fahrtzeit, noch selber aufkommst und dir von den 400 Euro eh nur 160 Euro bleiben, meine ich, läuft da auch ohne Tarifvertrag, was nicht ganz richtig. Aber vielleicht habe ich dich auch nicht richtig verstanden.
Ich hatte nur gelesen
und meine Du solltest alles tun um diesen Verdacht loszuwerden, denn so etwas kann böse enden.
Muss man bei einem 400€ Job auch nach Tarifzahlen?
StephanK
15.07.2007, 13:38
Ein 400 €-Job unterscheidet sich von einem höher entlohnten Job "nur" dadurch, dass geringere Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden und gar keine für die Arbeitslosenversicherung. Dieser Unterschied betrifft aber nur die sozialrechtliche Seite.
Die Frage der Bezahlung richtet sich nach Arbeitsrecht. Wenn ein Tarifvertrag besteht und er für allgemeinverbindlich erklärt worden ist, dann gilt er auch für Dein Arbeitsverhältnis. Ob das so ist, kannst Du hier (http://www.bmas.bund.de/BMAS/Navigation/Arbeitsrecht/allgemeinverbindliche-tarifvertraege.html) nachgucken.
Luischen07
15.07.2007, 22:37
und meine Du solltest alles tun um diesen Verdacht loszuwerden, denn so etwas kann böse enden.
Nur was soll ich dagegen machen??
Ich habe an eine anzeige gedacht, gegen diese frau da sie mir was unterstellt was nicht so ist.
??????
Wenn du 400 Euro verdienst verbleiben dir 160 Euro. Bei 100 Stunden im Monat wäre das ein Stundenlohn von 1,60 Euro. Wer finanziert die Fahrtkosten? Bevor du jemanden anzeigen willst überlege mal, wie du das begründen willst.
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