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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : ALG1 und Kindergeldanspruch


sweetheart
01.04.2006, 21:05
Hallo zusammen,

für mein Problem finde ich im board leider keine Antwort. Vielleicht kann mir jemand helfen: Meine Tochter (23 J.) hat seit 5 Jahren einen eigenen Hausstand in einem anderen Bundesland, hat jetzt die Schule (Kolleg) im 3. Semester abgebrochen (bekam Bafög und Kindergeld). Sie hat noch keine Berufsausbildung absolviert, nur Schule mit MR-Abschluss. Zwischendurch hat sie gejobbt, war dann arbeitslos und bekam ALG1. Jetzt hat sie sich erneut alo gemeldet und erhält für ca. 2 Monate Restanspruch auf ALG1 (Höhe 375 €) von früher. Sie sucht jetzt dringend eine Berufsausbildungsstelle.

Meine Frage: Hat sie jetzt noch Anspruch auf Kindergeld? Was passiert nachdem ALG 1 abgelaufen ist und sie ALG2 beantragt. Werde ich zum Unterhalt verpflichtet bis sie 25 J ist?
Da ich selbst ALG1 beziehe und Insolvenz beantragt habe ist das für mich ein Problem.

Ich habe irgendwo gelesen, dass Kindergeld bis zu 4 Monate Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungen weitergezahlt werden würde.
Vielleicht hat jemand einen Tipp. Vielen Dank dafür.

Grüße
sweetheart

javascript:emoticon(':patsch:')
Kopfpatsch smile

StephanK
01.04.2006, 21:44
:welcome: sweetheart,
mit Kindergeld kenne ich mich nicht besonders gut aus und überlasse die Antwort lieber anderen.
Wegen der abgebrochenen Kolleg-Ausbildung muss ich nachfragen, ob es sich dabei um eine berufliche Ausbildung gehandelt hat (ich habe keine genaue Vorstellung von einem "Kolleg", weil die Schulformen in jedem Bundesland etwas anders heißen). Wenn ja und wenn der Abbruch auf ihrem eigenen Verschulden beruht ist Deine Unterhaltspflicht sehr fraglich. Aber selbst wenn Deine Unterhaltspflicht noch bestehen sollte gilt natürlich, dass man einer nackten Person nicht in die Taschen greifen kann. Unterhaltspflichten für Kinder gehen zwar vor vielen anderen Verpflichtungen, aber Dein Insolvenzantrag spricht sehr dafür, dass Du kaum das Nötigste für Dich selbst hast. So weit Deine Angaben eine Einschätzung erlauben, spricht wenig dafür, dass der Alg II-Träger berechtigt wäre, von Dir zurückzuholen, was er Deiner Tochter an Alg II auszahlen wird.

sweetheart
01.04.2006, 21:54
Hallo StephanK,

danke für Deine schnelle Antwort. Die Tochter wollte das Fachabi im Köln-Kolleg erreichen, also keine Berufsausbildung.

Freundliche Grüße
sweetheart