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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Verrechnung von Regelleistung und Kindergeld bei Geburt


Looser07
16.07.2007, 11:13
Hallo,habe am 17.06.2007 ein Kind geboren.
Dies habe ich ordnungsgemäß dem Amt gemeldet.
Nun habe ich einen neuen Bewilligungsbescheid für den Monat Juni 07 erhalten mit der Maßgabe das ich weniger Geld in diesem Monat erhalte.

Dabei ist das Amt rechnerisch so vorgegangen:
Regelleistungssatz Monat 207€:30 Tage=6,90€ x 14 Tage = 96,60€
Diesen Betrag haben sie dann dem Kindergeld von 154 € gegenübergestellt also
abgezogen sodass ich jetzt 57,40 € weniger erhalte.
Das kann doch nicht rechtens sein, oder ?

fragi
16.07.2007, 14:49
Hallo Looser07,

es ist ja normal so, dass du deine Regelleistung erhällst, und zwar:(ich hoffe ich gehe richtig davon aus, dass du mit dem Kind allein lebst? )

347€ (Dein Bedarf) + 125€ (mehrbedarf wegen alleinerziehend) + 208€ (Sozialgeld fürs Kind) + xx (Miete).

Jetzt mal auf deinen beitrag eingegangen:
Regelleistungssatz Monat 207€:30 Tage=6,90€ x 14 Tage = 96,60€
Das dürfte das Sozialgeld fürs Kind sein, da du es aber nicht den ganzen Monat hattest sondern nur den halben, wird auch nur für den halben sozialgeld gezahlt, das sind die 96,60€.

Daggenüber steht das Kindergeld als Einnahme. Deshalb ist es leider richtig, dass das Kindergeld auf dich angerechnet wird.
Es müsste aber auch so sein, dass wenn ich richtig liege du auch den mehrbedarf als alleinerziehende nach §21 Abs. 3 SGB II (http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/__21.html) bekommen müsstest oder?

Looser07
23.07.2007, 19:46
Hallo fragi,danke erst einmal für Deine Mühe. Ich bin verheiratet und habe drei Kinder,-nur zur Information. Deine Berechnung kann ich bis zur anteiligen Berechnung der Regelleistung nachvollziehen.Das aber das Kindergeld voll in Anrechnung gebracht werden soll jedoch nicht.Es müsste ebenfalls anteilig erfolgen und dann wäre die Welt wieder in Ordnung.Looser07

fragi
23.07.2007, 19:59
Das aber das Kindergeld voll in Anrechnung gebracht werden soll jedoch nicht.Es müsste ebenfalls anteilig erfolgen und dann wäre die Welt wieder in Ordnung.

Grade nicht, weils Kindergeld nicht anteilig ausgezahlt gibt... Auch wenns nur nen halber Monat anspruchsvoraussetzungen ist, gibts trotzdem voll Kindergeld.

Dagegenüber das Sozialgeld wird anteilig auf den Monat nur ausgezahlt.

Da du nur das halbe Sozialgeld hast, 96,60€ und dem Gegenüber das volle Kindergeld 154€ steht, hat das Kind einen überhang von 57,40€.

Der wird dann leider dir in Abzug gebracht, weil dadurch mehr geld da war als gebraucht wird (es gilt das Zuflußprinzip).

WIrklich gefallen tut mir das auch nicht, nur es ist so eindeutig gesetzlich geregelt und ändern kann ich das auch nicht, nur interpretieren :(

Die Ägypter
23.07.2007, 23:05
Sorry, aber Looser hat vielleicht nicht unrecht - gerade kürzlich habe ich so einen sonderbaren Bescheid zum ersten Mal gesehen - Anrechnung Kindergeld auch nur für einen halben Monat (ebenso Sozialgeld) - und mich noch arg gewundert...

Widerspruch einzulegen und um Aufschlüsselung der Berechnung mit der entsprechenden Gesetzesgrundlage zu bitten, könnte also eventuell Sinn machen....

StephanK
24.07.2007, 07:15
Ich denke, es liegt an unterschiedlichen Berechnungszeiträumen beim Kindergeld einerseits und beim Alg II andererseits.
Kindergeld wird monatsweise berechnet und gezahlt, siehe § 5 Bundeskindergeldgesetz (http://www.gesetze-im-internet.de/bkgg_1996/__5.html). Also gibt es den vollen Kindergeldbetrag für Juli auch für Looser07s mitten im Monat geborenes Kind.

Alg II dagegen wird tageweise berechnet, siehe § 41 Abs. 1 Satz 1 SGB II Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts besteht für jeden Kalendertag.Wir merken das nur in der Regel nicht, weil eben im Monatsrhythmus gezahlt wird.

Deswegen gibt's das Sozialgeld erst strikt ab Geburt, also nur für knapp den halben Juli, das Kindergeld hingegen für den ganzen Juli. Damit ist das "vollmonatige" Kindergeld höher als der "teilmonatige" Sozialgeld-Anspruch. Daraus ergibt sich der Überhang.
Aber das Problem besteht nur in diesem Monat und nicht mehr ab August.