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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Widerspruchs Frage


DDReck
02.04.2006, 11:45
Hi,

man hat ja einen Monat um Widerspruch einzulegen.

Was passiert wenn man den Monat verstreichen lässt, gilt es dann als automatisch angenommen?

Cornholio
02.04.2006, 12:07
Hi,

Ich denke schon, jedenfalls kannst du in dieser sache dann keinen Wiederspruch mehr einlegen.

StephanK
02.04.2006, 12:14
So ist es - dafür gibt's ja eben 'ne Frist, damit danach "der Deckel drauf" ist. Ausnahmen davon gibt's nur in bestimmten ... na ja: Ausnahmefällen.

DDReck
02.04.2006, 12:16
Hi,

Ich denke schon, jedenfalls kannst du in dieser sache dann keinen Wiederspruch mehr einlegen.

Also mit anderen Worten:
zb. Die wollen von mir aus irgend welchen Gründen 5000€ wieder haben,
Ich lege keinen Widerspruch ein,
selbst dann vor Gericht hab ich ich A****h Karte?

StephanK
02.04.2006, 16:00
zb. Die wollen von mir aus irgend welchen Gründen 5000€ wieder haben,
Ich lege keinen Widerspruch ein,
selbst dann vor Gericht hab ich ich A****h Karte?Nicht selbst, sondern gerade dann.

Das Widerspruchsverfahren ist dem gerichtlichen Verfahren vorgeschaltet und ist sozusagen eine Eingangstür dazu, weswegen es auch Vorverfahren heisst. Der Sinn besteht darin, der Behörde (oder oft einer vorgesetzten Behörde) Gelegenheit zu geben, die Entscheidung noch mal kritisch anzugucken und ggf. zu korrigieren, bevor das Ganze vor Gericht geht.

Deswegen ist eine Klage meistens nur dann zulässig, wenn vorher dieses Vorverfahren durchlaufen worden ist. Einfach überspringen kann man es nur in Ausnahmefällen.