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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : 1-Euro-Job: Mehraufwand (z.B. Fahrkosten) nur pauschal


StephanK
17.05.2005, 19:59
Kernaussage: "1-Euro-Jobber" ("Arbeitsgelegenheiten" nach § 16 Abs. 3 SGB II) haben keinen Anspruch darauf, dass ihre job-bedingten Kosten (z.B. Fahrtkosten) über die pauschale Mehraufwandsentschädigung hinaus erstattet werden.

Gericht: Sozialgericht Aachen
Datum: 14.04.05
Art der Entscheidung: Beschluss
Aktenzeichen: S 11 AS 22/05 ER

Wortlaut der Entscheidung (http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/esgb/show.php?id=22624)

Betroffener
17.05.2005, 21:35
Frage: Um welchen Typ 1-Euro Job geht es hierbei?

Da von Mehraufwandsentschädigung geschrieben wird, wäre das der "öffentlich geförderte" Typ, bei denen KEINE Anrechnung auf das ALG II erfolgt und eben die Mehraufwendungen wie Fahrtkosten mit der Stundenpauschale abgedecket werden sollen.

Wenn nicht ganz ungünstige Bedingungen zusammen kommen, haben die 1-Euro Jobber von dieser Art üblicherweise erheblich mehr in der Tasche als bei den Jobs, wo bis auf 35 € Euro alles aufs ALG II angerechnet wird.

Mit Geld verdienen oder Integration / Eingliederung hat das ja bekanntlich nicht das geringste zu tun - sondern mehr mit Billig-Ersatz für die immer spärlicher werdenen Zivildienstleistern und wegrationalisiertem Personal.